Erstmal frag ich mich, was dein PLONK im anderen Threadsollte, wenn du es nicht durziehst. Sieht mir nach Kindergarten aus.
Nein, in diesem Fall ist der Screenreader Schrott, wenn er den in <h2> eingeschlossenen Hinweis nicht in der Lage ist zu lesen.
Achso, wenn ich Javascript nutze, entfällt automatisch die Impressumspflicht, das war mir neu. Kannst du mir dazu ne Quelle nennen?
Wenn doch, weiss der Blinde(?)[1] Anwalt was Sache und kann dementsprechend reagieren, nämlich seine Sekräterin (die hoffentlich nicht auch noch Blind ist) rufen und sie bitten, mit einem Browser, der Javascript unterstütz die Seite aufzurufen, um auszuschliessen, dass es kein Impressum gibt, bevor er zum Angriff übergeht[2].
Ein Impressum, das nicht erreichbar ist, existiert nicht. Aber du kannst mir sicher schriftlich belegen, inwiefern ein Webseitenbetreiber gegenüber Blinden nicht impressumspflichtig ist.
Bisher war ich der Meinung, dass behinderte Menschen die gleichen Rechte haben, wie nicht behinderte. Dass das Gesetzt in Punkto Impressum hier unterschiede macht, wusste ich bisher nicht und bin gespannt auf deine Zitate, Liste von Paragrapphen und Gerichtsurteilen, die deine Aussage untermauern.
zu [1]: Besseres? Soll ich als Beispiel einen Bäcker bringen, der einen Seitenbetreiber abmahnt? Oder welche Berufsgruppe ist momentan dafür zuständig, wenn keine ANwälte?