Nein, dass habe ich nie behauptet, nur glaube ich nicht, dass sich ein guter Jurist mit einer kleinen Website rumplagt, zumal Anwälte es wohl auch nicht mehr so einfach haben, mit allem durchzukommen.
Du meinst also, ein nicht vorhandenes Impressum (und laut definition ist es nicht vorhanden, wenn es nicht direkt erreicht werden kann) istz nicht ausreichend für eine Abmahnung?
Was meinst du denn, wäre hier Impressum Pflicht?
Immer noch nicht kapiert, wovon die Impressumspflicht abhängt? Dann hilft es auch nichts, dir zum zigsten mal zu erklären was du massenhaft im Archiv findest.
Du bist in meinen Augen schlichtweg lernresistent. Ob dich das im Leben weiterbringt, bezweifel ich jetzt mal.