Rechtsgültiger Vertrag
Tanne
- menschelei
0 Peter Pan1 Sven Rautenberg0 Kalle_B0 Siechfred0 LX0 schwarze Piste
Hallo ;)
Vielleicht hat ja jemand hier Erfahrung mit meinem Anliegen.
Wenn ich zusammen mit ein paar Bekannten eine Ferienwohnung auf meinen Namen miete und dort dann drei Wochen lang mit denen wohne, dann bin ich natürlich auch hinterher für eventuelle Schäden verantwortlich.
Nun würde ich gerne einen Vertrag aufsetzen, in welchem sich alle Teilnehmer erstens dazu bereit erklären, durch sie selbst entstandene Schäden selber zu bezahlen und dass bei Schäden, deren Versucher nicht festgestellt werden kann, alle zu gleichen Teilen den Schaden begleichen.
Wisst ihr, ob es dafür vielleicht Vertragsvorlagen gibt und was man dabei beachten muss? Muss man das ganze zwingend von einem Rechtsanwalt machen lassen, oder bzw. sind solche Verträge nur unter schwierigen (für einen Normalo nicht herstellbaren) Bedingungen rechtsgültig?
Falls ihr da ein bisschen Literatur oder Tipps habt, nur her damit.
Hi Tanne!
Ja natürlich kannst Du einen Vertrag abschließen, aber:
willst Du wirklich drei Wochen zusammen mit Menschen in einer Ferienwohnung verbringen, von denen Du annimmst diese würden im Schadensfalle nicht freiwillig für von ihnen verursachte Schäden aufkommen?
off:PP
Hi Tanne!
Ja natürlich kannst Du einen Vertrag abschließen, aber:
Das war aber nicht so ganz meine Frage. Es ging mir darum, wie das ganze abläuft und was ich dabei beachten muss.
willst Du wirklich drei Wochen zusammen mit Menschen in einer Ferienwohnung verbringen, von denen Du annimmst diese würden im Schadensfalle nicht freiwillig für von ihnen verursachte Schäden aufkommen?
Ich habe schon damit gerechnet, dass diese Frage kommt. ;)
Für mich spielt es keine Rolle, ob ich zu diesen Personen nun grenzenloses Vertrauen habe oder nicht. Ich möchte mich rechtlich absichern, weil es immer passieren kann, dass man sich z.B. streitet und es nachher Schwierigkeiten gibt. Ich sorge lieber für den "worst case" vor, als nachher vielleicht teuer nachzusorgen.
grenzenloses Vertrauen habe oder nicht. Ich möchte mich rechtlich absichern, weil es immer passieren kann, dass man sich z.B. streitet und es nachher Schwierigkeiten gibt. Ich sorge lieber für den "worst case" vor, als nachher vielleicht teuer nachzusorgen.
o.k aber was nützt dir am ende dein Vertrag wenn deine kumpels dann doch nicht zahlen, weil du dann erstmal anwalt und gericht einschalten müsstest. Und das kostet. Aber jeder Richter würde dir auch ohne Vertag recht geben das derjenige der den schaden verursacht auch dafür haften muss.
Das sinnvollste wäre das du als vermieter von jedem mitreisenden eine kaution nimmst,sag einfach der richtige vermieter will eine,dann hast du nämlich das geld und bei einem schadensfall muss du nicht dem geld hinterherennen.und die anderen mitreisenden werden demjenigen schon klar machen das er zahlen muss da es jetzt nämlich ihr eigenes geld ist.
recht haben und recht kriegen ist leider nicht das gleiche
gruß jürgen
grenzenloses Vertrauen habe oder nicht. Ich möchte mich rechtlich absichern, weil es immer passieren kann, dass man sich z.B. streitet und es nachher Schwierigkeiten gibt. Ich sorge lieber für den "worst case" vor, als nachher vielleicht teuer nachzusorgen.
o.k aber was nützt dir am ende dein Vertrag wenn deine kumpels dann doch nicht zahlen, weil du dann erstmal anwalt und gericht einschalten müsstest.
Naja, wenn ich Recht bekomme, müssen sie natürlich zahlen und auch meine Anwaltskosten übernehmen.
Und das kostet. Aber jeder Richter würde dir auch ohne Vertag recht geben das derjenige der den schaden verursacht auch dafür haften muss.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Was ist, wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann?
Das sinnvollste wäre das du als vermieter von jedem mitreisenden eine kaution nimmst,sag einfach der richtige vermieter will eine,dann hast du nämlich das geld und bei einem schadensfall muss du nicht dem geld hinterherennen.und die anderen mitreisenden werden demjenigen schon klar machen das er zahlen muss da es jetzt nämlich ihr eigenes geld ist.
Und wenn der Schaden größer als die Summe der Kaution sein sollte? Ja ich weiß, alles sehr unwahrscheinlich, aber das ist kein Grund sich darüber keine Gedanken zu machen.
Moin!
Vielleicht hat ja jemand hier Erfahrung mit meinem Anliegen.
Wenn ich zusammen mit ein paar Bekannten eine Ferienwohnung auf meinen Namen miete und dort dann drei Wochen lang mit denen wohne, dann bin ich natürlich auch hinterher für eventuelle Schäden verantwortlich.
Nun würde ich gerne einen Vertrag aufsetzen, in welchem sich alle Teilnehmer erstens dazu bereit erklären, durch sie selbst entstandene Schäden selber zu bezahlen und dass bei Schäden, deren Versucher nicht festgestellt werden kann, alle zu gleichen Teilen den Schaden begleichen.Wisst ihr, ob es dafür vielleicht Vertragsvorlagen gibt und was man dabei beachten muss? Muss man das ganze zwingend von einem Rechtsanwalt machen lassen, oder bzw. sind solche Verträge nur unter schwierigen (für einen Normalo nicht herstellbaren) Bedingungen rechtsgültig?
Verträge sind im Prinzip eine recht einfache Sache. Ein Vertrag wird geschlossen, wenn die zwei (oder eben mehr) beteiligten Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, den Vertragsinhalt zu wollen. Diese Willenserklärung kann durchaus mündlich geschehen, oder sogar implizit durch entsprechendes Handeln - du praktizierst sowas tagtäglich im Supermarkt an der Kasse: Waren aufs Band legen und am Ende Geld zahlen schließt den Kaufvertrag, du mußt nicht mal sagen "Ich will das kaufen", und der Verkäufer nicht "Ok, ich verkaufe das".
Aus Gründen der Beweissicherheit ist es natürlich ratsam, komplexere Dinge als den Einkauf schriftlich festzuhalten - samt Unterschrift aller, die sich an den Vertrag gebunden fühlen (sollen).
Ein schriftlicher Vertrag benötigt keinerlei Voraussetzungen oder hochgestochenen juristischen Formulierungen. Im Gegenteil, der Laie sollte auf irgendwo aufgeschnappte juristische Fachbegriffe lieber verzichten, da die Juristensprache für viele Begriffe eigentümliche Bedeutungen mit teilweise für den Laien überraschendem Inhalt hat. Also lieber einen schlichten Vertrag in normaler Laiensprache machen, der in wenigen Worten festhält, was speziell geregelt werden soll. In diesem Fall halt die Haftungsfrage für die Mietung der Ferienwohnung.
Sollten dabei Aspekte übersehen worden sein, ist das nicht gravierend schlimm. Erstens kommt es darauf ja sowieso nur an, wenn der Haftungsfall eingetreten ist, zweitens kann man sich im Lichte des gefaßten Vertrags über diese nachträgliche Lücke auch immer noch einigen, drittens wäre im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung der im Laien-Deutsch gefaßte Vertrag halt hinsichtlich der Lücke so auszulegen, wie man diesen Aspekt als Laie vermutlich vorher geregelt hätte, hätte man dran gedacht, und zu guter letzt gibts auch noch das Bürgerliche Gesetzbuch, welches für eigentlich alle Vertragsarten sozusagen Default-Vorgaben bereithält, von denen man in einem explizit geschlossenen Vertrag in Details oder insgesamt aber im Prinzip beliebig abweichen darf - für die nicht explizit geregelten Lücken gilt dann halt BGB-Default.
Ein Vertrag muß deshalb auch nicht endlose Seiten lang sein. Wenn die zu regelnden Punkte auf eine halbe A4-Seite passen, dann ist das eher gut, als schlecht.
- Sven Rautenberg
Wisst ihr, ob es dafür vielleicht Vertragsvorlagen gibt und was man dabei beachten muss? Muss man das ganze zwingend von einem Rechtsanwalt machen lassen, oder bzw. sind solche Verträge nur unter schwierigen (für einen Normalo nicht herstellbaren) Bedingungen rechtsgültig?
Es besteht Vertragsfreiheit, du kannst mit volljährigen Menschen alles vereinbaren, das nicht gegen Gesetze verstößt.
Also schreibe auf, was du vereinbaren willst und alle Beteiligten unterzeichnen es.
Das ist eine Vereinbarung im Binnenverhältnis, also nicht gegenüber dem Vermieter. Du zahlst erstmal und musst es dir wiederholen.
Wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterschreiben, kann jeder einzelne zur Begleichung des Gesamtschadens herangezogen werden. Der Vermieter wird sich den aussuchen, der am zahlungskräftigsten ist.
Notar oder Rechtsanwalt sind nicht nötig, du kannst den formulierten Vertrag vielleicht einem Rechtspfleger im Gericht vorlegen, um ihn auf jristische Fehler prüfen zu lassen.
Kalle
Nun würde ich gerne einen Vertrag aufsetzen, in welchem sich alle Teilnehmer erstens dazu bereit erklären, durch sie selbst entstandene Schäden selber zu bezahlen und dass bei Schäden, deren Versucher nicht festgestellt werden kann, alle zu gleichen Teilen den Schaden begleichen.
Es gilt Zivilrecht, danach seid ihr *grundsätzlich* eine GbR. Hier haften alle Gesellschafter in voller Höhe gegenüber allen Gläubigern, egal, wer den Haftungsgrund verwirklicht hat. Das, was du willst, betrifft ausschließlich das Innenverhältnis, im Außenverhältnis kann der Vermieter von jedem von euch in voller Höhe Ausgleich verlangen. Das bedeutet zunächst, dass dem Vermieter dein Vertrag scheißegal sein wird.
Wenn allerdings so eine Klausel im Mietvertrag steht, dann könnten sich die nicht betroffenen Mieter auch gegenüber dem Vermieter darauf berufen.
Im Innenverhältnis gilt ebenfalls Zivilrecht. Wenn also jemand den Fernseher im Suff zerdeppert und ein anderer für diesen Schaden aufkäme, so könnte derjenige vom Schädiger das Geld zurückfordern, ganz ohne Vertrag. Genauso verhält es sich imo, wenn kein Schädiger feststellbar ist.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist dein Vertrag aus o.g. Gründen Unsinn, dokumentiert er doch nur, was sowieso geltendes Recht ist. Und jemand, der sich so unsozial verhält wie der besoffene Fernsehzertreter, der tut dies, egal, ob es einen Vertrag gibt oder nicht.
<scnr>Gründet doch eine GmbH!</scnr>
Siechfred
Hi, Tanne!
Zuvor: Es gilt zwar die Vertragsfreiheit, allerdings kannst Du keine Vereinbarung mit Deinen Mitmietern treffen, die auch für den Vermieter von Belang ist, es sei denn, er unterschreibt den Vertrag ebenfalls.
Mietrecht: Grundsätzlich gilt bei mehreren Schuldnern innerhalb eines Vertrags die Gesamtschuldnerhaftung, d.h. auf Deinen konkreten Fall bezogen kann der Vermieter die gesamte Schuld von jeden einzelnen kassieren. Allerdings handelt es sich bei Beschädigungen nicht um Schulden aus dem Mietverhältnis, sondern um eine Schädigung des Vermietereigentums, die eine Schadenersatzpflicht des Verursachers nach sich zieht, womit wir beim Schadenersatzrecht wären.
Der Vermieter ist nicht berechtigt, von einem Mieter aufgrund eines bloßen Verdachts einen Schadenersatz zu verlangen.
Schadenersatz: Solche Schäden sind nämlich grundsätzlich vom Verursacher und nicht von den Mietern zu ersetzen. Wenn der Verursacher nicht bestimmt werden kann, muss der Vermieter im Zweifel eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben und so das Strafrecht (Sachbeschädigung) mit ins Boot holen.
Nebenbei sind solche Abnutzungen, die dem normalen Gebrauch entsprechen, kein Schaden im og. Sinne, sondern gehören zum Mietverhältnis. Schließlich ist das Mietobjekt in der Regel nicht komplett neu und mängelfrei. Das Beheben derartiger Schäden ist eine Modernisierung, für die unabhängig von eventuellen mietvertraglichen Klauseln der Vermieter aufzukommen hat.
IANAL, bitte nicht als Rechtsberatung auffassen. Wenn Du Sicherheit willst, geh' zum Anwalt!
Gruß, LX
Tachchen!
1. Anders als ich es bereits gelesen habe, glaube ich nicht, dass ihr
automatisch eine GbR seid.
2. Schreibe das, was du hier erklärst hast, auf einen Zettel und lasse
die Beteiligten eine entsprechende Verpflichtung unterschreiben.
3. Überlege dir, ob deine Freunde
a) noch deine Freunde bleiben wollen, wenn sie das unterschreiben sollen,
b) nicht im Suff "unvorsichtiger" werden, wenn es eine Versicherung für
heimliche Unfälle gibt.
Gruß
Die schwarze Piste