Muster-AGB/Nutzungsbedingungen für Gemälde-Bilder
Stefanie
- recht
Hallo,
kennt jemand Muster-AGB/Nutzungsbedingungen für Websites die Bilder zur Be-
trachtung zur Verfügung stellen? Diese Bilder werden von Nutzern gemacht, die
ihre eigenen Gemälde fotografieren und diese Bilder (plus Kurzinfos) der
Website zur Verfügung stellen. Diese Bilder werden dann einfach von Usern
betrachtet. Dabei keine Datenbankanbindung, kein Verdienst, kein Voting oder
sonstige Spielereien (vorerst).
Gruß
Stefanie
kein Verdienst
Was willst du dann mit AGB, wenn du kein _Geschäft_ machst?
Was willst du dann mit AGB, wenn du kein _Geschäft_ machst?
Muster-Nutzungsbedingungen. Ich denke bei diesem kostenlosen Dienst sollten
Bedingungen festgelegt werden. z.B. das halt ausschließlich Bilder von selbst-
gemalten Gemälden eingestellt werden.
Muster-Nutzungsbedingungen.
Das schon eher.
Da gehört z.B. festgelegt, ob der Seitenbetreiber die hochgeladenenen Bilder weiterverwerten darf, ob er die Einnahmen mit den Künstlern teilt usw.
"geschäftliches" Handeln (auch wegen Impressumspflicht...) hat NICHTS mit Verdienst zu tun.
Wozu sollen die AGB sein? Für die Betrachter oder für die Hochlader?
Für die Betrachter:
Vergiss es. Hier besteht - in den meisten Fällen - kein Vertrag also sind die Bedingungen witzlos. Ein kleiner Vermerk, dass der jeweilige Hochlader das Copyright hat wäre nett ist aber auch nicht nötig.
Für Hochlader:
Muss auch nichts Weltbewegendes sein.
Schreib rein, dass er sein Bild hochläd und du damit das Recht (bis aus Widerruf) hast, das Bild öffentlich anzuzeigen. Bei Hochladen von Copyrightgeschützten (fremden) Bildern oder für Illegales haftet ausschließlich er.
Das ist alles nichts neues - also er haftet so und so (Also je nachdem wie du es darstellst natürlich nur dir gegenüber)
hoffe das hilft
Alex
echo $begrüßung;
Ein kleiner Vermerk, dass der jeweilige Hochlader das Copyright hat wäre nett ist aber auch nicht nötig.
Copyright ist etwas aus dem US-amerikanischen Rechtsraum. Für bundesdeutsches Einzugsgebiet ist das richtige Stichwort Urheberrecht bzw. Urheberrechtsgesetz.
Bei Hochladen von Copyrightgeschützten (fremden) Bildern oder für Illegales haftet ausschließlich er.
Jedes Werk untersteht dem Urheberrecht, nicht nur diejenigen mit irgendwelchen Kennzeichen amerikanischen Rechts. Dass man als Plattformbetreiber, zwar zur Verbreitung beiträgt, dafür aber nicht haftbar sein soll, ziehe ich stark in Zweifel.
echo "$verabschiedung $name";
Hallo,
mir ist schon klar, dass es 1. Urheberrecht heißt und 2. das man das ohne sein dazutun automatisch erlangt.
Habe auch extra noch "(fremden)" dazugeschrieben um zu verdeutlichen was ich meine;)
Wenn man diesen Vermerk machen will, schadet es sicher nichts wenn man von "Copyright" spricht.
Ich weis nicht wie die Rechtsprechung bzgl der Haftung im Moment steht.
Besteht zwischen Betrachter und Seitenbetreiber kein Vertragsverhältnis wird es in der Tat schwer, die Haftung direkt auf den Hochladenden zu schieben.
Besteht jedoch ein Vertragsverhätnis (zB, dass der Betrachter vorher irgendwelche AGB lesen und akzeptieren muss und man sonst nciht auf die Seite kommt) so wird meiner Meinung nach die Haftung schon hier auf den Hochladenden abzuwäzen sein.
Dass man den Hochladenden im Innenverhältnis (also Seitenbetreiber - Hochladender) Haftmar machen kann - ihn also in Regress nehmen kann, falls man durch seine unerlaubten Handlungen oä Schaden erlitten hat - steht wohl außer Frage und bedarf auch keiner gesonderten vertraglichen Regelung.
Wenn der Seitenbetreiber jedoch schreibt, dass der die Bilder so genau prüft wird sich die Haftung für jenes, was er hätte sehen müssen, schwer abwälzen lassen.
mfg
Alex
Besteht jedoch ein Vertragsverhätnis (zB, dass der Betrachter vorher irgendwelche AGB lesen und akzeptieren muss und man sonst nciht auf die Seite kommt) so wird meiner Meinung nach die Haftung schon hier auf den Hochladenden abzuwäzen sein.
A macht mit B einen Vertrag das C haftet. Das wird nicht funktionieren.
A macht mit B einen Vertrag laut dem B ein festgestellten Verstoß C anlasten muß und A nicht anlasten darf. Das wird auch nicht funktionieren.
Wenn der Seitenbetreiber jedoch schreibt, dass der die Bilder so genau prüft wird sich die Haftung für jenes, was er hätte sehen müssen, schwer abwälzen lassen.
Dann ist das bestenfalls irrelevant. Das TMG "zwingt" einen Betreiber sogar nichts zu kontrollieren. Was er kontrolliert hat, davon hat er Kenntnis, macht er dabei einen Fehler, ist er u.U. sofort dran. Kontrolliert er nicht, haftet er erst ab Kenntnis, außer er gerät an einen Richter mit nicht nachvollziehbarer Interpretation des TMG.
A macht mit B einen Vertrag das C haftet. Das wird nicht funktionieren.
A macht mit B einen Vertrag laut dem B ein festgestellten Verstoß C anlasten muß und A nicht anlasten darf. Das wird auch nicht funktionieren.
Das geht sehr wohl. Natürlich muss das vorher mit C auch geregelt sein.
Also mit C wird ein Vertrag geschlossen, dass er Bilder hochläd und dass mit den Kunden ausgemacht wird, dass er haftet.
Mit den Kunden(=etrachter) wird dann ausgemacht, dass nicht der Betreiber sondern der, der es online gestellt hat haftet. Wieso sollte das bitte nicht gehen?
Dann ist das bestenfalls irrelevant. Das TMG "zwingt" einen Betreiber sogar nichts zu kontrollieren. Was er kontrolliert hat, davon hat er Kenntnis, macht er dabei einen Fehler, ist er u.U. sofort dran. Kontrolliert er nicht, haftet er erst ab Kenntnis, außer er gerät an einen Richter mit nicht nachvollziehbarer Interpretation des TMG.
Du verstehts mich wohl falsch.
Wenn der Seitenbetreiber in den Upload-Bedingungen schreib, dass die Bilder vor der Sichtbarwerden auf der Website genauestens von ihm geprüft werden, dann wird er sich schwehr tun den Hochladenden in Regress zu nehmen. Va bei offensichtlich rechtswidrigen Bildern wird er dann absolut keine Regressforderung durchbringen können.
Hoffe es war jetzt klar.
mfg
Alex
Das geht sehr wohl. Natürlich muss das vorher mit C auch geregelt sein.
Also mit C wird ein Vertrag geschlossen, dass er Bilder hochläd und dass mit den Kunden ausgemacht wird, dass er haftet.
Mit den Kunden(=etrachter) wird dann ausgemacht, dass nicht der Betreiber sondern der, der es online gestellt hat haftet. Wieso sollte das bitte nicht gehen?
Wenn ein Verstoß besteht, besteht der schon, bevor der Betrachter den Vertag schließt und er besteht auch, wenn der Betrachter den Vertag nicht schließt und so nicht zum Betrachter wird. Also kann gegen den Betreiber vorgegangen werden. Es bleibt dabei, man kann sich vertraglich nicht von der Haftung befreien.
Außerdem würde wohl kein Richter einen Vertrag anerkennen, den jemand nur geschlossen hat, um Kenntnis von einem Verstoß erlangen zu können. Das Szenario, ein Rechtinhaber willigt in so einen Vertrag ein, ist auch reichlich weltfremd. Entweder erfährt er nichts, weil der Dienst so abgeschottet ist, oder es wird ihm zugetragen, ohne daß er einen Vertrag eingegangen ist.
Du verstehts mich wohl falsch.
Wenn der Seitenbetreiber in den Upload-Bedingungen schreib, dass die Bilder vor der Sichtbarwerden auf der Website genauestens von ihm geprüft werden, dann wird er sich schwehr tun den Hochladenden in Regress zu nehmen. Va bei offensichtlich rechtswidrigen Bildern wird er dann absolut keine Regressforderung durchbringen können.
Ach so ist das gemeint. Bei offensichtlichen Verstößen gebe ich Dir recht, aber auch nur dort.
Hallo.
Dass man den Hochladenden im Innenverhältnis (also Seitenbetreiber - Hochladender) Haftmar machen kann - ihn also in Regress nehmen kann, falls man durch seine unerlaubten Handlungen oä Schaden erlitten hat - steht wohl außer Frage und bedarf auch keiner gesonderten vertraglichen Regelung.
Dumm nur, wenn man es als Seitenbetreiber versäumt hat, sich hinsichtlich beispielsweise des Alters der Nutzer abzusichern.
Den bösen Abmahnanwalt kostet deine Pleite dann gerade einmal eine Schachtel Neg... äh, Mohr... äh, Schaumküsse.
MfG, at
Hallo,
ich lese da raus, dass du auf das Problem der Geschäftsfähigkeit ansprechen willst. Das hat hier in der Diskussion sicher nichts verloren, aufjedenfall ist meine Antwort deshalb nicht falsch.
Klar kann mangelde Geschäftsfähigkeit Peobleme auslösen - keine Frage. Aber das gilt online sowie offline für jeden Gewerbetreibenden, dass er immer eine gewisse unsicherheit hat...
Wieso er das Kind mit süßigkeiten bestechen sollte weis ich nicht? Erklär den Gedankengang mal bitte.
Also erklär doch mal bitte...
Hallo.
ich lese da raus, dass du auf das Problem der Geschäftsfähigkeit ansprechen willst.
Richtig.
Das hat hier in der Diskussion sicher nichts verloren,
Sicher ist nur, dass du das nicht bestimmst.
aufjedenfall ist meine Antwort deshalb nicht falsch.
Ebenso wenig ist die Antwort "Ja" auf die Frage "Können Sie mir sagen, wie spät es ist?" falsch. Einem offensichtlich unkundungen Fragesteller gegenüber eine Option als "außer Frage" gangbar und "keiner gesonderten vertraglichen Regelung" bedürftig darzustellen, ohne zumindest die wesentlichen Einschränkungen auch nur anzudeuten, halte ich für mindestens fahrlässig.
- Wenn der Abmahnanwalt das Kind besticht nur, dass es etwas rechtswidirges auf die Seite stellt haftet eben der Anwalt...
Das tut er nur dann, wenn du das nachweisen kannst, im Zweifelsfall also gar nicht.
Also erklär doch mal bitte...
Bitte sehr.
MfG, at
Hallo
Ebenso wenig ist die Antwort "Ja" auf die Frage "Können Sie mir sagen, wie spät es ist?" falsch. Einem offensichtlich unkundungen Fragesteller gegenüber eine Option als "außer Frage" gangbar und "keiner gesonderten vertraglichen Regelung" bedürftig darzustellen, ohne zumindest die wesentlichen Einschränkungen auch nur anzudeuten, halte ich für mindestens fahrlässig.
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Dass er einen 10jährigen nicht zu Verantwortung ziehen kann dürfte dem Fragestellendem wohl klar sein. Wenn jemand fragt ob er ein Rücktrittsrecht gewähren muss wird man ihm auch nicht sagen, dass er bei mangelnder Geschäftsfähigkeit so und so das Geld zurückgeben muss...Aber wie du meinst, du hast recht - Ich bestimme nicht was hier stehen darf ;)
Es bedarf keiner gesonderten vertraglichen Regelung, dass der Betreiber einen Hochladenden (erfolgreich) in Regress nehmen kann wenn dieser ihm Schaden zufügt. Wenn du da anderer Ansicht bist würde ich dich bitten mich aufzuklärenn.
- Wenn der Abmahnanwalt das Kind besticht nur, dass es etwas rechtswidirges auf die Seite stellt haftet eben der Anwalt...
Das tut er nur dann, wenn du das nachweisen kannst, im Zweifelsfall also gar nicht.
Also hast du es so gemeint wie ich in Punkt 2 geschrieben habe? Ja, kann mir durchaus vorstellen, dass es solche Anwälte gibt. Mit ein paar mehr süßigkeiten lässt sich sicher auch die Bweisfrage klären ;)
mfg
Alex
Hallo.
Dass er einen 10jährigen nicht zu Verantwortung ziehen kann dürfte dem Fragestellendem wohl klar sein.
Das hoffe ich auch, traue mich aber nicht, das einfach zu unterstellen.
Wenn jemand fragt ob er ein Rücktrittsrecht gewähren muss wird man ihm auch nicht sagen, dass er bei mangelnder Geschäftsfähigkeit so und so das Geld zurückgeben muss...
Man könnte aber zumindest erwähnen, dass man ein gültiges Rechtsgeschäft voraussetzt. Wenn der Fragesteller dann nicht weiter darauf eingeht, ist wohl alles klar. Wenn er aber virtuell mit den Schultern zuckt oder gar nachhakt, sollte man eben bei Adam und Eva anfangen oder ihn zum Fachmann seines Vertrauens schicken.
Meine Ansicht rührt daher, dass ich viele der hier gestellten Rechtsfragen für derart simpel und eindeutig halte, dass ich dem Fragesteller eine weitreichende Unkenntnis unterstelle. Ein Umstand, den die Antworten Rechnung tragen sollten.
Aber wie du meinst, du hast recht - Ich bestimme nicht was hier stehen darf ;)
Ich finde gut, dass du das so locker nimmst wie ich es gemeint habe.
Es bedarf keiner gesonderten vertraglichen Regelung, dass der Betreiber einen Hochladenden (erfolgreich) in Regress nehmen kann wenn dieser ihm Schaden zufügt. Wenn du da anderer Ansicht bist würde ich dich bitten mich aufzuklärenn.
Wenn ich da anderer Ansicht wäre, hätte ich das deutlich zu formulieren gewusst.
Leider hat es sich als unpraktikabel herausgestellt, jeder einzelnen Aussage eines anderen zuzustimmen, bevor man sich dem einzigen kritikwürdigen Punkt nähert. Deshalb geht manchmal eben unter, dass es sich nur um ein Detail handelt, das man als nicht genügend beachtet erachtet.
Also hast du es so gemeint wie ich in Punkt 2 geschrieben habe?
Yep.
Ja, kann mir durchaus vorstellen, dass es solche Anwälte gibt. Mit ein paar mehr süßigkeiten lässt sich sicher auch die Bweisfrage klären ;)
Da werden sich die kleinen freuen -- und die Süßwarenhersteller sicher auch.
MfG, at
Hallo,
Meine Ansicht rührt daher, dass ich viele der hier gestellten Rechtsfragen für derart simpel und eindeutig halte, dass ich dem Fragesteller eine weitreichende Unkenntnis unterstelle. Ein Umstand, den die Antworten Rechnung tragen sollten.
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Das stimmt auch wieder - oft fehlt bei den Fragenden wohl das nötige "juristische Grundgerüst"... Schade eigentlich, wo das Thema doch echt Spannend sein kann ;)
Wenn ich da anderer Ansicht wäre, hätte ich das deutlich zu formulieren gewusst.
Leider hat es sich als unpraktikabel herausgestellt, jeder einzelnen Aussage eines anderen zuzustimmen, bevor man sich dem einzigen kritikwürdigen Punkt nähert. Deshalb geht manchmal eben unter, dass es sich nur um ein Detail handelt, das man als nicht genügend beachtet erachtet.
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Dann sind wir uns ja einig - das freut mich.
Hatte dein Posting vorher nur so verstanden, dass du ausdrücken willst meine Ansicht sei falsch - da musste ich mich ein wenig gekränkt fühlen ;)
mfg
Alex
Hallo.
oft fehlt bei den Fragenden wohl das nötige "juristische Grundgerüst"... Schade eigentlich, wo das Thema doch echt Spannend sein kann ;)
Spannend kann es für die dann noch früh genug werden ...
Dann sind wir uns ja einig - das freut mich.
Hatte dein Posting vorher nur so verstanden, dass du ausdrücken willst meine Ansicht sei falsch - da musste ich mich ein wenig gekränkt fühlen ;)
Das kann ich ganz gut nachvollziehen. Die Grenzen zwischen Widerrede und Ergänzung verschwimmen hier manchmal.
MfG, at
Schreib rein, dass er sein Bild hochläd und du damit das Recht (bis aus Widerruf) hast, das Bild öffentlich anzuzeigen. Bei Hochladen von Copyrightgeschützten (fremden) Bildern oder für Illegales haftet ausschließlich er.
Das ist alles nichts neues - also er haftet so und so (Also je nachdem wie du es darstellst natürlich nur dir gegenüber)
(Ich möchte die Bilder sogar kontrollieren)
So ungefähr?:
Nutzungsbedingungen
Der Nutzer stellt dem Betreiber dieser Website Bilder seiner selbst-
gemalten Gemälde zur Veröffentlichung auf dieser Website zur Verfügung.
Es werden ausschließlich Bilder von selbstgemalten Gemälden ver-
öffentlicht.
Der Nutzer versichert, dass er im Rahmen dieser Website keine Bilder zu-
sendet, ohne nach den einschlägigen urheberrechtlichen Regelungen hierzu
berechtigt zu sein.
Ein Anspruch des Nutzers auf Veröffentlichung der Bilder besteht nicht.
Alle Bilder werden vom Betreiber der Website kontrolliert.
Ferner verpflichtet sich jeder Nutzer, den Service nicht missbräuchlich
zu nutzen, insbesondere keine Bilder zu senden, die einen Virus ent-
halten.
Der Betreiber haftet nicht für von diesem nicht zu verantwortende Aus-
fälle der Website, beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt oder
technischen Störungen des Internet.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Betreibers. Diese können Sie
hier abrufen.
echo $begrüßung;
- Alle Bilder werden vom Betreiber der Website kontrolliert.
Der Satz ist zu allgemein, man kann in ihn ziemlich viel hineininterpretieren. Was genau willst du kontrollieren?
echo "$verabschiedung $name";
- Alle Bilder werden vom Betreiber der Website kontrolliert.
Der Satz ist zu allgemein, man kann in ihn ziemlich viel hineininterpretieren. Was genau willst du kontrollieren?
Finde ich auch. Ich glaube den Satz entferne ich. Ich schau mir natürlich
alle Bilder an um ggfs. Verarsche-Bilder auszusortieren. Mit "ausschließlich
Bilder von selbsgemalten Gemälden" ist ja im Prinzip alles gesagt oder?
Hallo.
Der Satz ist zu allgemein, man kann in ihn ziemlich viel hineininterpretieren. Was genau willst du kontrollieren?
Und vor allem: Wie? Woher soll man denn wissen, ob irgendwer auf dieser Welt für genau dieses Bild Urheberrechte geltend machen kann? Und "diese Bild" ist jedes einzelne Bild.
MfG, at
Schreib rein, dass er sein Bild hochläd und du damit das Recht (bis aus Widerruf) hast, das Bild öffentlich anzuzeigen. Bei Hochladen von Copyrightgeschützten (fremden) Bildern oder für Illegales haftet ausschließlich er.
Da interessiert mi nöd.
mfg Dr Jur Lic Absahn.
Und wen interessiert es, dass es dich nöd interessiert lieber Dr jur?
Und wen interessiert es, dass es dich nöd interessiert lieber Dr jur?
Sowas interessiert auch keinen Richter, da eine Distanzierung völlig unwirksam ist und ein Copyright in Deutschland nicht existiert. Nicht irgendwas rumwerfen, was du irgendwo gehört hast, du aber nicht weisst, was es bedeutet.
Mega, deine Aussagen solltest du ein bisschen besser untermauern. Ich glaube auch, dass ich mich doch gut genug mit dem Thema "Recht" auskenne um in diesem Forum zu schreiben.
Dass man in den AGB für den HOCHLADENDEN (Abkommen zwischen Betreiber und Hochladenden) festhält, dass der Betreiber bis auf Widerrif das Recht erhält die hochgeladenen Bilder zu veröffentlichen ist ein essentiellen Bestandteil dieser "Geschäftsbeziehung". Hätte er dieses Recht nicht dürfte der Betreiber die Bilder nicht veröffentlichen - also wäre es ratsam es dem Betreib er explizit zuzusichern.
Natürlich kann der Hochladende da nur Abmachungen treffen, die Bilder betreffen auf die er selbst das Urheberrecht oder ensptrechende Lizenzen hat. (Das ist aber wohl selbstredend)
Der Punkt mit der Haftung. Klar, wenn der Hochladende fremde Bilder hochläd und der Dritte dann den Betreiber verklagt kann der Betreiber im normalfall einfach den Hochladenden in Regress nehmen. Wenn er ihn in den AGB extra darauf hinweist finde ich es aber nciht falsch sondern nur fair. (Und Richter würden solche Klauseln dann auch nutzen um Urteile zu unterstreichen).
Mir ist natürlich klar, dass in diesem^^ Vertragsverhätnis nicht die HAftung nach außen heimlich "umgeleitet" werden kann. Wenn ma es so versteht ist man selbser schuld und sollte FRAGEN anstatt zu sagen, dass jemand keine Ahnung hat!
Mega, deine Aussagen solltest du ein bisschen besser untermauern.
Du meinst, das es in Deutschland kein Copyright gibt? Oder das eine Distanzierung als Seitenbetreiber von dem Inhalt der Seite keine Wirkung hat?
Dann solltest du einfach nochmal in den entsprechenden Infoquellen nachlesen.
So ein Träumer, wie du es bist, ist ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte. Blauäugig ist ja schön, aber du dürftest es ein wenig übertreiben.
Ich glaube auch, dass ich mich doch gut genug mit dem Thema "Recht" auskenne um in diesem Forum zu schreiben.
Aber sicher. Da du absolut gar keine Ahnung zum Thema haben musst, reicht dir dieses natürlich aus, um hier zu posten. Ich weiss nicht, wieviel Ahnung du vom Thema hast, bisher hast du nichts geschrieben, was auf Wissen von deiner Seite schliessen lässt. Und bevor du weiter von Thema zu Thema springst, nur weil dir die Argumente ausgehen, sollten wir es lieber gut sein lassen.
Du meinst, das es in Deutschland kein Copyright gibt? Oder das eine Distanzierung als Seitenbetreiber von dem Inhalt der Seite keine Wirkung hat?
Dann solltest du einfach nochmal in den entsprechenden Infoquellen nachlesen.
Damit, sein (korrektes) Wissen zu untermauern, kann man es aber auch übertreiben.
Mich würde echt mal interessieren wo du dein Fachwissen her hast. Jursit bist du wohl kaum. Zumindest kein erfolgreicher, nach deiner Textauffassungsgabe zu urteilen.
Du meinst, das es in Deutschland kein Copyright gibt? Oder das eine Distanzierung als Seitenbetreiber von dem Inhalt der Seite keine Wirkung hat?
Ich habe geschrieben, dass ein Copyright vermerk nett wäre aber nicht nötig ist. Damit drückt sich die rechtliche irrelevanz ja wohl aus oder? Da es im Netz gängige Praxis ist vieles auf Englsich auszudrücken ist es nicht so abwegig hier von "Copyright" zu sprechen. Den Hineweis würde ich anführen, dass meinen Besuchern klar ist, dass es nicht meine Bilder sind sondern die eines Anderen. (So weis er zB, dass er sich gar nicht bei mir melden muss wenn er die Erlaubnis will ein Bild nutzen zu dürfen...)
Jetzt zur Distanzierung.
Wenn du sagst, dass sich der Betreiber nicht von Inhalten distanzieren kann, dann schwebt dir ein Disclaimer in dem das LG Hamburg zitiert wird im Kopf herum - habe ich recht?
Mit so einer Distanzierung haben wir es heir nicht zu tun. In unserem Beispiel hier wird lediglich verdeutlicht, dass das Bild nicht vom Betreiber zur Verfügung gestellt wurd sondern von einem Dritten. Der Dritte hat alle Rechte am Bild und der Dritte Haftet auch für eventuelle straf- oder zivilrechtlichen Folgen die der Upload/die Anzeige haben kann.
Dazu muss eben nur klar erkennbar sein, dass das Bild nicht vom Seitenbetreiber stammt.
Hier macht sich der Betreiber dann nur durch Unterlassen strafbar/haftbar. Hat er nämlich Kenntnis der Rechtsverletzung die durch ein Bild entsteht muss er es sofort löschen. Er kann auch haften, wenn er zu langsam oder gar nicht auf einen Hinweis reagiert bzw wohla uch dann wenn er nicht dazu beitragen kann die Identität des Hochladenden preiszugeben. (Achtung: Hier müssen die Regeln des Datenschutzes beachtet werden!)
Ich habe das ganze ncohmal nachgelesen und kann jetzt auch meine Vermutung bejahen, dass heibei auch kein Vertrag zwischen Betrachter und Betreiber bestehen muss. Solange der Betreiber sich die Bilder nciht zueigen macht muss er nciht unbedingt haften.
Der Threadstarter hat geschrieben, dass er die Bilder vorher prüft bevor sie freigeschalten werden. Hierbei muss er natürlich vorsichtig sein ansonnsten ist er sofort in der Haftung.
Dann solltest du einfach nochmal in den entsprechenden Infoquellen nachlesen.
So ein Träumer, wie du es bist, ist ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte. Blauäugig ist ja schön, aber du dürftest es ein wenig übertreiben.
»»
Danke für die Komplimente;)
Mit diesen Abmahnanwäten häte ich eine riesen Freude...
Aber sicher. Da du absolut gar keine Ahnung zum Thema haben musst, reicht dir dieses natürlich aus, um hier zu posten. Ich weiss nicht, wieviel Ahnung du vom Thema hast, bisher hast du nichts geschrieben, was auf Wissen von deiner Seite schliessen lässt. Und bevor du weiter von Thema zu Thema springst, nur weil dir die Argumente ausgehen, sollten wir es lieber gut sein lassen.
Es ist wohl verständlich, dass ich hier keine ausführliche Rechtsberatung gebe sondern nur einige Hinweise, was man eventuell beachten sollte. Auch klar, dass ich da auch mal Hinweise auf andere Themen (zB Impressumspflicht, Copyright Hinweis aus nettigkeit, ...) gebe.
Hallo.
Jursit bist du wohl kaum.
Vielleicht ist er ja Jesuit.
MfG, at
Dass man in den AGB für den HOCHLADENDEN (Abkommen zwischen Betreiber und Hochladenden) festhält, dass der Betreiber bis auf Widerrif das Recht erhält die hochgeladenen Bilder zu veröffentlichen ist ein essentiellen Bestandteil dieser "Geschäftsbeziehung". Hätte er dieses Recht nicht dürfte der Betreiber die Bilder nicht veröffentlichen - also wäre es ratsam es dem Betreib er explizit zuzusichern.
Wozu? Lade ich was hoch, daß ich auch hohladen darf, erteile ich dem Betreiber konkludent ein Nutzungsrecht. Lade ich was hoch, was ich nicht hochladen darf, ändert es auch nichts, wenn ich explizit zusichere, ich hätte das Recht dazu.
Klar, es ist logisch, dass der Betreiber dann das Nutzungsrecht (va auch zur Veröffentlichung) hat. Um mich 100% abzusichern würde ich persönlich trotzdem nocheinmal schriftlich festhalten, dass ich (als Seitenbetreiber) das uneingeschränkte Recht zur veröffentlichung habe. (Jetzt mal von den fremden Bilder - bei denen wir uns ja einig sind - abgesehen)
echo $begrüßung;
Klar, es ist logisch, dass der Betreiber dann das Nutzungsrecht (va auch zur Veröffentlichung) hat. Um mich 100% abzusichern würde ich persönlich trotzdem nocheinmal schriftlich festhalten, dass ich (als Seitenbetreiber) das uneingeschränkte Recht zur veröffentlichung habe.
Warum brauchst du denn ein uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht? Reicht nicht auch nur das Recht zur Veröffentlichung in diesem einen Webangebot?
echo "$verabschiedung $name";
Warum brauchst du denn ein uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht? Reicht nicht auch nur das Recht zur Veröffentlichung in diesem einen Webangebot?
Natürlich reicht dieses eingeschränkte Nutzungsrecht, es wäre auch nur fair und erhöht die Wahrscheinlichkeit das Recht auch eingeräumt zu bekommen.
Das ist genau der Punkt, solche Verträge (genau wie AGB) enthalten entweder das, was gesetzlich vorgesehen ist oder es wird versucht den Kunden zu benachteiligen, was häufig zu unwirksamen Klauseln führt. Ein Vorteil für den Kunden springt in den seltensten Fällen raus.
Hallo.
Das ist genau der Punkt, solche Verträge (genau wie AGB) enthalten entweder das, was gesetzlich vorgesehen ist oder es wird versucht den Kunden zu benachteiligen, was häufig zu unwirksamen Klauseln führt. Ein Vorteil für den Kunden springt in den seltensten Fällen raus.
Es geht aber auch anders:
"
RÜCKSENDUNG: Wir akzeptieren jede Rücksendung, aus jedem Grund, zu jeder Zeit. Kein Kleingedrucktes. Keine Diskussion. Wir meinen genau, was wir sagen:
GUARANTEED. PERIOD.® Denn wir möchten, dass Sie mit allem, was Sie direkt bei uns bestellen, hundertprozentig zufrieden sind und deshalb stehen wir für unsere Produkte kompromisslos gerade: Innerhalb Deutschlands können Sie uns jeden Artikel über die Hermes Logistik Gruppe portofrei zurücksenden . Verwenden Sie dafür bitte Rücksendeschein und Rücksendeaufkleber, die Ihrer Lieferung beiliegen.
"
Und zwar ganz anders:
"
Anmerkung zu § 2 und § 3
Die beiden vorstehenden Absätze sind – unschwer zu bemerken – Formulierungen des Gesetzgebers. Wir drucken sie pflichtgemäß ab und wenden sie pflichtgemäß an.
Wir streben aber unabhängig von gesetzlichen Pflichten ein in jeder Hinsicht partnerschaftliches Verhältnis zu Ihnen als unseren Kunden an; insofern können Sie bei einem Ärger ihrerseits auch nach Ablauf der gesetzlichen Fristen jederzeit mit uns reden. Wir fänden es allerdings auch fair, wenn Sie die Rücksendungen an uns, wie unsere eigenen Lieferbedingungen es vorsahen, freimachen würden.
"
MfG, at
"geschäftliches" Handeln (auch wegen Impressumspflicht...) hat NICHTS mit Verdienst zu tun.
Was hat das Impressum mit AGB zu tun? Nicht Äpfel mit Tomaten vergleichen.
Deshalb die Klammern und das Wörtchen "auch" ;)
Keine sorge ich kann beides auseinanderhalten...
(Und ganz nebenbei. Wenn jemand ersteres [AGB] für notwendig erachtet wird er um ein Impressum [oder wie auch immer man die Anbieterkennzeichnung nennen mag] nich umher kommen)