echo $begrüßung;
Was dann noch fehlt, ist die Umsatzsteuervoranmeldung. Die heißt wohlgemerkt VORanmeldung, d.h. nicht am Monatsende ist die fällig, sondern im Voraus.
Das ist eine falsche Interpretation. Die Voranmelderei dient ja nur dazu, dass der Staat die Umsatzsteuern schon regelmäßig das Jahr über bekommt und nicht erst zum Jahresende einen großen Batzen. Die Zukunft aus dem Kaffeesatz lesen muss man dazu nicht. Stattdessen ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des vom Finanzamt festgelegten Zeitraums die Umsatzsteuer dieses Zeitraums anzumelden und dann auch abzugeben.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuervoranmeldung#Pflichten_eines_Unternehmers
Auf die Kleinunternehmerregelung kann man sich übrigens auch noch kurz nach der steuerlichen Anmeldung berufen und mit einem entsprechenden, freundlich-untertänigen Anruf beim Finanzamt der dussligen Voranmelderei entgehen (dann muss natürlich die 19%-Zeile auf den Rechnungen wegfallen).
Ja, und man kann auch keine selbst gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückbekommen. Die Voranmelderei braucht man als Geringumsetzer nur ein Jahr lang zu machen, dann hat das Finanzamt auch aus eigenem (Bearbeitungs-)Interesse ein Einsehen und gibt längere Zeiträume vor. Im Ratgeber E-Lancer gibt es irgendwo eine Beispielrechnung, die Zeigt, dass sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerreglung durchaus lohnen kann.
Und was ist, wenn ich einen Monat mal nichts eingenommen habe?
Dann wird dies entsprechend beim Umsatzsteuerausgleich mit dem Finanzamt berücksichtigt, d.h. du bekommst die zuviel abgeführte Vorsteuer zurück.
Das setzt voraus, dass man auch was ausgegeben hat, für das Umsatzsteuer fällig wurde. Wenn man weder umsatzsteuerpflichtige Ausgaben noch Einnahmen für den Voranmeldezeitraum hat, dann macht man halt eine Meldung mit 0-Werten. Machen muss man eine solche, sonst gibt es Post vom Finanzamt, die einem dann androht, x % von der anzumeldenden Summe als Strafe aufzuerlegen. Macht bei 0 Euro …
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