Freiberufler - Rechnung & Fragen
Michael Platzke
- sonstiges
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2 Siechfred
Guten Tag,
ich habe mich vor kurzem beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet und
besitze nun eine Steueridentifikationsnummer.
Nun mochte ich meine erste Rechnung schreiben. Weiss aber nicht so genau,
was da alles rein gehoert.
Reicht so etwas (siehe unten) aus?
XxX Stunden a XX EUR netto = XxX EUR
Dann natuerlich noch
Des weiteren muss ich dann ja, am Monatsende, meine Einnahmen bei
elster eintragen, ist das richtig?
Und was ist, wenn ich einen Monat mal nichts eingenommen habe?
Waere fuer eine Aeusserung eurerseits sehr dankbar.
Gruesse,
Michael Platzke
Reicht so etwas (siehe unten) aus?
XxX Stunden a XX EUR netto = XxX EUR
- Mwst 19% = XxX EUR
Rechnungsbtruttobetrag: = XxX EUR
Dann natuerlich noch
- Name/Anschrift
Dein Name und deine Anschrift, ja.
- Steueridentifikationsnummer
Nein, deine Steuernummer geht niemanden etwas an. Was auf die Rechnung gehört ist die Umsatzsteuernummer, so du eine hast.
- Kontonummer
Zweckdienlich, sofern du Zahlungen erhalten möchtest.
- Logo (?)
So du es hübsch findest.
- Kunde (?)
Ich denke, es wäre schon alleine deinen Kunden überaus lieb, wenn sie eine Rechnung auf ihren Namen bekommen.
Des weiteren muss ich dann ja, am Monatsende, meine Einnahmen bei
elster eintragen, ist das richtig?
Nein. Deine Ein- und Ausgaben trägst du sofort in die Buchführung oder die Einnahmeüberschussrechnung ein, je nachdem, was dir lieber ist (vermutlich letzteres, da geringerer Aufwand). Am Jahresende überträgst du die Summen in deine Einkommens- und Gewerbesteuererklärung.
Was dann noch fehlt, ist die Umsatzsteuervoranmeldung. Die heißt wohlgemerkt VORanmeldung, d.h. nicht am Monatsende ist die fällig, sondern im Voraus.
Auf die Kleinunternehmerregelung kann man sich übrigens auch noch kurz nach der steuerlichen Anmeldung berufen und mit einem entsprechenden, freundlich-untertänigen Anruf beim Finanzamt der dussligen Voranmelderei entgehen (dann muss natürlich die 19%-Zeile auf den Rechnungen wegfallen).
Und was ist, wenn ich einen Monat mal nichts eingenommen habe?
Dann wird dies entsprechend beim Umsatzsteuerausgleich mit dem Finanzamt berücksichtigt, d.h. du bekommst die zuviel abgeführte Vorsteuer zurück.
Gudn!
Nein, deine Steuernummer geht niemanden etwas an. Was auf die Rechnung gehört ist die Umsatzsteuernummer, so du eine hast.
Oh doch!
Falls man keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, muss die Steuernummer drauf.
Ansonsten empfehle ich Juris oder die Suchmaschine Deiner Wahl gefüttert mit "Rechnung Pflichtangaben"
Gruß aus Fürth in Mittelfranken,
Samoht
Hallo,
ich bin verwirrt.
Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem sie mir meine
Steuernummer zugewiesen haben (so was in etwa: 27/372/80646)
Und was ist dann die _Umsatz_Steuernummer? Ist das nicht die selbe?
Gruss & Danke,
Michael
Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem sie mir meine
Steuernummer zugewiesen haben (so was in etwa: 27/372/80646)
Das ist die normale Steuernummer, vermutlich kombiniert für Einkommens- und Gewerbesteuer. Für was die gilt, sollte in dem Schreiben stehen.
Und was ist dann die _Umsatz_Steuernummer? Ist das nicht die selbe?
Die Umsatzsteuernummer beginnt immer mit DE (für in Deutschland Steuerpflichtige), auch dort steht aber explizit dabei, für was die Nummer gut sein soll.
Hallo Teufelchen,
Das ist die normale Steuernummer, vermutlich kombiniert für Einkommens- und
Gewerbesteuer. Für was die gilt, sollte in dem Schreiben stehen.
Naja, da steht, dass ich sie bei allen Eingaben an das Finanzamt angeben
soll.. aber halt nichts zum Thema Rechnungen.
Wenn ich das hier richtig verstanden habe, dann gibt es nur ein entweder
oder.. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer gilt wohl fuer das Ausland,
die Steuernummer hingegen fuer Deutschland.
Danke & Gruss,
Michael
Gudn!
Wenn ich das hier richtig verstanden habe, dann gibt es nur ein entweder
oder.. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer gilt wohl fuer das Ausland,
die Steuernummer hingegen fuer Deutschland.
Du kannst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kostenlos beantragen. Zum einen fürs Ausland, zum anderen eben auch für Rechnungen und Impressum im Inland - Weil es da "nicht so toll" ist, seine normale Steuernummer anzugeben.
D.h.:
Gruß aus Fürth in Mittelfranken,
Samoht
Hallo,
- Hast Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, dann _musst_ Du sie auch angeben auf Deinen Rechnungen und in Deinem Impressum.
- Ansonsten _musst_ Du Deine Steuernummer angeben.
danke fuer die klare Antwort.
Gruss,
Michael
Moin!
- Hast Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, dann _musst_ Du sie auch angeben auf Deinen Rechnungen und in Deinem Impressum.
- Ansonsten _musst_ Du Deine Steuernummer angeben.
danke fuer die klare Antwort.
Naja, wenn sie denn wenigstens halb korrekt wäre... siehe Beitrag von dedlfix.
- Sven Rautenberg
echo $begrüßung;
danke fuer die klare Antwort.
Da letzten Endes du selbst gegenüber dem Finanzamt gradestehen musst, ist es empfehlenswert alle hier gegebenene Hinweise maximal als Informationsanregung zu verstehen. Genaue Auskunft kann dir einerseits das Finanzamt geben, andererseits gibt es sicher Schulungsangebote z.B. seitens der IHK. Und ein Steuerberater kann dir auch erklären, auf was du genau achten musst. Den kannst du gegebenenfalls auch haftbar machen, wenn er dir was falsches erzählt.
echo "$verabschiedung $name";
echo $begrüßung;
Du kannst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kostenlos beantragen. Zum einen fürs Ausland, zum anderen eben auch für Rechnungen und Impressum im Inland - Weil es da "nicht so toll" ist, seine normale Steuernummer anzugeben.
Für das Impressum ist keine Beantragung einer Umsatzsteuer-ID erforderlich. Es ist auch nicht notwendig, als Ersatz die Steuernummer anzugeben. Wenn man keine Umsatzsteuer-ID hat, bleibt die im Impressum weg und gut ist.
- Hast Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, dann _musst_ Du sie auch angeben auf Deinen Rechnungen und in Deinem Impressum.
- Ansonsten _musst_ Du Deine Steuernummer angeben.
Es gibt (soweit mir bekannt ist) keine Pflicht, die Steuernummer anderswo als auf Rechnungen und im Verkehr mit dem Finanzamt anzugeben.
echo "$verabschiedung $name";
Gudn!
Für das Impressum ist keine Beantragung einer Umsatzsteuer-ID erforderlich. Es ist auch nicht notwendig, als Ersatz die Steuernummer anzugeben. Wenn man keine Umsatzsteuer-ID hat, bleibt die im Impressum weg und gut ist.
Hab tatsächlich zwei Sachen ein wenig verdreht.
Die normale Steuernummer muss nicht ins Impressum, allerdings _muss_ die USt-IdNr. rein - sofern vorhanden, sonst kann abgemahnt werden.
Es gibt (soweit mir bekannt ist) keine Pflicht, die Steuernummer anderswo als auf Rechnungen und im Verkehr mit dem Finanzamt anzugeben.
Das war mein Hauptanliegen nach dem Posting von Teufelchen ("Nein, deine Steuernummer geht niemanden etwas an"). Eine von beiden Steuernummern muss auf die Rechnung drauf.
Ich habe die Regel fürs Impressum fälschlicherweise auf die Rechnungsstellung übertragen. Hier bleibt es dem Rechnungssteller überlassen welche Nummer er angibt. Allerdings würde ich jederzeit der USt-IdNr. den Vorzug geben.
Gruß aus Fürth in Mittelfranken,
Samoht
echo $begrüßung;
Ich habe die Regel fürs Impressum fälschlicherweise auf die Rechnungsstellung übertragen. Hier bleibt es dem Rechnungssteller überlassen welche Nummer er angibt. Allerdings würde ich jederzeit der USt-IdNr. den Vorzug geben.
Das wird wohl auch davon abhängen, ob man ein Geschäft im Inland oder in der EU tätigt, denn für letztere ist die Umsatzsteuer-ID ja extra erfunden worden.
echo "$verabschiedung $name";
echo $begrüßung;
Was dann noch fehlt, ist die Umsatzsteuervoranmeldung. Die heißt wohlgemerkt VORanmeldung, d.h. nicht am Monatsende ist die fällig, sondern im Voraus.
Das ist eine falsche Interpretation. Die Voranmelderei dient ja nur dazu, dass der Staat die Umsatzsteuern schon regelmäßig das Jahr über bekommt und nicht erst zum Jahresende einen großen Batzen. Die Zukunft aus dem Kaffeesatz lesen muss man dazu nicht. Stattdessen ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des vom Finanzamt festgelegten Zeitraums die Umsatzsteuer dieses Zeitraums anzumelden und dann auch abzugeben.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuervoranmeldung#Pflichten_eines_Unternehmers
Auf die Kleinunternehmerregelung kann man sich übrigens auch noch kurz nach der steuerlichen Anmeldung berufen und mit einem entsprechenden, freundlich-untertänigen Anruf beim Finanzamt der dussligen Voranmelderei entgehen (dann muss natürlich die 19%-Zeile auf den Rechnungen wegfallen).
Ja, und man kann auch keine selbst gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückbekommen. Die Voranmelderei braucht man als Geringumsetzer nur ein Jahr lang zu machen, dann hat das Finanzamt auch aus eigenem (Bearbeitungs-)Interesse ein Einsehen und gibt längere Zeiträume vor. Im Ratgeber E-Lancer gibt es irgendwo eine Beispielrechnung, die Zeigt, dass sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerreglung durchaus lohnen kann.
Und was ist, wenn ich einen Monat mal nichts eingenommen habe?
Dann wird dies entsprechend beim Umsatzsteuerausgleich mit dem Finanzamt berücksichtigt, d.h. du bekommst die zuviel abgeführte Vorsteuer zurück.
Das setzt voraus, dass man auch was ausgegeben hat, für das Umsatzsteuer fällig wurde. Wenn man weder umsatzsteuerpflichtige Ausgaben noch Einnahmen für den Voranmeldezeitraum hat, dann macht man halt eine Meldung mit 0-Werten. Machen muss man eine solche, sonst gibt es Post vom Finanzamt, die einem dann androht, x % von der anzumeldenden Summe als Strafe aufzuerlegen. Macht bei 0 Euro …
echo "$verabschiedung $name";
ich habe mich vor kurzem beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet und
besitze nun eine Steueridentifikationsnummer.
Das Finanzamt erteilt Dir eine Steuernummer, die in der Regel für alle Steuern gilt, die im Rahmen Deiner Tätigkeit anfallen können, das wären in Deinem Fall die Einkommen- und Umsatzsteuer. Daneben gibt es die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die eigentlich für den Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU gedacht ist. Du kannst Sie Dir aber auch erteilen lassen, damit Du diese Nummer statt der Steuernummer auf Deinen Rechnungen angeben kannst.
Nun mochte ich meine erste Rechnung schreiben. Weiss aber nicht so genau,
was da alles rein gehoert.
§ 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz
Des weiteren muss ich dann ja, am Monatsende, meine Einnahmen bei elster eintragen, ist das richtig?
Laienhaft ausgedrückt ist das korrekt. Es geht darum, dass Du als Neugründer im Jahr der Gründung und dem Folgejahr monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst, sofern Du kein Kleinunternehmer sein möchtest. Die sind fällig am 10. des Monats für den Vormonat, Du kannst aber auch eine Dauerfristverlängerung beantragen, dann ist am 10. des Monats der Vorvormonat fällig. Anmelden kannst Du diese Fristverlängerung via Elster, als Sondervorauszahlung gibt man bei Neugründungen eine "0" an.
In die monatliche Voranmeldung gehören Deine Einnahmen, die als Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer dient. Von der errechneten Steuer ziehst Du die von Dir als Unternehmen an andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer ab ("Vorsteuer"), sofern Du im Besitz ordnungsgemäßer Rechnungen bist. Das bedeutet, dass Deine Eingangsrechnungen die gleichen Formalien haben wie die Rechnungen, die Du selber schreibst, Erleichterungen gibts nur bei Rechnungen bis 150 EUR, da reicht die "Baumarktquittung". Das Ergebnis der Berechnung ist entweder ans Finanzamt zu zahlen oder wird vom Amt erstattet, je nachdem.
Und was ist, wenn ich einen Monat mal nichts eingenommen habe?
Dann gibst Du keine Umsätze an, sondern nur Vorsteuern, die Dir das Amt dann erstattet.
Siechfred