gary: Regeln in der Berichterstattung

Hallo zusammen,

Darf ich diese Bilder, welche extra für die Berichterstattung aufgenommen wurden verwenden, wenn nicht ersichtlich ist, woher diese stammen- also die präzise Anonymität der gemeinten Institution versteckt bleibt?

Hier mal diese beiden:

[link_http://www.wc-report.info/sammler/artikel_pics/arbeitsamt-s.png]

und

http://www.wc-report.info/sammler/artikel_pics/steuerausgleich-a.png

Oder ist es Verboten? (Stichwort Pressefreiheit)

Grüsse gary

PS.:Bedarf es irgendwelcher amtlichen Schritte, Anmeldung oder Registrierung, um als Informationsbroschüre/Plattform dieselben rechte zu erlangen, wie sie reguläre Zeitungen besitzen?

    1. Tachchen!

      Sorry, Link defekt :-)

      Kein Problem, bislang habe ich nicht einmal deine Frage wirklich verstanden. o_0
      Kannst du das noch einmal "ins Reine" formulieren?

      Gruß

      Die schwarze Piste

      --
      ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
      unbezahlbare Fotografie
      1. Hi schwarze Piste,

        Ich wollte wissen, ob man öffentlich zugängliche Schilder von Außen fotografieren darf (zum Zwecke der Berichterstattung).

        Gruss gary

        1. hi!

          Ich wollte wissen, ob man öffentlich zugängliche Schilder von Außen
          fotografieren darf (zum Zwecke der Berichterstattung).

          http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

          bye, Frank!

          --
          Never argue with an idiot. He will lower you to his level and then
          beat you with experience.
          1. Hallo Frank!

            bye, Frank!

            Schön, mal wieder von Dir zu lesen... hm, was ist aus Dir denn geworden, nach all den Jahren?

            Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
            Patrick

            --

            _ - jenseits vom delirium - _
            [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
            Nichts ist unmöglich? Doch!
            Heute schon gegökt?
          2. Hallo Frank,

            Ich wollte wissen, ob man öffentlich zugängliche Schilder von Außen
            fotografieren darf (zum Zwecke der Berichterstattung).

            http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

            Danke, das war ein sehr aufschlußreicher Link. Danke nochmals...

            Grüsse gary

        2. Ich wollte wissen, ob man öffentlich zugängliche Schilder von Außen fotografieren darf (zum Zwecke der Berichterstattung).

          Es ist nicht verboten irgendwelche Schilder ungefragt und ungenehmigt zu fotografieren und zu veröffentlichen, wenn sie keine Kunstwerke darstellen und wenn deren Inhalt es nicht unzulässig macht.
          Zum Inhalt:

          • Es könnte z.B. eine Beleidigung enthalten sein, oder Pornographie, das wäre verboten.
          • Die Veröffentlichung könnte Persönlichkeitsrechte verletzen (was Du vermutlich mit dem Kauderwelsch um die Anonymität meintest), was aber bei Schildern von Ämtern, Firmen und dergleichen ausgeschlossen ist.

          Sollte widererwartend ein Schild dabei sein, welches man für ein Kunstwerk hält, dann kann man prüfen, ob das z.B. dank der Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) oder für die Berichterstattung (z.B. § 50 UrhG) dennoch gestattet ist.

  1. Darf ich diese Bilder, welche extra für die Berichterstattung aufgenommen wurden verwenden, wenn nicht ersichtlich ist, woher diese stammen- also die präzise Anonymität der gemeinten Institution versteckt bleibt?

    Das Urheberrecht ist ganz einfach. Alles was nicht explizit erlaubt ist, ist grundsätzlich verboten. Wenn du also keine schriftliche Erlaubnis hast, darfst du sich nicht nutzen.

    Das hat auch mit Pressefreiheit absolut gar nichts zu tun.

    1. Hallo Mega,

      Ich darf also nicht einmal ein Strassenschild zum Zwecke der Berichterstattung fotografiern?

      Grüsse gary

      1. Ich darf also nicht einmal ein Strassenschild zum Zwecke der Berichterstattung fotografiern?

        Wenn du selbst fotografierst hast du ja selbst das Urheberrecht (zumindest wenn keine anderen Personen drauf sind).

        Ich hab dein Ursprungsposting aber so verstanden, das du Bilder anderer Fotografen nutzen willst. Ist IMO nicht sehr klar formuliert.

        Beim selbst fotografieren ist das anders. Mein letzter Wissensstand ist, man darf sowas selbst fotografieren und auch nutzen. Nur darfst du z.B. das AA-Logo nicht als dein eigene verwenden oder in der Webseite so darstellen, das es dein Logo ist/sein könnte.

        1. Hallo Mega,

          Wenn du selbst fotografierst hast du ja selbst das Urheberrecht (zumindest wenn keine anderen Personen drauf sind).

          Gut :-). Auch wenn ich also jemanden beauftrage, ein Foto zu machen, und er in dem Projekt involviert ist, ist das ok? (ich kann ja selber nicht immer überall sein). Oder selbstgemachte Fotos, die von Webseitennutzer zur Verfügung gestellt werden

          Ich hab dein Ursprungsposting aber so verstanden, das du Bilder anderer Fotografen nutzen willst. Ist IMO nicht sehr klar formuliert.

          Ja das stimmt.

          Beim selbst fotografieren ist das anders. Mein letzter Wissensstand ist, man darf sowas selbst fotografieren und auch nutzen. Nur darfst du z.B. das AA-Logo nicht als dein eigene verwenden oder in der Webseite so darstellen, das es dein Logo ist/sein könnte.

          Eben, und soweit ich mal irgendwo im www (sehr präzise-ich weiß) gelesen habe, gibt es für berichterstattende Zwecke etwas gelockerte Gesetze.

          Viele Grüsse gary

          1. Gut :-). Auch wenn ich also jemanden beauftrage, ein Foto zu machen, und er in dem Projekt involviert ist, ist das ok?

            Dann gilt wieder das Urheberrecht. Das liegt beim Fotografen der dir dann das Benutzungsrecht einräumen muss.

            Wie das genau rechtlich aussieht, wenn der Fotograf für dich arbeitet, auch je nachdem ob er angestellt ist oder freiberuflich für dich arbeitet, kann ich nicht genau sagen, da würde ich an deiner Stelle nen Anwalt konsultieren.
            Immerhin wäre dir nicht gedient, wenn der Fotograf irgendwann mal sagt, du darfst jetzt seine Bilder nicht mehr nutzen ausser du zahlst ne Mio dafür.

    2. Hi,

      Das Urheberrecht ist ganz einfach. Alles was nicht explizit erlaubt ist, ist grundsätzlich verboten. Wenn du also keine schriftliche Erlaubnis hast, darfst du sich nicht nutzen.

      Das hat auch mit Pressefreiheit absolut gar nichts zu tun.

      Mit Urheberrecht hat die Frage, von welchen Gebaeuden/(markenrechtlich geschuetzten) Gegenstaenden/etc. du Aufnahmen *veroeffentlichen* darfst, aber genauso wenig (wenn wir mal davon ausgehen, dass die Nutzungsrechte seitens des Fotografen vorliegen).
      Da war Franks Link schon passender.

      MfG ChrisB

      --
      "The Internet: Technological marvel of marvels - but if you don't know *what* you're lookin' for on the Internet, it is nothing but a time-sucking vortex from hell."