Daniel Thoma: Datensschutz, Post

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Hallo Ilja,

wenn sie sich absichern wollen, können sie mir auch einen beleg austellen, den ich dann aufbewahren muss, wenn ich beschwerden habe, so wie auch den bon/rechnung, den ich bekomme, wenn ich eine ware kaufe. damit können sie genauso beweisen, dass die zustellung korrekt abgewickelt wurde.

Mit etwas, was sie Dir gegeben haben, können sie gar nichts beweisen. Wenn Du hingehst und das Paket nochmal abholen willst und es ist weg müssen sie irgendwie feststellen können, dass das an jemanden abgegeben wurde. Wenn sie es zustellen wollen sie ja meist auch den Namen und eine Unterschrift.

ich sehe solche aussagen kritisch, die argumentation, es ist ja nicht so schlimm, steht ja nichts drinne kann ich nicht nachvollziehen.

Naja es ist doch entscheidend, welche Information sie zusätzlich speichern. Sie haben ohnehin die Adresse und den Namen zu einer Sendung, durch die Personalausweisnummer ändert sich da nicht viel und es wäre auch keine weitere Art der Überwachung möglich.

der mann am schalter meinte ein halbes jahr, war sich aber nicht sicher.

Du kannst ja Auskunft darüber verlangen und löschen lassen kannst Du die Information auch.

Warum sie die Nummer brauchen, ist mir auch nicht so recht klar. Adresse und Name abzugleichen sollte ja ausreichen. Wahrscheinlich hält man das einfach für einen praktikablen Weg zu speichern, wer die Sendung abgeholt hat.

Grüße

Daniel