Hallo frankx,
Es gibt, so weit ich das sehe, kein Recht darauf, quasi anonym in der Öffentlichkeit in Erscheinung zu treten. Ich sehe auch nicht so recht, wie die Nennung des Namens einer bewusst in der Öffentlichkeit handelnden Person generell deren verfassungsmäßig garantierte Persönlichkeitsrechte verletzen sollte.
Nun darf man sicher nicht über jeden einfach so einen Wikipedia-Artikel einstellen und dort persönliche Information (wozu sicher ein Lebenslauf o.ä. gehören) veröffentlichen. Ob die Nennung des Künstlers in Ordnung ist, hängt also wohl vor allem davon ab, wie intensiv er in der Öffentlichkeit präsent ist. Im Allgemeinen finde ich die Haltung von Wikipedia in diesem Punkt aber in Ordnung und die Rechtsprechung scheint das ja zu bestätigen.
Grüße
Daniel