Moin!
Jetzt bin ich aber neugierig:
Habe ich richtig verstanden, dass du meinst, dass folgende Situation vor Gericht bestand hat:
Du hast D vergessen: Den Nutzer der Domain.
A ist Domaininhaber (zahlt aber nicht und ist nicht auffindbar)
B darf nix, ihm gehört nix, aber er bezahlt für die Domains
C berechnet B Geld für die Domains von A
B sagt, entweder werden die Domains auf mich (B) umgeschrieben (dann kündige ich sie) oder ich zahle nicht länger für etwas, was mir nicht gehört => wende C sich doch bitte an A.
Ich bezog mich auf den Fall "B: Dann kündige ich sie". Dadurch, dass B dann ja irgendwie Domaininhaber geworden ist, und A aus der Nummer raus ist, ist B in die Pflichten der Domaininhaberschaft eingetreten, die A früher mal begründet hatte.
Der unwissende Domainnutzer D kriegt jetzt also seine Domain gekündigt. Auf einen Schlag hat er keine Website mehr online (schlimmer noch: die gegrabbte Website wirbt seitdem mit Tittenbildern etc.), er kriegt auch keine Mail mehr auf seiner Domain.
Da wird er sich dann vermutlich an A wenden (das war bislang sein Geschäftspartner) oder es zumindest wollen, und dann vermutlich auf B stoßen, und ihm die Hölle heiß machen, die Domain wiederzubeschaffen.
Aber auch wenn durch Bs Wirken die Domain von A zu bezahlen wäre, der (im Glauben, die Firma mit allen Verpflichtungen los zu sein) nicht auffindbar ist und auch nicht bezahlt werden, und deshalb verloren gehen, wäre B sicherlich in der Verantwortung. Schließlich muß der Domainregistrar C ja irgendwie auf ihn gekommen sein, um bei ihm abzubuchen. Der Inhaberwechsel muß bei C also irgendwie registriert worden sein. Und deshalb wird vermutlich auch ein Zugriff auf die Domains über eine Admin-Oberfläche möglich sein.
Vielleicht kannst Du mir ja die rechtliche Seite aus deiner Sicht erhellen.
Es geht mir ausschließlich um den Fall mit einer Partei D.
- Sven Rautenberg
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"Love your nation - respect the others."