Samoht: SPAM - Androhung einer Abmahung

Gudn!

Vor einiger Zeit bastelte ich für einen Kunden einen (fertigen) Shop zusammen. Ich habe auch darauf geachtet, dass das Impressum richtig ist und sonst wüsste ich nicht wo Probleme liegen könnten.

Heute früh bekam dieser Kunde 66(!) identische Mails über das Kontaktformular mit folgendem Inhalt (c&p):

*********************************************
dohende Abmhanung

Folgende Nachricht wurde ihnen von M.M. (mm@gmx.net) zugesendet:
Sehr geehrter Herr Greubel,
Ihr Internetangebot ist abmehngefährdet. Ich bitte Sie daher Ihre Seite www.franconia-wein.de umgehend aus dem Netz zu nehmen, bzw. den Verkauf über das Internet einzustellen, bis die darin enthaltenden Rechtsmängel behoben sind. Welche das im einzelnen sind - es sind deren Viele - teilt Ihnen jemand mit, der Sie kostenpflichtig abmahnen und auf Unterlassung drängen wird.
Sollte bis Samstag, 17.05. Ihr Internetangebot nicht korrigiert worden sein oder der Verkauf nicht eingestellt, wird Ihnen eine Abmahnung versichert.
Bitte nicht Missverstehen, dies ist ein freundlich gemeinter Hinweis. Es kostet viel Zeit, Geld und Mühe die Voraussetzungen im Internet zu erfüllen. Sie solen sich auch daran halten!
Gruß
M.M
*********************************************

Schon allein die Rechtschreibfehler deuten ja auf völligen Unfug und nicht vorhandener Seriösität hin.

Meine Fragen:

  • Hat jemand mal ähnliche Mails bekommen?
  • Darf ich Euch bitten den Shop (http://www.franconia-wein.de kurz zu besuchen und zu schauen, ob Ihr _irgendetwas_ (auch nur andeutungsweise) findet, das problematisch ist?
  • Wie kann ich solche Fluten an Nachrichten eingrenzen, zumal ich schlecht SPAM-Filter verwenden kann im Postfach, dann würden ja alle Mails vom Kontaktformular verschwinden. Ich vermute gar nicht - habe ja keinen Zugriff auf die Programmierung.

Gruß, Samoht

--
fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
"Computer games don't affect kids; I mean if Pac-Man affected us as kids, we'd all be running around in darkened rooms, munching magic pills and listening to repetitive electronic music."
(Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
  1. Hellihello

    MM ist Max Muster, oder? Ansonsten empfehle ich die Partnerseite von Selfhtml http://www.abmahnwelle.de. Btw: um abzumahnen, muss man berechtigt sein. Berechtigt ist zB. die Konkurrenz oder Verbraucherverbände.

    Und: wer verantwortlich für die Richtigkeit der Seite ist (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht etc.) sollte sich da ein bisschen (s.o.) schlau gemacht haben. Das ist nicht unbedingt oder in der Regel nicht der HTML-Konstrukteur.

    Dank und Gruß,

    frankx

    --
    tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
    1. Gudn!

      MM ist Max Muster, oder? Ansonsten empfehle ich die Partnerseite von Selfhtml http://www.abmahnwelle.de. Btw: um abzumahnen, muss man berechtigt sein. Berechtigt ist zB. die Konkurrenz oder Verbraucherverbände.

      Danke für den Hinweis

      Und: wer verantwortlich für die Richtigkeit der Seite ist (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht etc.) sollte sich da ein bisschen (s.o.) schlau gemacht haben. Das ist nicht unbedingt oder in der Regel nicht der HTML-Konstrukteur.

      Das ist durchaus korrekt. In meiner Macht steht im Prinzip nur das Impressum, ich hatte versprochen dies richtig zu machen - und das ist es m.E. auch.

      Die Texte sind AFAIK von ihm selbst verfasst (ist Schriftsteller) und er hat auch die Erlaubnis die Produkte zu vertreiben (steht schließlich auch z.B. mit den Weingütern in Kontakt diesbezüglich).

      Gruß, Samoht

      --
      fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
      "Computer games don't affect kids; I mean if Pac-Man affected us as kids, we'd all be running around in darkened rooms, munching magic pills and listening to repetitive electronic music."
      (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
      1. vielleicht gibt es hier noch weitere infos zum Impressum

        http://disclaimer.de/

        1. Lieber Alex,

          vielleicht gibt es hier noch weitere infos zum Impressum

          http://disclaimer.de/

          das ist jetzt ein Witz, oder?

          Liebe Grüße aus Ellwangen,

          Felix Riesterer.

          --
          ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:° n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
          1. eigentlich nicht,
            da du nur für das Impressum verantwortlich bist und dieser Disclaimer meines Wissens nach eine ganz gute Absicherung ist, wollte ich den mal vorschlagen.

            was stimmt denn damit nicht?

            1. So ganz Idiotisch ist der Disclaimer nicht.
              Es ist aber nur eine Information, wird also nie Vertragsbestandteil, und es steht nichts drinnen, was nciht besonderes drinnen.

              Der Haftrungsausschluss für Links ist in dieses Disclaimer auch besser geraten als in denen, wo das LG Hamburg erwähnt wird und sich der Betreiber völlig zu distanzieren versucht.

              Also man kann es einbauen, die Frage ist nur wem es was bringt. Dem Threadstarter sicher nicht, weil dieser Disclaimer keinen der Fehler behebt...

              1. Seine Firma kann jeder nennen wie er will. Jeder Gewerbetreibende kann sich für seine Firma einen Phantasienamen ausdenken (lassen). Einzige Einschränkung: wenn er nicht im Handelsregister eingetragen ist (muß man nicht sein), ist er durch den Phantasienamen nicht eindeutig zuordbar und MUSS daher zwingend als Ergänzung zum Firmennamen seinen vollstädigen Vor- und Zunamen angeben. Das kann man mit Klammern oder Kommata oder ohne alles machen, auch die Reihenfolge ist prinzipiell egal. So wie du es jetzt gemacht hast, ist es ok.

                Unbedingt muß im Impressum die UStnr. angegeben werden, und am besten das zuständige Finanzamt und der Gerichtsstand (Amtsgericht Musterstadt). Steht jetzt bei dir an anderer Stelle, AGB und Lieferbedingungen, kann man machen, ist zusätzlich im Impressum sinnvoll, weil die Abmahnvögel dann oft nicht weitersuchen.

                Was du auf jeden Fall noch einfügen mußt bei den Lieferbedingen ist die MwSt.
                ZB "alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt." Die Prozentangabe ist nicht zwingend erforderlich, kann aber wegen der besseren Lesbarkeit rein. Optimal sind ausgezeichnete Netto- und Bruttopreise.

                1. Klar kann man sein Business nennen wie man will (aber auch nur eingeschränkt).

                  Ein Einzelunternehmer oder mehrere Einelunternehmer als GBR haben keine "Firma". Sie können neben ihrem Namen mit einer Fantasiebezeichnung auftreten (sofern diese nciht irreführend ist) aber deshalb ist es noch keine "Firma". Umganssprachlich vielleicht aber mehr auch nicht.

                  Er hat die Preise im Shop an sich als Bruttopreise ausgeweiesen und weist darauf hin, dass die USt enthalten ist - das passt so.

                2. Moin!

                  Was du auf jeden Fall noch einfügen mußt bei den Lieferbedingen ist die MwSt.
                  ZB "alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt." Die Prozentangabe ist nicht zwingend erforderlich, kann aber wegen der besseren Lesbarkeit rein. Optimal sind ausgezeichnete Netto- und Bruttopreise.

                  Wer mit Nettopreisen wirbt und sich an Privatverbraucher wendet, wird abgemahnt werden. So eine Preisauszeichnung ist nicht erlaubt!

                  - Sven Rautenberg

                  --
                  "Love your nation - respect the others."
                  1. Ein Werben mit Netto UND Bruttopreisen dürfte doch OK sein. Es muss nur klar ersichtlich sein, welcher Preis was ist und der Nettopreis darf nicht zu sehr in den Vordergrund gerückt werden.
                    Wo siehst du hier das Problem?

                    mfg
                    Alex

                    1. Moin!

                      Ein Werben mit Netto UND Bruttopreisen dürfte doch OK sein. Es muss nur klar ersichtlich sein, welcher Preis was ist und der Nettopreis darf nicht zu sehr in den Vordergrund gerückt werden.
                      Wo siehst du hier das Problem?

                      Wozu sollte man beim Geschäft mit Privatkunden Nettopreise angeben? Welchen Vorteil sollte das bringen, außer die insgeheime Hoffnung, durch geringer aussehende Preise einen werblichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu erlangen?

                      - Sven Rautenberg

                      --
                      "Love your nation - respect the others."
                      1. Hi,

                        aufgrund der (schlechten) AGB bin ich davon ausgegangen, dass Unternehmer zumindest genauso Fokussiert werden wie Private. Und da macht aus Sicht der Kundenfreundlichkeit eine Nettoangabe schon sinn.
                        Wie gesagt, sie darf keinesfalls im Vordergrund stehen. Also nicht größer sein oder an prominenterer Stelle auftreten als die Bruttoangabe. Aber mMn darf Brutto da stehen, solange Netto auch da steht^^. Nur Brutto alleine ist nicht zulässig.

                        mfg
                        Alex

                        1. Moin!

                          aufgrund der (schlechten) AGB bin ich davon ausgegangen, dass Unternehmer zumindest genauso Fokussiert werden wie Private. Und da macht aus Sicht der Kundenfreundlichkeit eine Nettoangabe schon sinn.

                          Das Vorhandensein einer AGB sagt nichts über die Zielgruppe aus. Und ohne Zugangsbeschränkung zum Shop sind Privatpersonen bzw. Letztverbraucher immer auch Zielgruppe, so dass die Preisangabenverordnung gilt.

                          Wie gesagt, sie darf keinesfalls im Vordergrund stehen. Also nicht größer sein oder an prominenterer Stelle auftreten als die Bruttoangabe. Aber mMn darf Brutto da stehen, solange Netto auch da steht^^. Nur Brutto alleine ist nicht zulässig.

                          Brutto/Netto konnte schon Frau Merkel nicht - und du auch nicht.

                          Im Interesse eines seriösen Auftretens des Shops sollte man:

                          • auf die Begriffe Brutto oder Netto unbedingt verzichten, und stattdessen die Information "inkl. Mehrwertsteuer" hinzufügen, sofern man selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt.
                          • unbedingt den Verpackungsinhalt einer Einheit mit angeben (Inhalt: 0,75 Liter oder 750 ml), nicht nur den errechneten Basispreis (€ pro Liter).
                          • Nettopreise nur angeben, wenn tatsächlich ein feststellbar nennenswerter Anteil der Kunden gewerblich einkauft und aus dieser Angabe einen Vorteil ziehen könnte, und die Alternative eines separaten Gewerbeshop-Bereichs sich in der Shopsoftware nicht realisieren läßt.

                          - Sven Rautenberg

                          --
                          "Love your nation - respect the others."
                          1. Gudn!

                            • unbedingt den Verpackungsinhalt einer Einheit mit angeben (Inhalt: 0,75 Liter oder 750 ml), nicht nur den errechneten Basispreis (€ pro Liter).

                            in der Tat... Danke für den Hinweis! Im Shopsystem habe ich alles eingegeben, der Referenz-/Basispreis wird automatisch aus der Füllmenge errechnet. Das "Tolle" ist nun, dass die tatsächliche Füllmenge nicht aufgeführt wird und auch nicht eingestellt werden kann... Also habe ich alles händisch nachgetragen.

                            Gruß, Samoht

                            --
                            fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
                            "Computer games don't affect kids; I mean if Pac-Man affected us as kids, we'd all be running around in darkened rooms, munching magic pills and listening to repetitive electronic music."
                            (Marcus Alexander Brigstocke)
                      2. Wozu sollte man beim Geschäft mit Privatkunden Nettopreise angeben? Welchen Vorteil sollte das bringen, außer die insgeheime Hoffnung, durch geringer aussehende Preise einen werblichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu erlangen?

                        Ganz einfach: man hat natürlich nicht nur private Kunden sondern auch Gewerbetreibende, die die Vorsteuer ziehen können. Und die sind die Nettopreise gewohnt. Umsatzsteuer ist da irrelevant.

            2. Hallo

              da du nur für das Impressum verantwortlich bist und dieser Disclaimer meines Wissens nach eine ganz gute Absicherung ist, wollte ich den mal vorschlagen.
              was stimmt denn damit nicht?

              Disclaimer sind so ziemlich das überflüssigste Ungeziefer, was sich auf Webseiten tummelt, fast noch schlimmer als Lauftexte oder Blinkeffekte ...

              Freundliche Grüße

              Vinzenz

              1. Gudn!

                Disclaimer sind so ziemlich das überflüssigste Ungeziefer, was sich auf Webseiten tummelt, fast noch schlimmer als Lauftexte oder Blinkeffekte ...

                Sehe ich auch so

                Gruß, Samoht

                --
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                (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
          2. Hellihello Felix,

            http://disclaimer.de/

            das ist jetzt ein Witz, oder?

            Habs mir garnicht angeschaut.

            http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2008/1/t165963/ aber diskutiert breit. Darin auch http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2008/1/t165963/#m1082026 mit dem Link zu http://certiorina.de/.

            Wie bekomme ich eigentlich ein einem Archivposting heraus, an welcher Ankerstelle ich mich grad befinde (#m123123123), ohne den Titel an der Stelle zu "inspizieren"? Es gibt nur die Top und Bottom Links, oder. Kein "Link me right here" oder so.

            Dank und Gruß,

            Robert aka

            frankx

            --
            tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
            1. Hallo

              Wie bekomme ich eigentlich ein einem Archivposting heraus, an welcher Ankerstelle ich mich grad befinde (#m123123123), ohne den Titel an der Stelle zu "inspizieren"? Es gibt nur die Top und Bottom Links, oder. Kein "Link me right here" oder so.

              Über die Liste der Postings, was aber reichlich aufwendig werden kann. Mit einem eigenen Stylesheet in einem geeigneten Browser oder mit Web-Dev-Toolbars oder ähnlichen Hilfsmitteln ließe sich da bestimmt auch noch was machen. Eine serverseitige Markierung wäre natürlich am schönsten.

              Tschö, Auge

              --
              Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
              Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
  2. Hi,

    muss dir leider mitteilen, dass der Verfasser der Mail recht hat. Deine Seite ist abmahnfähig. Wenn er Konkurenz (oder Abmahnverein, ...) is, dann hätte er deinen Kunden schon abmahnen können.

    Würde mir allerdings ehrlich gesagt überlegen ob ich den Spieß nicht umdrehe. 66 ungewollte Mails sind nicht viel besser als die paar Fehler auf der Website. Der Verfasser könnte also evtl genausogut abgemahnt werden.

    Bereinige die Fehler so schnell wie möglich und "gut is"!

    Stichworte: Ist der Kunde wirklich "Inhaber" von franconia-wein?
    Fehlen nicht ein paar Angaben für Verbraucher in den AGB?

    hoffe das hilft, obwohl das eigentlich schon zu viel an Beratung ist

    gruß
    Alex

    1. Gudn!

      Würde mir allerdings ehrlich gesagt überlegen ob ich den Spieß nicht umdrehe. 66 ungewollte Mails sind nicht viel besser als die paar Fehler auf der Website. Der Verfasser könnte also evtl genausogut abgemahnt werden.

      mhm... mal sehen... Das hängt nicht von mir ab :)

      Stichworte: Ist der Kunde wirklich "Inhaber" von franconia-wein?

      Hier hast Du vermutlich Recht, werde mich gleich noch bei Engelein dazu äußern.

      Fehlen nicht ein paar Angaben für Verbraucher in den AGB?

      Mag sein, um die habe ich mich nicht gekümmert. Ich werde meinen Kunden darauf hinweisen.

      hoffe das hilft, obwohl das eigentlich schon zu viel an Beratung ist

      Dank Dir!

      Gruß, Samoht

      --
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      (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
      1. Hallo Samoht,

        Fehlen nicht ein paar Angaben für Verbraucher in den AGB?

        Mag sein, um die habe ich mich nicht gekümmert. Ich werde meinen Kunden darauf hinweisen.

        Stichwort könnte "Widerrufsbelehrung für Verbraucher" sein. Frage einen Anwalt.

        Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

        Elya

        1. Gudn!

          Danke, ist mir auch gerade aufgefallen. Lese die AGB zum ersten Mal :)
          Habs an den Kunden weitergeleitet und werd in Zukunft selber immer noch zumindest mal einen Blick drauf werfen.

          Gruß, Samoht

          --
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          (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
  3. Ich habe auch darauf geachtet, dass das Impressum richtig ist und sonst wüsste ich nicht wo Probleme liegen könnten.

    • Darf ich Euch bitten den Shop (http://www.franconia-wein.de kurz zu besuchen und zu schauen, ob Ihr _irgendetwas_ (auch nur andeutungsweise) findet, das problematisch ist?
    • Den Text "zzgl. Versand" täte ich schon rein der Benutzerfreundlichkeit halber als Verweis zu den Versandkosten anlegen.
    • Was in das Impressum reingehört, findest du im Telemediengesetz, §5. In diesem Impressum halte ich lediglich die Punkte Handelsregister und Rechtsform für überprüfenswert. Ganz fürchterlich pingelig könnte man argumentieren, dass "Franconia-Wein" kein ordentlicher Geschäftsname ist, sondern es entweder "Franconia-Wein GmbH" (oder sonst eine Rechtsform) oder "Franconia-Wein, Otto Normalhändler" heißen müsste.

    Davon abgesehen ist der Seitentitel "http://www.franconia-wein.de" nicht wirklich hübsch und die Framekonstruktion, naja, gut - aber das hat nun nix mehr mit deiner Frage zu tun.

    Heute früh bekam dieser Kunde 66(!) identische Mails über das Kontaktformular mit folgendem Inhalt (c&p):

    *********************************************
    dohende Abmhanung

    Sollte bis Samstag, 17.05. Ihr Internetangebot nicht korrigiert worden sein oder der Verkauf nicht eingestellt, wird Ihnen eine Abmahnung versichert.
    Bitte nicht Missverstehen, dies ist ein freundlich gemeinter Hinweis.

    Nein, das ist Erpressung. Mit solchen Wichteln solltet ihr eigentlich kurzen Prozess machen: Anzeige erstatten.

    Schon allein die Rechtschreibfehler deuten ja auf völligen Unfug und nicht vorhandener Seriösität hin.

    Unfug nicht unbedingt, aber nicht vorhandene Seriösität ganz sicher.

    • Wie kann ich solche Fluten an Nachrichten eingrenzen, zumal ich schlecht SPAM-Filter verwenden kann im Postfach, dann würden ja alle Mails vom Kontaktformular verschwinden.

    Wenn sie über das Kontaktformular kamen, könntest du dir die Mühe machen, identische Mails auszusortieren. Aber das ist IMHO die Arbeit nicht wert, denn auch 66 Mails sind in drei, vier Sekunden gelöscht.

    1. Gudn!

      • Den Text "zzgl. Versand" täte ich schon rein der Benutzerfreundlichkeit halber als Verweis zu den Versandkosten anlegen.

      ok

      • Was in das Impressum reingehört, findest du im Telemediengesetz, §5. In diesem Impressum halte ich lediglich die Punkte Handelsregister und Rechtsform für überprüfenswert. Ganz fürchterlich pingelig könnte man argumentieren, dass "Franconia-Wein" kein ordentlicher Geschäftsname ist, sondern es entweder "Franconia-Wein GmbH" (oder sonst eine Rechtsform) oder "Franconia-Wein, Otto Normalhändler" heißen müsste.

      Ich hatte bereits geahnt, dass das nicht der Wahrheit letzter Schluss sein kann. Nein, Inhaber ist er sicherlich nicht. Ich werde es gleich in "Franconia-Wein, Reiner Greubel" ändern. Im Handelsregister ist er nicht eingetragen, es ist ledigliche eine Einzelfirma.

      Davon abgesehen ist der Seitentitel "http://www.franconia-wein.de" nicht wirklich hübsch und die Framekonstruktion, naja, gut - aber das hat nun nix mehr mit deiner Frage zu tun.

      Da werde ich schauen, ob ich _irgendwas_ dran machen kann. Mir ist die Problematik dieses Baukasten-Systems bewusst, es sollte jedoch schnell und günstig gehen für den Anfang.

      Nein, das ist Erpressung. Mit solchen Wichteln solltet ihr eigentlich kurzen Prozess machen: Anzeige erstatten.

      Oha, mit Erpressung habe ich mich noch nie auseinandergesetzt. Ist es das tatsächlich? Aber: Anzeige erstatten gegen eine Emailadresse? Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob sie tatsächlich existiert?

      Wenn sie über das Kontaktformular kamen, könntest du dir die Mühe machen, identische Mails auszusortieren. Aber das ist IMHO die Arbeit nicht wert, denn auch 66 Mails sind in drei, vier Sekunden gelöscht.

      Mir würde das weniger ausmachen, ich krieg genug SPAM den ich händisch lösche... Es ging mir um den Kunden, aber lassen wir es lieber so wie es ist.

      Gruß, Samoht

      --
      fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
      "Computer games don't affect kids; I mean if Pac-Man affected us as kids, we'd all be running around in darkened rooms, munching magic pills and listening to repetitive electronic music."
      (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
      1. Hi,

        Ich hatte bereits geahnt, dass das nicht der Wahrheit letzter Schluss sein kann. Nein, Inhaber ist er sicherlich nicht. Ich werde es gleich in "Franconia-Wein, Reiner Greubel" ändern. Im Handelsregister ist er nicht eingetragen, es ist ledigliche eine Einzelfirma.

        Genaugenommen wird es dann keine "Firma" sein. Dazu müsste sie nämlich eingetragen sein.

        Um es ganz korrekt zu machen würde ich den Namen des Verantwortlichen hinschreiben und darunter oder dahinter in Klammern oder sowas die Fantasiebezeichnung (=der "Firmenname") schreiben.

        Ansonnsten wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine eingetragene Firma handelt.

        mfg
        Alex

        1. Ich hatte bereits geahnt, dass das nicht der Wahrheit letzter Schluss sein kann. Nein, Inhaber ist er sicherlich nicht. Ich werde es gleich in "Franconia-Wein, Reiner Greubel" ändern. Im Handelsregister ist er nicht eingetragen, es ist ledigliche eine Einzelfirma.

          Also ein Gewerbetreibender.

          Genaugenommen wird es dann keine "Firma" sein. Dazu müsste sie nämlich eingetragen sein.

          Es gibt freiberuflich Selbständige, Handwerksbetriebe, Gewerbe, Personen- und Kapitalgesellschaften, aber das Wort Firma wirst du in den Gesetzen nicht finden, jedenfalls nicht dort, wo's um Eintragungen und Anzeigepflichten geht.

          Um es ganz korrekt zu machen würde ich den Namen des Verantwortlichen hinschreiben und darunter oder dahinter in Klammern oder sowas die Fantasiebezeichnung (=der "Firmenname") schreiben.

          Ob der Name des Gewerbetreibenden vor oder hinter der Bezeichnung erscheint, ob es nun "Franconia-Wein, Reiner Greubel" lautet oder "Reiner Greubel, Franconia-Wein", ist wurscht, wichtig ist nur, dass er überhaupt erscheint.

          Mir persönlich missfiel an der ursprünglichen Trennung in Anbieter und Inhaber nur die Trennung an sich, weshalb dann auch die Frage nach dem Handelsregister aufkam.
          Grundsätzlich waren das Telemediengesetz und auch der  §15b, Absatz 1, der Gewerbeordnung ja erfüllt.

          1. Hi,

            Es gibt freiberuflich Selbständige, Handwerksbetriebe, Gewerbe, Personen- und Kapitalgesellschaften, aber das Wort Firma wirst du in den Gesetzen nicht finden, jedenfalls nicht dort, wo's um Eintragungen und Anzeigepflichten geht.

            Wie wäre es zum Beispiel mit dem HGB ab §17?

            Ob der Name des Gewerbetreibenden vor oder hinter der Bezeichnung erscheint, ob es nun "Franconia-Wein, Reiner Greubel" lautet oder "Reiner Greubel, Franconia-Wein", ist wurscht, wichtig ist nur, dass er überhaupt erscheint.

            Mir persönlich missfiel an der ursprünglichen Trennung in Anbieter und Inhaber nur die Trennung an sich, weshalb dann auch die Frage nach dem Handelsregister aufkam.
            Grundsätzlich waren das Telemediengesetz und auch der  §15b, Absatz 1, der Gewerbeordnung ja erfüllt.

            »»
            Es geht auch nicht nur um die kennzeichnungspflicht nach dem TMG.
            Aus wettbewerbsrechtlicher Sich sollte dem Betrachter der Seite nicht "vorgegaukelt" werden, dass es sich um eine Firma handelt. Es sollte klar ersichtlich sein, dass es ein EInzelunternehmer ist der lediglich einen Fantasienamen nuzt.

            Wahrscheinlich hast du recht und es spielt keine Rolle ob der Name vor oder hinter der Bezeichnung ist. Man kann aber nie vorsichtig genug sein bei solchen sachen. Heutzutage verdienen sich gewisse Personen schon mit ungerechtfertigten Abmahnungen dumm und dämlich, da sollte man nicht noch fragwürdige Formulierungen verwenden sondern auf Nummer Sicher gehen.

            mfg
            Alex

            1. Genaugenommen wird es dann keine "Firma" sein. Dazu müsste sie nämlich eingetragen sein.

              Es gibt freiberuflich Selbständige, Handwerksbetriebe, Gewerbe, Personen- und Kapitalgesellschaften, aber das Wort Firma wirst du in den Gesetzen nicht finden, jedenfalls nicht dort, wo's um Eintragungen und Anzeigepflichten geht.

              Wie wäre es zum Beispiel mit dem HGB ab §17?

              Gut, aber da wird der Begriff Firma als Name definiert, nicht als Unternehmensform ("Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt."), und insbesondere muss ein Name nicht in das Handelsregister eingetragen sein, um als Firma zu gelten, sonst würde unter anderem in §5 nicht "Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen …" stehen.

              Mir persönlich missfiel an der ursprünglichen Trennung in Anbieter und Inhaber nur die Trennung an sich, weshalb dann auch die Frage nach dem Handelsregister aufkam.
              Grundsätzlich waren das Telemediengesetz und auch der  §15b, Absatz 1, der Gewerbeordnung ja erfüllt.
              »»
              Es geht auch nicht nur um die kennzeichnungspflicht nach dem TMG.

              Es sollte klar ersichtlich sein, dass es ein EInzelunternehmer ist der lediglich einen Fantasienamen nutzt.

              Genau darauf wollte ich mit dem Hinweis auf die Gewerbeordnung hinaus.

              1. Gudn!

                Danke an alle, die bis dato geantwortet haben. Die Änderungen am Impressum habe ich durchgeführt, die AGB müssen definitiv überarbeitet werden.

                Gruß, Samoht

                --
                fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
                "Computer games don't affect kids; I mean if Pac-Man affected us as kids, we'd all be running around in darkened rooms, munching magic pills and listening to repetitive electronic music."
                (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
              2. Hallo.

                Gut, aber da wird der Begriff Firma als Name definiert, nicht als Unternehmensform

                Bingo. Darum ging es. Aber du scheinst überhaupt recht viel auf einen Haufen zu werfen. Das zeugt zwar von gewissen Kenntnissen, birgt aber aber die Gefahr, sich wie hier zu verheddern.
                MfG, at

        2. Hallo.

          Genaugenommen

          [...]

          Um es ganz korrekt zu machen

          [...]

          Ansonnsten wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine eingetragene Firma handelt.

          Um es ganz korrekt zu machen, empfehle ich dir die Verwendung des Konjunktives, da du dir sonst genaugenommen den von dir geschilderten Eindruck zu eigen machst.
          MfG, at

      2. Davon abgesehen ist der Seitentitel "http://www.franconia-wein.de" nicht wirklich hübsch und die Framekonstruktion, naja, gut - aber das hat nun nix mehr mit deiner Frage zu tun.

        Da werde ich schauen, ob ich _irgendwas_ dran machen kann. Mir ist die Problematik dieses Baukasten-Systems bewusst, es sollte jedoch schnell und günstig gehen für den Anfang.

        War ja auch nur nebenbei, rechtlich ist das irrelevant. Der Titel sieht einfach ein wenig merkwürdig aus, und so sehr Frame-Konstrukte auch Nachteile haben (Stichwort Lesezeichen bzw. Verweis auf eine bestimmte Angebotsseite), so positiv finde ich dann andererseits wieder die dahinter steckende SSL-Verschlüsselung.

        Nein, das ist Erpressung. Mit solchen Wichteln solltet ihr eigentlich kurzen Prozess machen: Anzeige erstatten.

        Oha, mit Erpressung habe ich mich noch nie auseinandergesetzt. Ist es das tatsächlich?

        Mit einem "Hinweis", einem "freundlichen" noch dazu, wird jedenfalls nur auf das Kann einer Abmahnung hingewiesen. Dieser Heini hat jedoch unverhohlen damit gedroht, dass es zu einer Abmahnung kommen WIRD.
        Zugegebenermaßen scheint er selbst keine Forderungen zum eigenen Vorteil zu stellen; den Absatz, dass die einzelnen, angeblichen Verstöße von jemandem mitgeteilt werden, "der Sie kostenpflichtig abmahnen und auf Unterlassung drängen wird", habe ich da etwas missinterpretiert.

        Aber: Anzeige erstatten gegen eine Emailadresse? Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob sie tatsächlich existiert?

        Grundsätzlich kannst du immer Anzeige gegen unbekannt erstatten.

        Ob sich der Aufstand nun lohnt, geschweige denn, ob da was bei rauskommt, sei dahingestellt, deshalb hatte ich "eigentlich" geschrieben. Der Hinweis auf die Abmahnwelle war in jedem Falle nicht verkehrt, du solltest dort zumindest eine Notiz hinterlassen.

        Lustige Zeitgenossen könnten sich noch den Spaß machen und an die Absenderadresse schreiben, sie würden die Sache gleich morgen ihrem Hausanwalt übergeben zwecks Anzeige wegen Drohung, Erpressung und übler Nachrede, am besten garniert mit ein paar eindrucksvollen Paragraphen. Oder noch besser: Der "Anwalt" scheibt im Namen seines (natürlich ungenannten) Mandanten selbst :-)
        Sofern die Adresse existiert, hinter der sich dieser vermutlich minderjährige Wicht mit der Rechtschreibschwäche versteckt, geht ihm vielleicht der Hintern ein wenig auf Grundeis.

      3. Hi,

        Oha, mit Erpressung habe ich mich noch nie auseinandergesetzt. Ist es das tatsächlich?

        IMHO ja. Erpressung ist definiert als (sinngemäß) "Drohung mit einem empfindlichen Übel". Ob diese Drohung "zurecht" erfolgt, ist dabei ohne Bedeutung.
        Also wenn ich sehe, wie Person X Person Y umbringt, und ich gehe zu X und drohe ihm/verlange etwas von ihm, mit dem Hinweis, sonst zur Polizei zu gehen, ist das (u.a.) Erpressung. Die Polizei ist hier also das "empfindliche Übel" ... >;->

        Gruß, Cybaer

        PS: Witziger Footerspruch! :) Soll aber von einem britischen Komiker sein (Marcus Brigstocke).

        --
        Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
        (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
        1. Gudn!

          PS: Witziger Footerspruch! :) Soll aber von einem britischen Komiker sein (Marcus Brigstocke).

          Mhm... Danke für den Hinweis. Habs geändert - nachdem ich mich mal weng schlau gemacht habe... Was lernen wir wiedermal daraus? Nicht alles was im Internet zu finden ist stimmt, egal wie oft es wiederholt wird. Daher ein großes Entschuldigung an Herrn Brigstocke!

          Diesen Spruch fand ich sehr gelungen, auch wenn ich mich damit selber ein wenig auf die Schippe nehme... Ja, ich höre _auch_ (jedoch nicht ausschließlich) "repetitive electronic music". Allerdings _ohne_ magic pills zu "munchen" :)

          Gruß, Samoht

          --
          fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
          "Computer games don't affect kids; I mean if Pac-Man affected us as kids, we'd all be running around in darkened rooms, munching magic pills and listening to repetitive electronic music."
          (Marcus Alexander Brigstocke)
          1. Hi,

            Ja, ich höre _auch_ (jedoch nicht ausschließlich) "repetitive electronic music". Allerdings _ohne_ magic pills zu "munchen" :)

            Aber sicher doch!

            Gruß, Cybaer

            --
            Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
            (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
            1. Gudn!

              Aber sicher doch!

              Mir wurscht wers glaubt oder net. Ich brauch das Zeug nicht. Genausowenig wie ich rauche oder mich bis zur bewusstlosigkeit volllaufen lasse :)

              Saugeil... kriegt man ja wieder richtig Lust aufs feiern... Wenn man sich nur nicht so alt fühlen würde *lol*

              So, jetzt wirds aber weng arg offtopic...

              Gruß, Samoht

              --
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              (Marcus Alexander Brigstocke)
  4. Hallo Samoht!

    Jetzt mal ganz ab von allem anderen: Ich gehe mal davon aus, dass dieses eines derjenigen Postings ist, zu denen mir eine Mail mit Löschwunsch in die Box flattern wird, sobald dein Kunde nach Archivierung des Threads bei google nach seiner Domain oder seinem Namen sucht. Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten:

    a) Ich setze gleich ein noarchive-flag, dann geht der gesamte Thread nicht ins Archiv.

    b) Ich warte, bis die Diskussion durch ist, archiviere von Hand und anonymisiere den Namen und die Domain deines Kunden.

    Wie wollen wir's halten? Die Frage an sich halte ich übrigens sowieso für sehr diskutierenswert, von daher interessiere ich mich auch für die Meinungen aller anderen Teilnehmer zu diesem Thema.

    File Griese,

    Stonie

    --
    It's no good you trying to sit on the fence
    And hope that the trouble will pass
    'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
    Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
    1. Gudn!

      Jetzt mal ganz ab von allem anderen: Ich gehe mal davon aus, dass dieses eines derjenigen Postings ist, zu denen mir eine Mail mit Löschwunsch in die Box flattern wird, sobald dein Kunde nach Archivierung des Threads bei google nach seiner Domain oder seinem Namen sucht. Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten:

      Ich habe mir darüber schon beim Verfassen des Postings den Kopf zerbrochen. Erst wollte ich es anonym machen. Da ich es allerdings für notwendig gehalten habe, die Domain mit anzugeben (wo der Name zu finden ist), habe ich mich dazu entschlossen es so zu belassen wie es war.

      a) Ich setze gleich ein noarchive-flag, dann geht der gesamte Thread nicht ins Archiv.

      b) Ich warte, bis die Diskussion durch ist, archiviere von Hand und anonymisiere den Namen und die Domain deines Kunden.

      Das überlasse ich gerne Dir.
      Fakt ist: b) macht Dir mehr Arbeit, könnte allerdings von Nutzen für andere User sein

      Gruß, Samoht

      --
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      (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
      1. Hallo,

        Jetzt mal ganz ab von allem anderen: Ich gehe mal davon aus, dass dieses eines derjenigen Postings ist, zu denen mir eine Mail mit Löschwunsch in die Box flattern wird, sobald dein Kunde nach Archivierung des Threads bei google nach seiner Domain oder seinem Namen sucht. Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten:

        Ich habe mir darüber schon beim Verfassen des Postings den Kopf zerbrochen. Erst wollte ich es anonym machen. Da ich es allerdings für notwendig gehalten habe, die Domain mit anzugeben (wo der Name zu finden ist), habe ich mich dazu entschlossen es so zu belassen wie es war.

        Übrigens, kleiner Tipp: Wenn Du die Adresse im Feld "URL (optional)" eingibstm jedoch keinen Link innerhalb des Postings selbst setzt, dann wird sie im Archiv nicht mehr angezeigt (gleiches gilt für die E-Mail-Adresse) - d.h. diejenigen, die sich an der aktuellen Diskussion beteiligen, können die Adresse besuchen, während die Adresse nicht von irgendwelchen Suchmaschinen indiziert werden wird (die aktuellen Postings sind für Robots gesperrt).

        Viele Grüße,
        Christian

        1. Gudn!

          Übrigens, kleiner Tipp: Wenn Du die Adresse im Feld "URL (optional)" eingibstm jedoch keinen Link innerhalb des Postings selbst setzt, dann wird sie im Archiv nicht mehr angezeigt (gleiches gilt für die E-Mail-Adresse) - d.h. diejenigen, die sich an der aktuellen Diskussion beteiligen, können die Adresse besuchen, während die Adresse nicht von irgendwelchen Suchmaschinen indiziert werden wird (die aktuellen Postings sind für Robots gesperrt).

          Oha - Das wusste ich in der Tat nicht. Good to know würd ich mal sagen...

          Gruß, Samoht

          --
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          (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
  5. Vor einiger Zeit bastelte ich für einen Kunden einen (fertigen) Shop zusammen. Ich habe auch darauf geachtet, dass das Impressum richtig ist und sonst wüsste ich nicht wo Probleme liegen könnten.

    Verantwortlich für die Inhalte einer Website ist im allgemeinen derjenige der
    im Impressum als verantwortlicher genannt wird. Hast Du diesen Shop nicht
    rechtlich prüfen lassen? Das ist schlecht. Ist der Vertrag zwischen Deinem
    Auftraggeber und Dir nicht rechtlich wasserdicht? Das ist auch schlecht. Unter
    Umständen wird dann Dein Auftraggeber die Kosten auf Dich abwälzen.

    1. Gudn!

      Umständen wird dann Dein Auftraggeber die Kosten auf Dich abwälzen.

      Nein... :)

      Ich habe in diesem Fall der Einfachheit halber von Kunden geredet. Es ist zwar eine Art Kunde, jedoch auf Bekanntengrad. Meine Aufgabe war es schnell eine Plattform zu organisieren, wo er (bzw. ich) die Weine einstellen kann. Alle Inhalte kamen von ihm (auch die AGB) und gehörten nicht zu meinem Aufgabenbereich.

      Gruß, Samoht

      --
      fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
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      (Kristian Wilson, Nintendo, 1989)
      1. Ich habe in diesem Fall der Einfachheit halber von Kunden geredet. Es ist zwar eine Art Kunde, jedoch auf Bekanntengrad. Meine Aufgabe war es schnell eine Plattform zu organisieren, wo er (bzw. ich) die Weine einstellen kann. Alle Inhalte kamen von ihm (auch die AGB) und gehörten nicht zu meinem Aufgabenbereich.

        Ich würde auf jeden Fall den Shop von einem Anwalt prüfen lassen, kostet
        um die 150,-€, also nicht die Welt. Der wesentliche Vorteil einer rechtlichen
        Prüfung einer Website liegt ja darin, daß man sich dann auf diesen Anwalt
        berufen kann, somit ist man immer auf der sicheren Seite.

        1. Hallo Steffi,

          Ich würde auf jeden Fall den Shop von einem Anwalt prüfen lassen. Der wesentliche Vorteil einer rechtlichen Prüfung einer Website liegt ja darin, daß man sich dann auf diesen Anwalt berufen kann, somit ist man immer auf der sicheren Seite.

          Also _da_ wäre ich mir aber _nicht_ sicher!

          Wenn Du einen Steuerberater hast, der Dir sagt, wie Du Dein Steuerausgleichsformular auszufüllen hast, Du das dann genau so machst und dafür Probleme mit dem Staat bekommst, weil es nicht korrekt war, dann bist _trotzdem_ Du der Hauptverantwortliche, und wenn Du 100 mal betonst, daß Du dem Herrn Steuerberater halt geglaubt hast.

          Und ich denke, daß es auch in diesem Fall so ist. Wenn Du eine Seite ins Web stellst, für deren Inhalt _Du_ verantwortlich bist, dann bist auch _Du_ verantwortlich, wenn die Seite (aus welchem Grund auch immer) nicht gesetzeskonform ist und es deshalb rechtliche Konsequenzen gibt. Auch, wenn Du 100 mal betonst, daß Dein Herr Anwalt gemeint hat, die Seite wäre rechtlich OK.

          MfG

          gooxsy

          1. Vielleicht meint sie, dass man den Anwalt in regress nehmen kann. Das würde mehr sinn machen.

            1. Vielleicht meint sie, dass man den Anwalt in regress nehmen kann. Das würde mehr sinn machen.

              Auch Anwälte und Steuerberater können Fehler machen, in der Regel sind aber
              die geprüften Websites rechtlich wasserdicht. Jedenfalls habe ich noch nie
              Probleme deswegen bekommen. (Ich habe ca. 200 Websites gemacht.) Meine
              Erfahrung ist zudem, daß meine Anwälte mich immer wieder auf rechtliche Sachen
              hinweisen die ich überhaupt nicht bedacht habe.

    2. Hallo.

      Verantwortlich für die Inhalte einer Website ist im allgemeinen derjenige der
      im Impressum als verantwortlicher genannt wird.

      Wie lautet denn dein voller Name? Ich hätte da noch das eine oder andere Impressum zu füllen.
      MfG, at