Davon abgesehen ist der Seitentitel "http://www.franconia-wein.de" nicht wirklich hübsch und die Framekonstruktion, naja, gut - aber das hat nun nix mehr mit deiner Frage zu tun.
Da werde ich schauen, ob ich _irgendwas_ dran machen kann. Mir ist die Problematik dieses Baukasten-Systems bewusst, es sollte jedoch schnell und günstig gehen für den Anfang.
War ja auch nur nebenbei, rechtlich ist das irrelevant. Der Titel sieht einfach ein wenig merkwürdig aus, und so sehr Frame-Konstrukte auch Nachteile haben (Stichwort Lesezeichen bzw. Verweis auf eine bestimmte Angebotsseite), so positiv finde ich dann andererseits wieder die dahinter steckende SSL-Verschlüsselung.
Nein, das ist Erpressung. Mit solchen Wichteln solltet ihr eigentlich kurzen Prozess machen: Anzeige erstatten.
Oha, mit Erpressung habe ich mich noch nie auseinandergesetzt. Ist es das tatsächlich?
Mit einem "Hinweis", einem "freundlichen" noch dazu, wird jedenfalls nur auf das Kann einer Abmahnung hingewiesen. Dieser Heini hat jedoch unverhohlen damit gedroht, dass es zu einer Abmahnung kommen WIRD.
Zugegebenermaßen scheint er selbst keine Forderungen zum eigenen Vorteil zu stellen; den Absatz, dass die einzelnen, angeblichen Verstöße von jemandem mitgeteilt werden, "der Sie kostenpflichtig abmahnen und auf Unterlassung drängen wird", habe ich da etwas missinterpretiert.
Aber: Anzeige erstatten gegen eine Emailadresse? Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob sie tatsächlich existiert?
Grundsätzlich kannst du immer Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Ob sich der Aufstand nun lohnt, geschweige denn, ob da was bei rauskommt, sei dahingestellt, deshalb hatte ich "eigentlich" geschrieben. Der Hinweis auf die Abmahnwelle war in jedem Falle nicht verkehrt, du solltest dort zumindest eine Notiz hinterlassen.
Lustige Zeitgenossen könnten sich noch den Spaß machen und an die Absenderadresse schreiben, sie würden die Sache gleich morgen ihrem Hausanwalt übergeben zwecks Anzeige wegen Drohung, Erpressung und übler Nachrede, am besten garniert mit ein paar eindrucksvollen Paragraphen. Oder noch besser: Der "Anwalt" scheibt im Namen seines (natürlich ungenannten) Mandanten selbst :-)
Sofern die Adresse existiert, hinter der sich dieser vermutlich minderjährige Wicht mit der Rechtschreibschwäche versteckt, geht ihm vielleicht der Hintern ein wenig auf Grundeis.