Ich hatte bereits geahnt, dass das nicht der Wahrheit letzter Schluss sein kann. Nein, Inhaber ist er sicherlich nicht. Ich werde es gleich in "Franconia-Wein, Reiner Greubel" ändern. Im Handelsregister ist er nicht eingetragen, es ist ledigliche eine Einzelfirma.
Also ein Gewerbetreibender.
Genaugenommen wird es dann keine "Firma" sein. Dazu müsste sie nämlich eingetragen sein.
Es gibt freiberuflich Selbständige, Handwerksbetriebe, Gewerbe, Personen- und Kapitalgesellschaften, aber das Wort Firma wirst du in den Gesetzen nicht finden, jedenfalls nicht dort, wo's um Eintragungen und Anzeigepflichten geht.
Um es ganz korrekt zu machen würde ich den Namen des Verantwortlichen hinschreiben und darunter oder dahinter in Klammern oder sowas die Fantasiebezeichnung (=der "Firmenname") schreiben.
Ob der Name des Gewerbetreibenden vor oder hinter der Bezeichnung erscheint, ob es nun "Franconia-Wein, Reiner Greubel" lautet oder "Reiner Greubel, Franconia-Wein", ist wurscht, wichtig ist nur, dass er überhaupt erscheint.
Mir persönlich missfiel an der ursprünglichen Trennung in Anbieter und Inhaber nur die Trennung an sich, weshalb dann auch die Frage nach dem Handelsregister aufkam.
Grundsätzlich waren das Telemediengesetz und auch der §15b, Absatz 1, der Gewerbeordnung ja erfüllt.