Hi,
Es gibt freiberuflich Selbständige, Handwerksbetriebe, Gewerbe, Personen- und Kapitalgesellschaften, aber das Wort Firma wirst du in den Gesetzen nicht finden, jedenfalls nicht dort, wo's um Eintragungen und Anzeigepflichten geht.
Wie wäre es zum Beispiel mit dem HGB ab §17?
Ob der Name des Gewerbetreibenden vor oder hinter der Bezeichnung erscheint, ob es nun "Franconia-Wein, Reiner Greubel" lautet oder "Reiner Greubel, Franconia-Wein", ist wurscht, wichtig ist nur, dass er überhaupt erscheint.
Mir persönlich missfiel an der ursprünglichen Trennung in Anbieter und Inhaber nur die Trennung an sich, weshalb dann auch die Frage nach dem Handelsregister aufkam.
Grundsätzlich waren das Telemediengesetz und auch der §15b, Absatz 1, der Gewerbeordnung ja erfüllt.
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Es geht auch nicht nur um die kennzeichnungspflicht nach dem TMG.
Aus wettbewerbsrechtlicher Sich sollte dem Betrachter der Seite nicht "vorgegaukelt" werden, dass es sich um eine Firma handelt. Es sollte klar ersichtlich sein, dass es ein EInzelunternehmer ist der lediglich einen Fantasienamen nuzt.
Wahrscheinlich hast du recht und es spielt keine Rolle ob der Name vor oder hinter der Bezeichnung ist. Man kann aber nie vorsichtig genug sein bei solchen sachen. Heutzutage verdienen sich gewisse Personen schon mit ungerechtfertigten Abmahnungen dumm und dämlich, da sollte man nicht noch fragwürdige Formulierungen verwenden sondern auf Nummer Sicher gehen.
mfg
Alex