Hallo,
Die wirkt auch meistens - aber aus BITV-Sicht ist ein neues Fenster noch was recht harmloses - ich kenne keinen Behinderten, für den das eine unüberwindliche Barriere ist - es nervt einfach nur...
eine barriere muss nicht unüberwindlich zu sein - allein ein normaler mensch zu sein ist eine barriere, wenn man versucht "amtsdeutsch" zu verstehen,
:-)
Dann ist aber das amtsdeutsch das Problem und nicht der Mensch. Amtsdeutsch ist sprachliches Offroad-Gelände. Klar, dass man da im Rollstuhl mit E-Motor nicht durchkommt.
obwohl es seitens bitv ja gefordert wird, einfaches deutsch zu schreiben :) wenn ich bei jedem satz 4x lesen muss, bis ich ihn verstehe, ist das auch kein unüberwindbares hindernis - es nervt aber auch gewaltig
Meiner Meinung nach sollte man gegen unverständliche Texte (egal ob in Verträgen oder Formularen, in Gesetzbüchern, Steuerrecht oder ähnlichem) klagen dürfen, wenn durch die Schreibe verhindert wird, dass ich mich über Rechte und Pflichten ohne Anwalt überhaupt noch informieren kann. Vor allem vor dem Hintergrund des Rechtsgrundsatzes "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" müssen Gesetze so formuliert sein, das ich überhaupt die Möglichkeit habe, mich korrekt zu verhalten und zu erfahren, was von mir wann erwartet wird. Aber das ist ziemlich off-topic und dieser Wunsch wird wohl auch nie in Erfüllung gehen...
Also werden wohl doch cniht alle Anwälte verhungern. Vor allem nicht in D-Land
Viele Grüße,
Marc.