echo $begrüßung;
weiß jemand, ob ich eine Domain impressumsmäßig teilen kann mit natürlichen Personen? example.com/name1 mit Impressum: name1 etc.pp.
TMG und RStV sprechen wie üblich in allgemeinen Begrifflichkeiten und definieren nicht genau, was ein Angebot ist, geschweige denn dass sie das Wort Domain verwenden. Meiner Meinung nach ist jedes klar abzugrenzende (öffentliche) Angebot anbieterkennungspflichtig. Es ist dabei egal, ob es eine 2nd-Level-Domain, eine 3rd-Level-Domain oder nur eine Unterseite à la example.com/kundenname ist. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass Heise oder Golem schon einmal von Urteilen über solche Fälle berichtet hat.
echo "$verabschiedung $name";