Hello,
danke für Eure Antworten! Wir werden dann erast mal noch eine Weile abwarten, ob die Domain wieder frei wird und ansonsten einen Rechtsanwalt einschalten.
Wenn es Euch wichtig ist, solltet Ihr den Rechtsanwalt sofort einschalten, da er später keine einstwilige Verfügung mehr beantragen dürfte. Das geht nur zeitnah zum Eintritt der Störung.
Außerdem verliert Ihr den Titelschutz, sollte welcher bestanden haben. Das ist im Prinzip immer dann der Fall, wenn unter der Domain regelmäßig (aktuelle) Vereinsnachrichten verbreitet wurden, jedenfalls öfter als viermal im Jahr wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Für den Beweis könnte Euch da nun das Archiv der zuständigen Landesbibliothek (oder demnächst das der Bundesbibliothek) helfen, wenn Ihr denn Eure Webseite ordnungsgemäß angemeldet hattet.
@Auge: Hier leigt eine Störung des Geschäftsbetriebes vor. Hier liegt ggf. eine Verletzung des Titelschutzes vor, hier leigt höchstwahrscheinlich ein Verstoß des UWG vor und soweit ich das beurteilen kann, auch Betrug.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg