dedlfix: Domainnamen und Gerichtsbarkeit

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Wenn es sich um eine deutsche Domain handelt (TLD=de), die Sprache auf der Seite auch noch deutsch ist, dann kann ich mir keinen Richter vorstellen, der das nicht dem Deutschen Recht zuordnet. Ich ahbe jedenfalls noch von keinem soclchen gehört oder gelesen. Und getroffen habe auch noch keinen und in Sachen Webseiten-Grabbing war ich schon hunderte Male als Zeuge oder Sachverständiger geladen.

Die Sprache kann dabei nach meiner Auffassung kein Entscheidungskriterium sein, denn deutsch wird auch noch außerhalb der BRD gesprochen. Gemäß den DENIC-Richtlinien Punkt VIII hat zumindest der administrative Ansprechpartner seinen Sitz in Deutschland zu haben und ist damit deutscher Justiz unterstellt.

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