LX: Frustabbau: Menschen scheinheilig

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Leider bietet die im Spiegel geschilderte Geschichte zu wenig Anhaltspunkte dafür, in wie weit den Anwesenden Zeit blieb, um der Behandlung des Mädchens zu widersprechen oder tatsächlich auszusteigen und sich um das Kind zu kümmern.

Genausowenig ist klar, ob einer der Anwesenden seiner Bürgerpflicht nachgekommen ist, dieses Vergehen zur Anzeige zu bringen, handelt es sich doch um eine potentiell gefährliche Aussetzung iSd § 221 I Satz 1 StGB, die von der Schaffnerin begangen wurde.

Abgesehen davon: eine Heuchelei fand nicht statt. Keiner hat vorgegeben, seine tägliche Routine zu unterbrechen, um einem ausgesetzten Mädchen zu helfen.

Gruß, LX

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