Der Neue: URL mit Städtenamen

Hallo Leute,

kennt Ihr neue/aktuelle Urteile zum Thema "URL mit Städtnamen"?

Bsp. Bäckerei-Musterstadt.de, Steuerberater-Musterhausen.de, etc....

Danke für Eure Mühen

Der Neue

  1. Hallo

    kennt Ihr neue/aktuelle Urteile zum Thema "URL mit Städtnamen"?

    Nix aktuelles. Fest steht, dass Eine Gemeinde auf gemeinde.de Anspruch hat. Dazu gab es im Laufe der Jahre mehrere Urteile.

    Bsp. Bäckerei-Musterstadt.de, Steuerberater-Musterhausen.de, etc....

    Wo ist das Problem? Sowas sieht man doch, zumindest in größeren Städten, täglich als Werbung auf diversen Fahrzeugen. Es könnte zwar Probleme mit einem Konkurenten kommen, aber mit der Gemeinde sollte es die in einem solchen Fall nicht geben. Warum sollte mir auch verboten sein, auf meine Herkunft oder meinen Betriebssitz hinzuweisen.

    Tschö, Auge

    --
    Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
    Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
    1. Hallo

      Hi,

      Wo ist das Problem? Sowas sieht man doch, zumindest in größeren Städten, täglich als Werbung auf diversen Fahrzeugen. Es könnte zwar Probleme mit einem Konkurenten kommen, aber mit der Gemeinde sollte es die in einem solchen Fall nicht geben. Warum sollte mir auch verboten sein, auf meine Herkunft oder meinen Betriebssitz hinzuweisen.

      Ich komme aus einem 250 Seelendorf, da gibt es nur Trecker ;)

      Welche Probleme könnten es den mit den Mitbewerbern geben ?

      Tschö, Auge

      »»

      Danke
      Der Neue

  2. Es gab mal ein Patent auf Nummernschilder-Zeichen in URLs, dieses wurde jedoch für ungültig erklärt. Die gesamten Städtenamen direkt in der URL standen bisher noch nicht vor Gericht; ein entsprechendes Verfahren würde aber auch hier eher zugunsten des Beklagten ausgehen - der Name einer Stadt ist nämlich Gemeingut - lediglich aus einem Zusammenhang heraus kann hierauf ein Markenzeichen Bestand haben (bspw. Radeberger in Zusammenhang mit Bier - ansonsten kannst Du jedes bierunähnliche Produkt mit Namenszusatz auf die Stadt angeben).

    Solange die URL keine anderen rechtlichen Probleme auslösen könnte, etwa durch einen Beleidigungstatbestand (etwa www.[Städtename]-ist-doof.de), kann sich nach derzeitiger Rechtslage kein Problem daraus ergeben.

    Gruß, LX
    P.S.: das ist keine Rechtsberatung. Ich denke nur nach einigen Semestern Jura immer wieder laut über Rechtsprobleme nach.

    --
    X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    X-Will-Answer-Email: Unusual
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. P.S.: das ist keine Rechtsberatung. Ich denke nur nach einigen Semestern Jura immer wieder laut über Rechtsprobleme nach.

      Na dann mal Danke für die nichtgegebene Rechtsauskunft ;)

      Gruß
      Der Neue

    2. Hi,

      Die gesamten Städtenamen direkt in der URL standen bisher noch nicht vor Gericht;

      suhl.de, vallendar.de, coburg.de
      waren alle schon Gegenstand von Gerichtsverfahren.

      cu,
      Andreas

      --
      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
      O o ostern ...
      Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.