Hi there,
Nicht erlaubt sein soll:
- Weiterverkauf (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
- Kostenlose Weitergabe (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
Das kannst Du nicht vertraglich verhindern, weil sittenwidrig.
- Nutzung in anderen Firmen mit selbem Eigentümer
Das ist möglich, weil Du ja mit der Verwendung in der _einen_ Firma auf beliebig vielen Rechnern ein zusätzliches Recht gewährst, daß Du auf eine andere Firma nicht ausdehnen musst. (Was nichts daran ändert, daß die Software natürlich an diese Firma wieder verkauft oder sogar verschenkt werden kann, allerdings nur, wenn sie in der ursprgl. Firma nicht mehr verwendet wird.)
Eventuell bei manchen Produkten (wenn ich den Kunden trotz Warnung etwas mache wie er es für richtig hält)
Den Satz versteh ich nicht.
- Keine Haftung für entstehende Schäden durch die Verwendung der Software
Software ist vom Produkthaftungsgesetz nicht ausgeschlossen und kann auch nicht ausgeschlossen werden.
Gibts da vielleicht ne fertige Lizenz dafür (Österreichisches Recht)?
Kann ich mir nicht vorstellen, weil nach österr. Recht einige Deiner Vorstellungen definitiv sittenwidrig und somit nicht möglich sind.
Und auch wenn Frank(no reg.) damit Recht hat, daß er Dir den Gang zu einem Anwalt oder zur Wirtschaftskammer rät muss ich Dir sagen, daß die nach meiner Erfahrung diesbezüglich sowas von überhaupt keine Ahnung haben. Auf der WKO sowieso nicht und ich habe auch während der Zeit als ich als gerichtlich beeideter Sachverständiger für IT-Fragen tätig war keinen einzigen Anwalt getroffen, der davon mehr verstanden hätte als ein beliebiger Troll im heise-Forum. Soll nicht heissen, daß es den prinzipiell nicht gibt, aber wenn, dann lebt er sehr schüchtern im Verborgenen;)