Roland Schuster: Lizenz für Softwareverkauf?

Hi!

Ich möchte, wenn ich etwas programmiere meine Software an den Kunden mit folgenden Rechten verkaufen:
 - Beliebig ofte Nutzung auf unendlich vielen Geräten für diese eine Firma
 - Weiterentwicklung und Verbesserung durch eigene Leute/andere Firmen

Nicht erlaubt sein soll:
 - Weiterverkauf (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
 - Kostenlose Weitergabe (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
 - Nutzung in anderen Firmen mit selbem Eigentümer

Eventuell bei manchen Produkten (wenn ich den Kunden trotz Warnung etwas mache wie er es für richtig hält)
 - Keine Haftung für entstehende Schäden durch die Verwendung der Software

Gibts da vielleicht ne fertige Lizenz dafür (Österreichisches Recht)?

Vielen Dank!!!
Roland Schuster

  1. Hi,

    die "Lizenz" ist der Nutzungsvertrag für die von dir erstellte Software, welchen dir dein Kunde unterschreibt und ggf bezahlt.

    Was meinst du dann mit "gibt es dafür schon eine fertige Lizenz"? Vielleicht hat sich schon mal die Arbeit gemacht, solche Klauseln in einem Schriftstück (Mustervertrag) festzuhalten .... der steht aber ggf zur Lizenzierung. ;)

    Pauschaltipp 1: Wende dich an den EDV-befähigten Rechtsanwalt deines Vertrauens

    Pauschaltipp 2: Wende dich an deine örtliche Industrie- und Handelskammer. Auch in Österreich wirds wohl sowas geben. ;)

    Ciao, Frank

  2. Hi there,

    Nicht erlaubt sein soll:

    • Weiterverkauf (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
    • Kostenlose Weitergabe (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)

    Das kannst Du nicht vertraglich verhindern, weil sittenwidrig.

    • Nutzung in anderen Firmen mit selbem Eigentümer

    Das ist möglich, weil Du ja mit der Verwendung in der _einen_ Firma auf beliebig vielen Rechnern ein zusätzliches Recht gewährst, daß Du auf eine andere Firma nicht ausdehnen musst. (Was nichts daran ändert, daß die Software natürlich an diese Firma wieder verkauft oder sogar verschenkt werden kann, allerdings nur, wenn sie in der ursprgl. Firma nicht mehr verwendet wird.)

    Eventuell bei manchen Produkten (wenn ich den Kunden trotz Warnung etwas mache wie er es für richtig hält)

    Den Satz versteh ich nicht.

    • Keine Haftung für entstehende Schäden durch die Verwendung der Software

    Software ist vom Produkthaftungsgesetz nicht ausgeschlossen und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

    Gibts da vielleicht ne fertige Lizenz dafür (Österreichisches Recht)?

    Kann ich mir nicht vorstellen, weil nach österr. Recht einige Deiner Vorstellungen definitiv sittenwidrig und somit nicht möglich sind.
    Und auch wenn Frank(no reg.) damit Recht hat, daß er Dir den Gang zu einem Anwalt oder zur Wirtschaftskammer rät muss ich Dir sagen, daß die nach meiner Erfahrung diesbezüglich sowas von überhaupt keine Ahnung haben. Auf der WKO sowieso nicht und ich habe auch während der Zeit als ich als gerichtlich beeideter Sachverständiger für IT-Fragen tätig war keinen einzigen Anwalt getroffen, der davon mehr verstanden hätte als ein beliebiger Troll im heise-Forum. Soll nicht heissen, daß es den prinzipiell nicht gibt, aber wenn, dann lebt er sehr schüchtern im Verborgenen;)

    1. Hallo,

      Nicht erlaubt sein soll:

      • Weiterverkauf (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
      • Kostenlose Weitergabe (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)

      Das kannst Du nicht vertraglich verhindern, weil sittenwidrig.

      Bist du dir da sicher?
      Ich würde dir 100% zustimmen, wenn du sagt, dass das nicht in AGB ohne deutlichen Hinweis oder gegenüber Verbrauchern möglich ist.
      Aber mit einem Unternehmer solch eine Vereinbarung auszuhandeln dürfte doch im Bereich des Machbaren sein.
      Vor allem, wenn das Produkt verändert wurde, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man den Weiterverkauf untersagen kann.
      Natürlich darf der ursprüngliche Käufer, wie du schon sagtest, dann das Produkt nicht mehr nutzen.

      Software ist vom Produkthaftungsgesetz nicht ausgeschlossen und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

      Man kann hier aber durch sehr deutliche Warnhinweise etwas Sicherheit gewinnen.
      Übrigens ist das nach §2 /1 Produkthaftungsgesetz irrelevant, wenn es um Firmenkunden geht.

      Und auch wenn Frank(no reg.) damit Recht hat, daß er Dir den Gang zu einem Anwalt oder zur Wirtschaftskammer rät muss ich Dir sagen, daß die nach meiner Erfahrung diesbezüglich sowas von überhaupt keine Ahnung haben. Auf der WKO sowieso nicht und ich habe auch während der Zeit als ich als gerichtlich beeideter Sachverständiger für IT-Fragen tätig war keinen einzigen Anwalt getroffen, der davon mehr verstanden hätte als ein beliebiger Troll im heise-Forum. Soll nicht heissen, daß es den prinzipiell nicht gibt, aber wenn, dann lebt er sehr schüchtern im Verborgenen;)

      Also ich kenne einen aus Wien, der sich auf IT Recht spezialisiert hat und in dem Bereich auch sehr gut ist. Wenn jemand genaueres wissen will meldet er sich bitte...

      mfg
      alex

    2. Hi!

      Danke für deine Antwort!

      Nicht erlaubt sein soll:

      • Weiterverkauf (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
      • Kostenlose Weitergabe (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
        Das kannst Du nicht vertraglich verhindern, weil sittenwidrig.

      du hast Recht, das war falsch ausgedrückt, ich meine so wie es bei Standardsoftware (Windows, Spiele, Office, etc. der Fall ist)
      Also es soll nicht gesetzlich sein solange er es selbst noch verwendet!

      Eventuell bei manchen Produkten (wenn ich den Kunden trotz Warnung etwas mache wie er es für richtig hält)
      Den Satz versteh ich nicht.

      • Keine Haftung für entstehende Schäden durch die Verwendung der Software
        Software ist vom Produkthaftungsgesetz nicht ausgeschlossen und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

      Jetzt mal ein ganz dummes Beispiel, der Kunde sagt ich will eine Website haben und in der PHP-Datei soll für den Login-Bereich $_GET['login']=1 genutzt werden, ich sag aber dann kann man sich da ganz leicht rein-"hacken", er "will cih trotzdem"
      Ich möcht jetzt nicht nachträglich einen Ärger bekommen können...
      (Würde sowas natürlich ned machen, aber es gibt ja auch "harmlosere" Grenzfälle

      Gibts da vielleicht ne fertige Lizenz dafür (Österreichisches Recht)?

      Kann ich mir nicht vorstellen, weil nach österr. Recht einige Deiner Vorstellungen definitiv sittenwidrig und somit nicht möglich sind.

      Gibt für die nicht-sittenwidrige Version was fertiges?

      Vielen Dank
      Roland

      1. Hi there,

        Jetzt mal ein ganz dummes Beispiel, der Kunde sagt ich will eine Website haben und in der PHP-Datei soll für den Login-Bereich $_GET['login']=1 genutzt werden, ich sag aber dann kann man sich da ganz leicht rein-"hacken", er "will cih trotzdem"
        Ich möcht jetzt nicht nachträglich einen Ärger bekommen können...
        (Würde sowas natürlich ned machen, aber es gibt ja auch "harmlosere" Grenzfälle

        Da würd' ich den Kunden unterschreiben lassen, daß ich ihn darauf hingewiesen habe. Wenn Du soetwas nicht hast und es kommt zu einem Prozess, dann wird ein Sachverständiger feststellen, daß der Programmierer Mist gebaut hat, und das kann dann teuer werden.

        Gibt für die nicht-sittenwidrige Version was fertiges?

        Tut leid, weiss ich nicht...