Hallo,
Nicht erlaubt sein soll:
- Weiterverkauf (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
- Kostenlose Weitergabe (sowohl der Original als auch der verbesserten Version)
Das kannst Du nicht vertraglich verhindern, weil sittenwidrig.
Bist du dir da sicher?
Ich würde dir 100% zustimmen, wenn du sagt, dass das nicht in AGB ohne deutlichen Hinweis oder gegenüber Verbrauchern möglich ist.
Aber mit einem Unternehmer solch eine Vereinbarung auszuhandeln dürfte doch im Bereich des Machbaren sein.
Vor allem, wenn das Produkt verändert wurde, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man den Weiterverkauf untersagen kann.
Natürlich darf der ursprüngliche Käufer, wie du schon sagtest, dann das Produkt nicht mehr nutzen.
Software ist vom Produkthaftungsgesetz nicht ausgeschlossen und kann auch nicht ausgeschlossen werden.
Man kann hier aber durch sehr deutliche Warnhinweise etwas Sicherheit gewinnen.
Übrigens ist das nach §2 /1 Produkthaftungsgesetz irrelevant, wenn es um Firmenkunden geht.
Und auch wenn Frank(no reg.) damit Recht hat, daß er Dir den Gang zu einem Anwalt oder zur Wirtschaftskammer rät muss ich Dir sagen, daß die nach meiner Erfahrung diesbezüglich sowas von überhaupt keine Ahnung haben. Auf der WKO sowieso nicht und ich habe auch während der Zeit als ich als gerichtlich beeideter Sachverständiger für IT-Fragen tätig war keinen einzigen Anwalt getroffen, der davon mehr verstanden hätte als ein beliebiger Troll im heise-Forum. Soll nicht heissen, daß es den prinzipiell nicht gibt, aber wenn, dann lebt er sehr schüchtern im Verborgenen;)
Also ich kenne einen aus Wien, der sich auf IT Recht spezialisiert hat und in dem Bereich auch sehr gut ist. Wenn jemand genaueres wissen will meldet er sich bitte...
mfg
alex