Hello,
Vielleicht interressiert dich folgende Geschichte: Click!
Nun denn, die Geschichte hat natürlich nicht direkt etwas mit der Frage von hobit zu tun, auch wenn man sie nicht oft genug erzählen kann und die Aufrichtigkeit[tm] des benannten Anwaltes in Frage stellen sollte.
Die Verwendung von eingetragenen Markenzeichen, insbesondere von Bildmarken, ist im genannten Zusammenhang auf jedenfalls verbietungsfähig und wenn sie zum eigenen Vorteil genutzt wird, auch ein Verstoß gegen das Markengesetz. Besteht keine Lizenzvereinbarung, gehen die meisten Gerichte sogar von Betrug aus, was dann auch strafrechtliche Folgen haben kann. Hier liegt zwar mMn im Normalfall "nur" ein Antragsdelikt vor, aber eine Firma, die nicht möchte, dass ihre Logogs irgendwo erscheinen, wird den Strafantrag ggf. sogar Medienwirksam stellen.
Also aufgepasst, Kunden schriftlich um Erlaubnis bitten, Muster abzeichnen lassen und gut aufheben!
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg