Logos von Kunden
hobit
- recht
Hallo Forum,
Ich möchte auf meiner Webseite im Bereich Kunden, die logos der Kunden anzeigen lassen, für die ich schon gearbeitet habe (Siemens, Bahn, Metro, Deutsche Bank, etc, ...)
Muss ich jeden Konzern ansprechen ob ich das Logo verwenden darf oder kann ich die Logos, mit Link auf die Webseiten der Kunden einfach so verwenden?
Gruß
Hobit
Hallo,
Vielleicht interressiert dich folgende Geschichte: Click!
mfg, Flo
Hello,
Vielleicht interressiert dich folgende Geschichte: Click!
Nun denn, die Geschichte hat natürlich nicht direkt etwas mit der Frage von hobit zu tun, auch wenn man sie nicht oft genug erzählen kann und die Aufrichtigkeit[tm] des benannten Anwaltes in Frage stellen sollte.
Die Verwendung von eingetragenen Markenzeichen, insbesondere von Bildmarken, ist im genannten Zusammenhang auf jedenfalls verbietungsfähig und wenn sie zum eigenen Vorteil genutzt wird, auch ein Verstoß gegen das Markengesetz. Besteht keine Lizenzvereinbarung, gehen die meisten Gerichte sogar von Betrug aus, was dann auch strafrechtliche Folgen haben kann. Hier liegt zwar mMn im Normalfall "nur" ein Antragsdelikt vor, aber eine Firma, die nicht möchte, dass ihre Logogs irgendwo erscheinen, wird den Strafantrag ggf. sogar Medienwirksam stellen.
Also aufgepasst, Kunden schriftlich um Erlaubnis bitten, Muster abzeichnen lassen und gut aufheben!
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
Tom, da kann ichd ir nur zustimmen. Die Geschichte hat nichts mit der Frage zu tun. Sie sollte also auch niemanden auf die Idee kommen lassen, ungefragt mit fremden MArken zu werben!
Aber interessant ist sie wirklich - kannte sie noch nicht.
Zu dem Anwalt, um den es in der Geschichte geht, kann ich nich sagen, dass er vor kurzem zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden ist. Er hat nach dem ersten Urteil, das noch nur 6 Monate vorsah, Berufung eingelegt. Zwischenzeitlich sind neue Sachen ans Tageslicht gekommen und dann warns eben 14 Monate :D
Die Prüfung ob Revision zulässig ist steht noch aus. Genauso wie das Verfahren über seine Zulassung als Anwalt.
Vieleicht ein Zeichen, dass die Abmahn Ära zu ende geht...
Hello,
Zu dem Anwalt, um den es in der Geschichte geht, kann ich noch sagen, dass er vor kurzem zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden ist. Er hat nach dem ersten Urteil, das noch nur 6 Monate vorsah, Berufung eingelegt. Zwischenzeitlich sind neue Sachen ans Tageslicht gekommen und dann warns eben 14 Monate :D
Das ist ja interessant.
Dann könnte ich also doch nochmal in meine eigenen Akten steigen.
Da gibt es einen Fall, wo ein Anwalt[1] mit der Gegenseite gegen Geld Absprachen getroffen hat.
Vielleicht ist unter diesen Umständen auch der Zeuge bereit, auzusagen.
[1] hier nicht namentlich bezeichnet
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg