Hallo Hans,
... Fahrtkosten ... ab dem 20. Kilometer ...
die Kilometerpauschale gilt z.Zt. wieder über die ganze Strecke.
Irgendwo hatte ich noch gelesen, dass die Ausgaben über mehrere Jahre hinweg geltend gemacht werden müssen, sprich, dass man immer nur einen prozentualen Anteil zurückerhält, nicht jedoch die Gesamtsumme auf einmal...
Hast du da vielleicht noch Erfahrungen mit?
ich habe meine Rechner bisher immer über drei Jahre verteilt.
Grundsätzlich solltest du erst mal prüfen, ob du überhaupt Steuern zahlst. Wenn ja, wirst du wohl den Einstiegssteuersatz von etwa 20% zahlen. Du wirst also, wenn überhaupt, nur etwa ein fünftel des Kaufpreises erstattet bekommen, und das auch nur wenn du weitere Werbungskosten, wie z.B. die Fahrt zur Arbeit - egal ob mit eigenem PKW, ÖPNV, zu Fuß, mit dem Nachbarn, ... - geltend machen kannst. Ich glaube, du benötigst etwa 15 km Anfahrt, um die Werbungskostenpauschale (1000 €) auszuschöpfen.
Das Programm Elster bietet übrigens eine eins zu eins Abbildung der Steuererklährungsformulare. Daher konnte ich es auch sofort bedienen. (*g*)
Gruß, Jürgen