Hans: Laptop als Werbungskosten absetzen

Hallo,

ich bin Azubi, Ende des ersten Lehrjahres, verdienes ca 620€ netto.
Ich habe gehört, dass man sich einen Laptop anschaffen und diesen als Werbungskosten absetzen kann, sofern man einen beruflichen Nutzen nachweisen kann. Im Grunde fehlt mir so eine Art "Tutorial", wie man dabei am besten vorgehen sollte, da ich mich weder it dem Finanzamt noch mit Steuerrecht auskenne. Deswegen wollte ich mal nach konkreten erfahrungen fragen.
Im Internet gibt es nur schwammige Inhalte dazu, z.B. http://www.focus.de/finanzen/steuern/werbungskosten-laptop-vom-fiskus_aid_248223.html, hier ist die Rede von einer Steuererklärung (muss man sowas als Aszubi machen? ): http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article2232968.html...

Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus ;-)

danke schonmal!
MfG Hans

  1. Hallo,

    ich weiß zwar nicht, wie das genau in Deutschland ist, aber in Österreich kannst du dir am Finanzamt das "Steuerbuch 2009" gratis holen. Das ist ein Heft von ca 100 Seiten, in dem alles genau erklärt wird, wer was wie absetzen kann, und wie sie die Absetzbeträge berechnen.
    (Bei mir zahlte es sich gar nicht aus, mein damals neues Laptop abzusetzen, da ich innerhalb der Werbungskostenpauschale lag, und auch nicht wirklich absetzbare Kosten habe. :( )
    Im Grunde braucht man sich darüber nicht mal viel Gedanken machen, denn über Finanz-Online gibt man hier in Ö. die Daten einfach ein, und das Portal rechnet einem den Betrag automatisch aus. Je nachdem, ob man ein Plus oder Minus hat, kann man dann entscheiden, ob man die Daten ans Finanzamt übermitteln will, oder eben nicht.
    Wichtig ist vor allem, dass du Rechnungen 7 Jahre aufheben musst. Das Finanzamt darf bis zu 7 Jahre Rechnungen einfordern, ob die von dir getätigten Angaben der Wahrheit entsprechen.

    Markus

  2. Moin!

    ich bin Azubi, Ende des ersten Lehrjahres, verdienes ca 620€ netto.

    Dann zahlst du also nicht sonderlich viele Steuern.

    Ich habe gehört, dass man sich einen Laptop anschaffen und diesen als Werbungskosten absetzen kann, sofern man einen beruflichen Nutzen nachweisen kann.

    Den Laptop "abzusetzen" bedeutet nicht, dass du seinen Preis vom Finanzamt erstatten bekommst, sondern lediglich, dass der Preis dir nicht als Einkommen angerechnet wird, wenn es um die Berechnung der Steuern geht.

    Allerdings gibt es ohnehin die Werbungskostenpauschale, die dir komplett angerechnet würde. Nur wenn du mit Einzelbelegen diese Summe schon komplett ausgeschöpft hast, und sie inklusive Laptop überschritten wird, würde sich bei dir etwas ändern. Denn wenn du mit Einzelbelegen insgesamt weniger als die Pauschale belegen kannst, kriegst du sie trotzdem insgesamt.

    Im Internet gibt es nur schwammige Inhalte dazu, hier ist die Rede von einer Steuererklärung (muss man sowas als Aszubi machen? ):

    Als Arbeitnehmer muss man keine Steuererklärung machen, weil man Lohnsteuer ja automatisch zahlt (wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen). Diese Lohnsteuer ist allerdings pauschal errechnet: Wenn du exakt das gesamte Jahr arbeitest, exakt immer dasselbe verdienst, und exakt nur genau die minimalen Pauschalen geltend machen würdest, dann zahlst du mit oder ohne Steuererklärung dasselbe.

    Wenn du hingegen irgendein Steuer-Sondefall bist, beispielsweise verheiratet mit verdienendem Partner, hohe Werbungskosten geltend machen willst, Pendlerpauschale etc., dann KANNST du als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben, um Steuern erstattet zu bekommen.

    Die Frage ist halt, ob du den Aufwand treiben willst, für eher zweifelhaften Erfolg.

    - Sven Rautenberg

    1. Hallo,

      danke erstmal ;-)

      Allerdings gibt es ohnehin die Werbungskostenpauschale, die dir komplett angerechnet würde. Nur wenn du mit Einzelbelegen diese Summe schon komplett ausgeschöpft hast, und sie inklusive Laptop überschritten wird, würde sich bei dir etwas ändern. Denn wenn du mit Einzelbelegen insgesamt weniger als die Pauschale belegen kannst, kriegst du sie trotzdem insgesamt.

      sorry, wenn ich dich falsch verstehen sollte: Das heißt doch konkret, dass ich den kompletten Laptoppreis erstattet bekomme (naja reden wir mal so von 600€), da ich ja sonst nichts geltend mache

      Die Frage ist halt, ob du den Aufwand treiben willst, für eher zweifelhaften Erfolg.

      mmh.. was genau wäre denn so aufwändig? Das Einreichen der Laptoprechnung?
      (ist jetzt nicht ironisch gemeint, ich habe so etwas noch nie gemacht)

      Danke im Voraus ;-)

      Hans

      1. sorry, wenn ich dich falsch verstehen sollte: Das heißt doch konkret, dass ich den kompletten Laptoppreis erstattet bekomme (naja reden wir mal so von 600€), da ich ja sonst nichts geltend mache

        nein, heißt es nicht, du zahlst keine steuern, also kriegst du auch keine zurück.
        nur wenn deine werbungskosten über der werbungskostenpauschale liegen, würden sich dein zuversteuerndes einkommen reduzieren, dann würdest du etwas von den steuern zurück kriegen die du gezahlt hättest.

        was alles nicht der fall ist.

        mmh.. was genau wäre denn so aufwändig? Das Einreichen der Laptoprechnung?
        (ist jetzt nicht ironisch gemeint, ich habe so etwas noch nie gemacht)

        es gibt wie gesagt einen haufen formulare

        --
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      2. Moin!

        »» Allerdings gibt es ohnehin die Werbungskostenpauschale, die dir komplett angerechnet würde. Nur wenn du mit Einzelbelegen diese Summe schon komplett ausgeschöpft hast, und sie inklusive Laptop überschritten wird, würde sich bei dir etwas ändern. Denn wenn du mit Einzelbelegen insgesamt weniger als die Pauschale belegen kannst, kriegst du sie trotzdem insgesamt.

        sorry, wenn ich dich falsch verstehen sollte: Das heißt doch konkret, dass ich den kompletten Laptoppreis erstattet bekomme (naja reden wir mal so von 600€), da ich ja sonst nichts geltend mache

        Folgendes Beispielszenario:

        Du hast 1000 Euro steuerpflichtiges Einkommen, und zahlst 10% Steuern = 100 Euro. Kriegst also 900 Euro als Nettoeinkommen raus.

        Wenn du jetzt noch einen Laptop für 100 Euro von der Steuer absetzen könntest, würdest du anstelle der 1000 Euro steuerpflichtigem Einkommen nur 900 Euro angerechnet werden. Von den 900 Euro zahlst du wieder 10% Steuern, also 90 Euro. Hast unter dem Strich also noch 810 Euro Nettoeinkommen, sowie einen Laptop von 100 Euro Rechnungswert. In der Summe also 910 Euro. Hast also 10 Euro mehr, als wenn du von den 900 Euro Nettoeinkommen oben den Laptop für 100 Euro kaufst. Toll!

        Allerdings ist die Ausgabe für deinen Laptop Bestandteil einer sowieso schon eingerechneten Pauschalsumme.

        Dein steuerpflichtiges Einkommen von 1000 Euro wird grundsätzlich gemindert um eine Summe, die pauschal angenommen wird für allgemein die Kosten, die dir entstehen, um das Einkommen überhaupt zu erzielen.

        Nehmen wir für die Pauschale mal an, dass 200 Euro "Werbungskosten" veranschlagt werden. Dann ist dein Bruttoeinkommen also 1000 Euro, versteuert werden davon aber nur 800 Euro. Du zahlst also 80 Euro Steuern, kriegst 920 Euro am Ende heraus.

        Dein Laptop mindert die Steuerpflicht nur dann noch weiter, wenn du zusätzlich zu dem Laptop noch weitere einzeln belegbare Ausgaben hast, die insgesamt mehr als 200 Euro ausmachen. Der Laptop steht bei 100 Euro, fehlen also noch weitere 100 Euro, die du belegbar ausgeben musst, damit du die Höhe der Pauschale erreichst - damit hast du außer Verwaltungsaufwand aber noch keinerlei Gewinn, denn anstelle der pauschalen Annahme von 200 Euro hast du jetzt eben konkrete 200 Euro belegt, die dein Einkommen mindern - von 1000 auf 800 Euro, mit 80 Euro Steuern. Erst wenn du so viele Belege hast, dass du mehr als die 200 Euro Pauschale belegen kannst, sparst du mehr Steuern. Allerdings auch nur in einem sehr geringen Anteil. Denn angenommen, du hast tatsächlich 200 Euro andere belegbare Ausgaben, und zusätzlich noch den Laptop für 100 Euro, dann beträgt dein zu versteuerndes Einkommen eben nur 700 Euro, und du zahlst nur noch 70 Euro Steuern. Du sparst also 10 Euro Steuern, und das sind im Bezug auf den Kaufpreis des Laptops auch tatsächlich 10%, nämlich genau dein Steuersatz - aber du hast ziemlich viel Verwaltungsaufwand, überhaupt die ganzen Belege erstmal zusammenzusammeln und in der Steuererklärung zusammenzurechnen.

        Ausserdem kann es natürlich sein, dass das Finanzamt den Laptop erstmal nicht anerkennt, du dich also mit dem Amt auch noch auseinandersetzen musst.

        Unter dem Strich: Wenn du bislang sowieso keinerlei Steuererklärung abgegeben hast, ist sehr zweifelhaft, ob du überhaupt soviele Einzelbelege für die Werbungskosten zusammensammeln kannst, dass du mit dem Laptop dann noch vollständig über die Pauschale drüberkommst. Nur dann spartst du deinen persönlichen Steuersatz auf den vollen Kaufpreis, hast aber den vollen Aufwand bei der Steuererklärung.

        »» Die Frage ist halt, ob du den Aufwand treiben willst, für eher zweifelhaften Erfolg.

        mmh.. was genau wäre denn so aufwändig? Das Einreichen der Laptoprechnung?
        (ist jetzt nicht ironisch gemeint, ich habe so etwas noch nie gemacht)

        Steuererklärungen sind nicht so wahnsinnig aufwendig, wenn man nur den Standard macht. Kompliziert wird's eigentlich erst dann, wenn es darum geht, zu wissen, welche Arten von Ausgaben man wo in die Formulare eintragen kann, und welche Effekte das dann hat. Du kannst dir ja testweise einfach mal das Programm "Elsterformular" vom Finanzamt herunterladen. Das ist von all den verfügbaren Steuererklärungsprogrammen zwar das allerschlechteste, weil's nur dazu da ist, elektronisch die Steuererklärung zu machen, aber es gibt dir einen Vorgeschmack auf das, was dich erwarten könnte. Da kannst du ja mal deine Zahlen des Jahres 2008 eintragen und dir (ohne die Daten zu übermitteln) deine Steuer ausrechnen lassen. Und dann mal rumspielen und den Laptop als reale Werbungskosten zusätzlich eintragen, und vergleichen.

        Wenn dir die eingesparte Steuersumme gefällt, kannst du diesen Aufwand dann natürlich treiben. Ich vermute aber, dass du absolut nichts einsparen wirst.

        Ich persönlich würde es eher so halten: Wenn ich irgendeine Hardware für mein Leben benötige, dann kaufe ich sie, wobei ich natürlich recherchiere, welches Modell bzw. welcher angebotene Preis mir behagt.

        Sollte sich hinterher herausstellen, dass sich durch die Anschaffung auch noch irgendeine Steuerersparnis ergibt, ist das zwar nett, aber keine Motivation für die Anschaffung. Und wenn nicht - dann eben nicht, ich rechne nicht damit.

        - Sven Rautenberg

        1. hey,

          danke für die umfangreiche Demonstration, mir dämmert langsam wo die Haken an der Sache sind (hätte mich auch gewundert, wenn Vater Staat einem großzügig einen ausgibt ^^).
          Angenommen, ich würde Fahrtkosten mit meinem Privatfahrzeug geltend machen, könnte ich doch hab dem 20. Kilometer quasi Pendlerpauschale beziehen.... ist das vom Grundsatz her dasselbe, bzw. würde ich damit weitere Ausgaben belegen?

          Wenn dem so sein sollte, wäre es natürlich ein Leichtes, übers Jahr verteilt Kilometer zu sammeln und inklusive Laptop am Jahresende geltend zu machen.
          Irgendwo hatte ich noch gelesen, dass die Ausgaben über mehrere Jahre hinweg geltend gemacht werden müssen, sprich, dass man immer nur einen prozentualen Anteil zurückerhält, nicht jedoch die Gesamtsumme auf einmal...
          Hast du da vielleicht noch Erfahrungen mit?

          btw: Dieses Steuerprogramm trägt nicht gerade zur Motivation bei ;-)

          Gruß Hans

          1. Hallo Hans,

            ... Fahrtkosten ... ab dem 20. Kilometer ...

            die Kilometerpauschale gilt z.Zt. wieder über die ganze Strecke.

            Irgendwo hatte ich noch gelesen, dass die Ausgaben über mehrere Jahre hinweg geltend gemacht werden müssen, sprich, dass man immer nur einen prozentualen Anteil zurückerhält, nicht jedoch die Gesamtsumme auf einmal...
            Hast du da vielleicht noch Erfahrungen mit?

            ich habe meine Rechner bisher immer über drei Jahre verteilt.

            Grundsätzlich solltest du erst mal prüfen, ob du überhaupt Steuern zahlst. Wenn ja, wirst du wohl den Einstiegssteuersatz von etwa 20% zahlen. Du wirst also, wenn überhaupt, nur etwa ein fünftel des Kaufpreises erstattet bekommen, und das auch nur wenn du weitere Werbungskosten, wie z.B. die Fahrt zur Arbeit - egal ob mit eigenem PKW, ÖPNV, zu Fuß, mit dem Nachbarn, ... - geltend machen kannst. Ich glaube, du benötigst etwa 15 km Anfahrt, um die Werbungskostenpauschale (1000 €) auszuschöpfen.

            Das Programm Elster bietet übrigens eine eins zu eins Abbildung der Steuererklährungsformulare. Daher konnte ich es auch sofort bedienen. (*g*)

            Gruß, Jürgen

    2. Hi,

      Als Arbeitnehmer muss man keine Steuererklärung machen, weil man Lohnsteuer ja automatisch zahlt (wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen). Diese Lohnsteuer ist allerdings pauschal errechnet: Wenn du exakt das gesamte Jahr arbeitest,

      exakt immer dasselbe verdienst,

      Das ist nicht unbedingt notwendig. Der Arbeitgeber (wenn's das ganze Jahr über derselbe ist) kennt ja die Schwankungen und kann dies berücksichtigen.
      Bei mir weicht die Dezemberabrechnung von denen der Monate Januar bis Oktober ab - im Dezember wird dann ausgeglichen, was im November wegen einer jährlichen Zahlung als Abweichung rauskommt.
      Es steht dann auch auf der Dezember-Abrechnung: "Automatischer Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt".

      und exakt nur genau die minimalen Pauschalen geltend machen würdest, dann zahlst du mit oder ohne Steuererklärung dasselbe.

      cu,
      Andreas

      --
      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
      O o ostern ...
      Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    3. Hallo,

      Als Arbeitnehmer muss man keine Steuererklärung machen

      richtig, aber in bestimmten Fällen hat man einen Vorteil, *wenn* man sie macht.

      weil man Lohnsteuer ja automatisch zahlt (wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen). Diese Lohnsteuer ist allerdings pauschal errechnet: Wenn du exakt das gesamte Jahr arbeitest, exakt immer dasselbe verdienst, und exakt nur genau die minimalen Pauschalen geltend machen würdest, dann zahlst du mit oder ohne Steuererklärung dasselbe.

      Genau. Die erste Zeit, als ich berufstätig war, habe ich auch brav meine Steuererklärung abgegeben, weil mein Vater mir eingeschärft hatte, das müsse man tun. Nachdem ich zum zweiten oder dritten Mal nicht einmal 100DM Rückerstattung bekam, obwohl ich mir einen Sonntagnachmittag mit dem lästigen Ausfüllen von Formularen um die Ohren geschlagen hatte, habe ich's dann in Zukunft bleiben gelassen. Der Nutzen stand IMHO in keinem Verhältnis zum Aufwand.
      Das war anders, als ich noch Student war und nur zwei bis drei Monate im Jahr gearbeitet und Geld verdient habe: Da wurde natürlich die in diesem Zeitraum gezahlte Lohnsteuer auf das ganze Jahr umgelegt, so dass ich im Jahresmittel unter den Steuerfreibetrag fiel und die bereits bezahlte Lohnsteuer in voller Höhe zurückbekam.

      Wenn du hingegen irgendein Steuer-Sondefall bist, beispielsweise verheiratet mit verdienendem Partner, hohe Werbungskosten geltend machen willst, Pendlerpauschale etc.

      Zweitwohnsitz, Unterhaltszahlungen, Schulden ...

      dann KANNST du als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben, um Steuern erstattet zu bekommen.
      Die Frage ist halt, ob du den Aufwand treiben willst, für eher zweifelhaften Erfolg.

      Ja. Ein paar wenige meiner Kollegen tun das regelmäßig und erzielen damit einen nennenswerten Erfolg (mehrere hundert EUR Rückerstattung), *weil* sie zu einem dieser Sonderfälle gehören.

      So long,
       Martin

      --
      Es existiert kein Weg, "für" etwas zu optimieren, sondern nur gegen alles andere.
        (Cheatah)
    4. Als Arbeitnehmer muss man keine Steuererklärung machen, weil man...

      Auch wenn es in diesem Fall eher unwahrscheinlich ist, aber diese Aussage ist nicht korrekt. Sollte der Arbeitnehmer verheiratet sein und die Steuerklassenverteilung III/V sein, dann muss sehr wohl eine Steuererklärung abgegeben werden.

  3. Hi,

    ich bin Azubi, Ende des ersten Lehrjahres, verdienes ca 620€ netto.

    Bei einem Grundfreibetrag von 15.328 Euro im Jahr (bzw. ~1277 Euro monatlich) zahlst Du vermutlich gar keine Lohnsteuer.

    Ich habe gehört, dass man sich einen Laptop anschaffen und diesen als Werbungskosten absetzen kann,

    Wer keine Steuer zahlt, dem nützen hohe Werbungskosten gar nichts.
    Du bekommst ja nicht die Werbungskosten erstattet, diese erhöhen (falls sie die Pauschale von 920 Euro überschreiten) den Freibetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    O o ostern ...
    Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.