LX: Legal oder Illegal? (komische e-books....)

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Hallo, Fragender!

Du vergißt den § 130a I StGB, welcher das Bereitstellen einer Anleitung für Straftaten unter Strafe stellt. Eine solche Anleitung ist nicht durch die Meinungsfreiheit und nur sehr begrenzt durch die Freiheit von Wissenschaft und Lehre gedeckt (da derartige Informationen durchaus legal durch den Erwerb der Sprengmeisterlizenz zu beschaffen sind).

Demnach ist bereits das Anbieten derartiger Schriften illegal. Du solltest Deinen AGBs hinzufügen, dass der widerholte Versuch, rechtswidriges Material einzustellen, mitsamt IP und Benutzerdaten an die Staatsanwaltschaft gemeldet wird. Ob Du diese Drohung wahr machst, bleibt Dir überlassen.

Gruß, LX

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