UID(0): eBay: Ware nicht erhalten... was nun?

Hallo@all,

kleines problemchen, ich habe mir bei eBay etwas von einem Privaten VK etwas ersteigert, dass war am 06.12.
Es war nichts ungewöhnliches, der VK hatte 27 Bewertungen und alle durchaus Positiv.
Also Überwies ich den Betrag noch am gleichen Tag auf das Konto des VK.

Irgendwann kurz vor Weihnachten fragte ich mal nach wann ich denn nun die Ware erhalte, keine Reaktion.
Auch auf folgende EMails wurde nicht geantwortet also schrieb ich andere Käufer an die auch am gleichen Tag etwas bei diesem VK ersteigert haben.

Auch bei diesen Käufern kam keine Ware an und es wurde auch nicht auf Anfragen geantwortet....

Ich meldete den Fall bei eBay und der VK hat 10 Tage Zeit zu reagieren.... nach den 10 Tagen passierte wieder nichts. Der letzte Schritt wäre nun den VK beim eBay Sicherheitsteam zu Melden, aber ich habe die Adresse vom VK herausbekommen und ihm einen Brief als Einschreiben (mit Rückschein) geschickt, mit der Aufforderung den Vertragsvereinbarungen bis zum 14.01.2009 nachzukommen.

Der Brief wurde angenommen, anscheinend vom Sohn des VK, aber trotzdem keine Reaktion, kein Anruf oder eine Mail.

Morgen ist der 14.01 und ich werde diesen VK beim Sicherheitsteam Melden.

Und dann? Mein Geld ist futsch oder kann ich es doch irgendwie Wiederholen?
Anzeige machen? Zur Polzei gehen?

Ich habe ja nun wirklich alles Versucht den VK zu erreichen....

Danke für Hilfe

  1. Ein solcher Fall ist klar als Unterschlagung iSd. § 246I StGB zu werten. Du kannst also, nachdem Du alle anderen Maßnahmen ergriffen hast, sofern diese zu keinem Ergebnis führen, beruhigt die Polizei einschalten. Sichere nach Möglichkeit alle Beweise, die Du bekommen kannst (Überweisungs-Beleg, Ebay-Daten) und lasse sie den Beamten zukommen.

    Ob Du Dein Geld so schnell wiedersehen wirst, ist allerdings ausgesprochen fraglich. Vielleicht wäre ein PayPal-Käuferschutz keine schlechte Idee gewesen.

    Gruß, LX

    --
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    1. Ein solcher Fall ist klar als Unterschlagung iSd. § 246I StGB zu werten.

      Oder der arme Mann liegt im Krankenhaus, oder oder oder. Außerdem ist die Ware für den Verkäufer noch keine fremde Sache oder?

  2. Hi,

    dein Problem ist bedauerlich, da ebay seit einiger Zeit nur noch Käuferschutz auf payPal Zahlungen gewährt - also bist du mit Überweisung gekniffen.
    Natürlich hast du (da ja über ebay ein gültiges Rechtsgeschäft zustande kommt) die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Betreffenden vorzugehen. Im Falle der Nichtlieferung mehrerer Artikel (wie dir bekannt) kannst du auch eine Strafanzeige wegen Betrugs versuchen.
    Erwarte dir aber nicht zuviel: Das (staatsanwaltliche) Interesse an solchen Fällen ist gering und der Betrüger meist im Falle einer zivilrechtlichen Verurteilung pleite.
    Aber wenigstens bei ebay ranhängen solltest du ihn schon.
    Weiteres auch hier:
    ebay sagt...

    Viel Glück,
    Richard

  3. Und dann? Mein Geld ist futsch oder kann ich es doch irgendwie Wiederholen?

    Hast Du dein Geldinstitut schon gefragt?