LX: eBay: Ware nicht erhalten... was nun?

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Ein solcher Fall ist klar als Unterschlagung iSd. § 246I StGB zu werten. Du kannst also, nachdem Du alle anderen Maßnahmen ergriffen hast, sofern diese zu keinem Ergebnis führen, beruhigt die Polizei einschalten. Sichere nach Möglichkeit alle Beweise, die Du bekommen kannst (Überweisungs-Beleg, Ebay-Daten) und lasse sie den Beamten zukommen.

Ob Du Dein Geld so schnell wiedersehen wirst, ist allerdings ausgesprochen fraglich. Vielleicht wäre ein PayPal-Käuferschutz keine schlechte Idee gewesen.

Gruß, LX

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