Hallo,
- Was ist z.B. wenn (...) der Kunde dann sagt, dass ihm das Design nicht gefällt? (...)
Für solche Fälle gibt es im Zivilrecht die vertragliche Abnahme, d.h. der Kunde unterzeichnet Dir, dass er das Design so als Leistungserfüllung anerkennt. In der Praxis sieht das üblicherweise so aus, dass von vorneherein eine Anzahl von Abnahmeschleifen festgelegt werden (5 Stück ist ein guter Richtwert) und zusätzliche Nachbesserungen am Layout darüber hinaus gesondert bezahlt werden müssen.
- Gibt es eine Möglichkeit (...) [die Mängelhaftung vertraglich einzuschränken]?
Hierbei ist es günstig, die Beweislastumkehr, die sich üblicherweise bei Hardware-Verträgen findet, anzuwenden: dazu vereinbart man mit dem Kunden, dass innerhalb von 6 Monaten kleinere Fehler kostenfrei korrigiert werden, danach muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler nicht später hinzugekommen ist. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag genau definiert, welche Features enthalten sind - ansonsten könnte der Kunde versucht sein, das Fehlen eines zusätzlichen Features als Fehler zu behandeln.
- Existieren im Netz Musterverträge (...)?
Mit Sicherheit finden sich auch Musterverträge, die meisten von ihnen sind jedoch nicht auf Software-Projekte im Webdesign anwendbar. An dieser Stelle gilt: gesunder Menschenverstand und ein wenig Zivilrecht ersetzen den besten Anwalt.
Gruß, LX
X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
X-Will-Answer-Email: Unusual
X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes