Sepp: Musterverträge für Webseiten

Hallo,

wie ich kürzlich bereits gepostet habe, bin ich zwar auf selbständiger Basis tätig, jedoch nicht im Webdesign. Trotzdem wurde ich von einem Kunden darum gebeten ihm ein Webseite zu erstellen. Damit bin ich momentan beschäftigt. Was mir noch Sorgen macht, ist weniger die technische sondern eher die vertragliche Komponente.

Hierbei geht es mir darum mich gegenüber dem Kunden abzusichern. Besonders am Herzen liegen mir folgende Punkte:

  • Was ist z.B. wenn ich die Webseite fertig erstellt habe, dafür eine ganze Menge Zeit investiert habe und der Kunde dann sagt, dass ihm das Design nicht gefällt? Bis zu welchem Maße sollte man hier noch kostenfreie Änderungen durchführen bzw. wie kann man sich vertraglich absichern um die Änderungen nicht kostenfrei durchführen zu müssen?

  • auch wenn ich meine Webseiten stets sorgfälltig prüfe, kann es ja mal vorkommen, dass Fehler übersehen werden. Seien es jetzt allgemeine Fehler oder Fehler die nur auf bestimmten Browsern zum Vorschein kommen. Wenn ich meinem Kunden die Seite ausliefere wird dieser die wahrscheinich auch zunächst auf Fehler überprüfen. Auch bei ihm kann es sein, dass er manche Fehler vielleicht erst viel später bemerkt. Er wird dann u.U. noch nach Monaten eine kostenfreie Nachbesserung verlangen. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag so anzupassen, dass der Kunde nur einen Gewissen Zeitraum die Möglichkeit hat Fehler zu bemängeln bzw. das er irgendwas unterschreibt, was mir bestätigt das die Webseite für ihn so in Ordnung ist. Durch diese Unterschrift wäre ich dann nichtmehr dazu verpflichtet Fehler die er später noch findet kostenfrei zu beheben.

  • Existieren im Netz Musterverträge, die all diese Komponenten berücksichtigen, oder ist es notwendig, dass ich solch einen Vertrag zusammen mit meinem Rechtsanwalt gestalte. Ich werde meinen Anwalt den Vertrag auf jedenfall vorher anschauen lassen. Es wäre jedoch super, wenn der Anwalt den Vertrag nicht komplett selbst erstellen müßte. Am besten wäre es, wenn ich dem Anwalt einen Vertrag vorlegen würde den ich organisiert habe. So könnte ich eine Menge Anwaltskosten sparen.

  1. Hallo,

    • Was ist z.B. wenn (...) der Kunde dann sagt, dass ihm das Design nicht gefällt? (...)

    Für solche Fälle gibt es im Zivilrecht die vertragliche Abnahme, d.h. der Kunde unterzeichnet Dir, dass er das Design so als Leistungserfüllung anerkennt. In der Praxis sieht das üblicherweise so aus, dass von vorneherein eine Anzahl von Abnahmeschleifen festgelegt werden (5 Stück ist ein guter Richtwert) und zusätzliche Nachbesserungen am Layout darüber hinaus gesondert bezahlt werden müssen.

    • Gibt es eine Möglichkeit (...) [die Mängelhaftung vertraglich einzuschränken]?

    Hierbei ist es günstig, die Beweislastumkehr, die sich üblicherweise bei Hardware-Verträgen findet, anzuwenden: dazu vereinbart man mit dem Kunden, dass innerhalb von 6 Monaten kleinere Fehler kostenfrei korrigiert werden, danach muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler nicht später hinzugekommen ist. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag genau definiert, welche Features enthalten sind - ansonsten könnte der Kunde versucht sein, das Fehlen eines zusätzlichen Features als Fehler zu behandeln.

    • Existieren im Netz Musterverträge (...)?

    Mit Sicherheit finden sich auch Musterverträge, die meisten von ihnen sind jedoch nicht auf Software-Projekte im Webdesign anwendbar. An dieser Stelle gilt: gesunder Menschenverstand und ein wenig Zivilrecht ersetzen den besten Anwalt.

    Gruß, LX

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    1. Hallo,

      Hierbei ist es günstig, die Beweislastumkehr, die sich üblicherweise bei Hardware-Verträgen findet, anzuwenden: dazu vereinbart man mit dem Kunden, dass innerhalb von 6 Monaten kleinere Fehler kostenfrei korrigiert werden, danach muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler nicht später hinzugekommen ist. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag genau definiert, welche Features enthalten sind - ansonsten könnte der Kunde versucht sein, das Fehlen eines zusätzlichen Features als Fehler zu behandeln.

      Ich würde zusätzlich noch die Gewährleistungsfrist senken. Die im Zivilrecht verankerten 2 Jahre sind doch ein bisschen viel.
      (Das wir ja eh nicht für einen Verbraucher gemacht nehme ich an?!)

      Und dann wäre vielleicht noch eine kleine Klausel ganz hilfreich, die besagt, dass das ganze nur auf den gängigen Versionen der gängigen Browser fehlerfrei laufen muss.
      Diese Klausel wäre dann natürlich total unklar. Solche Sachen werden dann im Ernstfall vom Richter ausgelegt, wobei der verwender  (ersteller) der unklaren Klausel meist den kürzeren zieht. Es ist aber immer noch sehr hilfreich, auch wenn das Spektrum wohl ein bisschen mehr als das "gängige" erfassen wird.
      (Wenn zu genau spezifiziert wird auf welchen Browsern das ganze funktioniert halte ich es für etwas abschreckend. Wird auf der anderen Seite gesagt, dass es auf allen Borswern läuft könnte man mit den alten Probleme bekommen wenn man nicht sorgfältig genug ist bzw. der Browser neue Standards nicht kennt.)

      mfg

      Alex