hi $name,
Ja, aber...
Klar ist, dass es sich nach der Bearbeitung um ein neues Werk handeln kann, dass dann selbst auch unter diese Regelung fällt. Aber: Ist es erlaubt, aus einem Werk, das unter diesem Schutz steht, *ohne die Erlaubnis dessen Autors* ein neues Werk zu schaffen?
AFAIK ist es nicht erlaubt ohne Einwilligung des Urhebers ein Werk (Bild, Zeichnung,...) zu verändern, auch nicht um daraus ein neues Werk zu erschaffen.
(Fast) Unabhängig davon, bei den Bilderdiensten von denen ich meine Photos beziehe ist das in den Lizenzen auch klar geregelt, dies gibt einem auch schon mal einen Hinweis auf die gesetzliche Lage.
gruss
shadow
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Vor dem Parser und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand
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