Rechtliche Frage zu Fotos, Zeichnungen usw.
Henry
- sonstiges
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Tach,
meine Internetseite enthält insgesamt drei verschiedene Arten von Fotos.
1.) ganz normale Fotos die von flickr stammen und die unter die Creative Commons Lizenz fallen. Ich darf sie nutzen und auch verändern, wenn ich den Namen den Autors auf meiner Seite nenne. Diese Art von Bildern stellen keine Probleme dar. Per E-Mail hab ich soweit alles mit dem Fotograf abgeklärt. Im Impressum verlinke ich auf die Bilder und den Namen des Fotografen.
2.) Aus einigen der Flickrbilder habe ich mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogramms Mosaike gemacht. Damit habe ich die Bilder also verändert. Das darf ich laut der zugehörigen Creative Common Lizenz. Laut dieser Lizenz dürfen die Bilder nur dann verändert werden, wenn für diese veränderten Bilder die gleichen Lizenzbedingungen gelten, wie für das Original. Das Originals und dessen Fotografen habe ich bereits im Impressum verlinkt, da das Original ebenfalls in meine Seite integriert ist. Die Frage ist nun, ob solch eine Verlinkung im Impressum für das modifizierte Bild (das Mosaik) nochmals notwendig ist, oder ob es reicht, wenn das Original (welches ja so ebenfalls in der Seite vorkommt) im Impressum verlinkt ist.
3.) Für meine Seite habe ich eine Comicfigur benötigt. Auf flickr bin ich leider nicht fündig geworden. Nun hab ich durch Zufall diese Figur in der Google Bildersuche gefunden (diese will ich jetzt unbedingt verwenden). Wie sieht es hier mit dem Urheberrecht aus? Gelten für Comicfiguren oder sontige Skizzen bzw. Zeichnungen die gleichen Urheberrechte wie für normale Fotos, oder gelten hier weniger strenge Bedingungen?
4.) In den Hintergrund meiner Webseite habe ich eine ganz schwache Zeichnung (in schwarz weiß) in Form eines LKW's integriert. Die Zeichnung ist 100 x 100 Pixel groß und wird über die ganze Seite wiederholt. Diese Zeichnung habe ich mir selbst aus einem Farbfoto erstellt das ursprünglich wesentlich größer war. Das Foto hab ich von der Google Bildersuche. Gelten bei sowas auch die gleichen strengen Regeln, als wenn ich das Foto direkt in Farbe und in voller Größe ohne Veränderung in meiner Seite verwenden würde? Wie würdet ihr den hier bezüglich des Bildnachweises vorgehen? Kann man hier auf den Nachweis verzichten.
Hallo
1.) ganz normale Fotos die von flickr stammen und die unter die Creative Commons Lizenz fallen.
2.) Aus einigen der Flickrbilder habe ich mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogramms Mosaike gemacht. Damit habe ich die Bilder also verändert. Das darf ich laut der zugehörigen Creative Common Lizenz. Laut dieser Lizenz dürfen die Bilder nur dann verändert werden, wenn für diese veränderten Bilder die gleichen Lizenzbedingungen gelten, wie für das Original. Das Originals und dessen Fotografen habe ich bereits im Impressum verlinkt, da das Original ebenfalls in meine Seite integriert ist. Die Frage ist nun, ob solch eine Verlinkung im Impressum für das modifizierte Bild (das Mosaik) nochmals notwendig ist, oder ob es reicht, wenn das Original (welches ja so ebenfalls in der Seite vorkommt) im Impressum verlinkt ist.
Die Nennung der Autoren im Zusammenhang mit den Originalen sollte reichen. Dass deine Mosaike damit zwangsläufig ebenfalls der CCL unterliegen, ist klar.
3.) Für meine Seite habe ich eine Comicfigur benötigt. Auf flickr bin ich leider nicht fündig geworden. Nun hab ich durch Zufall diese Figur in der Google Bildersuche gefunden (diese will ich jetzt unbedingt verwenden). Wie sieht es hier mit dem Urheberrecht aus? Gelten für Comicfiguren oder sontige Skizzen bzw. Zeichnungen die gleichen Urheberrechte wie für normale Fotos, oder gelten hier weniger strenge Bedingungen?
Urheberrechte gelten für geistige Schöpfungen. Dazu gehören grundsätzlich auch Zeichnungen. Es gibt da noch den Begriff der Schöpfungshöhe, die allerdings für Comicfiguren gegeben sein sollte.
Bei deiner vierten Frage bin ich mir nicht sicher. Du benutzt ein fremdes Foto, dass du bearbeitet hast. Ich glaube nicht mal, dass an dieser Stelle die Nennung des Autoren reicht. Meiner Meinung nach brauchst du die explizite Erlaubnis des Autoren, um das Bild verwenden zu dürfen (was so auch für die Comicfiogur gelten dürfte).
Tschö, Auge
Hallo.
Bei deiner vierten Frage bin ich mir nicht sicher. Du benutzt ein fremdes Foto, dass du bearbeitet hast. Ich glaube nicht mal, dass an dieser Stelle die Nennung des Autoren reicht. Meiner Meinung nach brauchst du die explizite Erlaubnis des Autoren, um das Bild verwenden zu dürfen (was so auch für die Comicfiogur gelten dürfte).
Du hast die Schöpfungshöhe selbst angeführt, hier aber nicht nochmals erwähnt, obwohl sie gerade hier wichtig wäre. Es ist ja eine Frage der Art und des Umfangs der Bearbeitung beziehungsweise deren Ergebnisses, ob es sich um ein neue Werk im Sinne des Urheberrechts handelt oder eben nicht.
MfG, at
Hallo
Bei deiner vierten Frage bin ich mir nicht sicher. Du benutzt ein fremdes Foto, dass du bearbeitet hast. Ich glaube nicht mal, dass an dieser Stelle die Nennung des Autoren reicht. Meiner Meinung nach brauchst du die explizite Erlaubnis des Autoren, um das Bild verwenden zu dürfen (was so auch für die Comicfiogur gelten dürfte).
Du hast die Schöpfungshöhe selbst angeführt, hier aber nicht nochmals erwähnt, obwohl sie gerade hier wichtig wäre. Es ist ja eine Frage der Art und des Umfangs der Bearbeitung beziehungsweise deren Ergebnisses, ob es sich um ein neue Werk im Sinne des Urheberrechts handelt oder eben nicht.
Ja, aber...
Klar ist, dass es sich nach der Bearbeitung um ein neues Werk handeln kann, dass dann selbst auch unter diese Regelung fällt. Aber: Ist es erlaubt, aus einem Werk, das unter diesem Schutz steht, *ohne die Erlaubnis dessen Autors* ein neues Werk zu schaffen?
Tschö, Auge
Hallo.
Klar ist, dass es sich nach der Bearbeitung um ein neues Werk handeln kann, dass dann selbst auch unter diese Regelung fällt. Aber: Ist es erlaubt, aus einem Werk, das unter diesem Schutz steht, *ohne die Erlaubnis dessen Autors* ein neues Werk zu schaffen?
Bei Collagen ist das sogar üblich. Nur wird dort -- und meines Erachtens auch in diesem Fall -- die Messlatte für die Schöpfungshöhe wesentlich höher gelegt als dies beim Erschaffen eines Werkes ohne reproduzierbare Vorlage der Fall wäre.
MfG, at
hi $name,
Ja, aber...
Klar ist, dass es sich nach der Bearbeitung um ein neues Werk handeln kann, dass dann selbst auch unter diese Regelung fällt. Aber: Ist es erlaubt, aus einem Werk, das unter diesem Schutz steht, *ohne die Erlaubnis dessen Autors* ein neues Werk zu schaffen?
AFAIK ist es nicht erlaubt ohne Einwilligung des Urhebers ein Werk (Bild, Zeichnung,...) zu verändern, auch nicht um daraus ein neues Werk zu erschaffen.
(Fast) Unabhängig davon, bei den Bilderdiensten von denen ich meine Photos beziehe ist das in den Lizenzen auch klar geregelt, dies gibt einem auch schon mal einen Hinweis auf die gesetzliche Lage.
gruss
shadow
Hallo.
(Fast) Unabhängig davon, bei den Bilderdiensten von denen ich meine Photos beziehe ist das in den Lizenzen auch klar geregelt, dies gibt einem auch schon mal einen Hinweis auf die gesetzliche Lage.
Stimmt, denn bei eindeutiger Rechtslage bedürfte es ja keiner individuellen vertraglichen Regelung und bei eindeutiger gesetzlichen Regelung zu Gunsten des Urhebers bedürfte es keiner vertraglichen Regelung zu seinen Gunsten.
MfG, at
hi $name,
(Fast) Unabhängig davon, bei den Bilderdiensten von denen ich meine Photos beziehe ist das in den Lizenzen auch klar geregelt, dies gibt einem auch schon mal einen Hinweis auf die gesetzliche Lage.
Stimmt, denn bei eindeutiger Rechtslage bedürfte es ja keiner individuellen vertraglichen Regelung und bei eindeutiger gesetzlichen Regelung zu Gunsten des Urhebers bedürfte es keiner vertraglichen Regelung zu seinen Gunsten.
Nunja, es bedarf schon der individuellen Regelung, der Urheber bestimmt ja über die Lizenz was ich wie wo mit seinem Werk machen darf (inwieweit ich es Bearbeiten darf, redaktionelle Nutzung, kommerzielle Nutzung, ob und wie er (und der Bilderdienst) als Urheber/Quelle genannt werden muss,....).
Diese Vereinbarungen können ja garnicht vom Gesetzgeber erfasst werden, insoweit ist DIES kein Defizit im Gesetz. Deshalb wären individuelle Regelungen auch bei einer besseren Gesetzeslage zugunsten des Urhebers nötig.
Beispiel: Ein Photograph ein Aktfoto gemacht und bekommt mehrere Anfragen bei denen er Individuell entscheidet und Regelungen trifft.
Was soll denn da im Gesetz stehen um dem Gerecht zu werden?
gruss
shadow
Hallo.
Dahingehend hast du natürlich völlig Recht. Ich wollte nur deiner Suggestion entgegnen, das bloße Vorhandensein einer vertraglichen Regelung zeuge von einer bestimmten gesetzlichen Lage. Dass dem in solch komplexen Fragen letztlich gar nicht so sein kann, hast du ja nachträglich selbst herausgestellt. Vielen Dank dafür.
MfG, at
hi $name,
Hallo.
Dahingehend hast du natürlich völlig Recht. Ich wollte nur deiner Suggestion entgegnen, das bloße Vorhandensein einer vertraglichen Regelung zeuge von einer bestimmten gesetzlichen Lage. Dass dem in solch komplexen Fragen letztlich gar nicht so sein kann, hast du ja nachträglich selbst herausgestellt. Vielen Dank dafür.
Die Suggestion war unabsichtlich, ich wollte nur ausdrücken das man zwar "gewisse" Rückschlüsse auf die Gesetzeslage ziehen kann, aber nicht das man davon eine definitive gesetzliche Lage ableiten kann.
War aber zugegeben mistverständlich ausgedrückt.
gruss
shadow
Hallo
um ganz sicher zu gehen solltest du in jedem Fall die eine schriftliche Genehmigung des Autors oder Urhebers holen.
So hatte ich es auch schon gemacht. In den meißten Fällen gibt es auch keine Probleme zur Nutzung solcher Bilder.
viele Grüße
hawk