Shadowcrow: Rechtliche Frage zu Fotos, Zeichnungen usw.

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hi $name,

(Fast) Unabhängig davon, bei den Bilderdiensten von denen ich meine Photos beziehe ist das in den Lizenzen auch klar geregelt, dies gibt einem auch schon mal einen Hinweis auf die gesetzliche Lage.

Stimmt, denn bei eindeutiger Rechtslage bedürfte es ja keiner individuellen vertraglichen Regelung und bei eindeutiger gesetzlichen Regelung zu Gunsten des Urhebers bedürfte es keiner vertraglichen Regelung zu seinen Gunsten.

Nunja, es bedarf schon der individuellen Regelung, der Urheber bestimmt ja über die Lizenz was ich wie wo mit seinem Werk machen darf (inwieweit ich es Bearbeiten darf, redaktionelle Nutzung, kommerzielle Nutzung, ob und wie er (und der Bilderdienst) als Urheber/Quelle genannt werden muss,....).

Diese Vereinbarungen können ja garnicht vom Gesetzgeber erfasst werden, insoweit ist DIES kein Defizit im Gesetz. Deshalb wären individuelle Regelungen auch bei einer besseren Gesetzeslage zugunsten des Urhebers nötig.

Beispiel: Ein Photograph ein Aktfoto gemacht und bekommt mehrere Anfragen bei denen er Individuell entscheidet und Regelungen trifft.

  • Ponosite - Finger weg von meinen Bildern.
  • Site übe die Geschichte der Aktfotographie im Wandel der Zeiten - Ja, gerne, aber keine weitergehenden Bearbeitungen und Quellenangabe nicht vergessen.
  • Site eines Gedichteschreiberlings - ja, gerne, darfst auch Bearbeiten und Quellenangabe braucht´s nicht.

Was soll denn da im Gesetz stehen um dem Gerecht zu werden?

gruss
shadow

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