hi $name,
Hallo.
Dahingehend hast du natürlich völlig Recht. Ich wollte nur deiner Suggestion entgegnen, das bloße Vorhandensein einer vertraglichen Regelung zeuge von einer bestimmten gesetzlichen Lage. Dass dem in solch komplexen Fragen letztlich gar nicht so sein kann, hast du ja nachträglich selbst herausgestellt. Vielen Dank dafür.
Die Suggestion war unabsichtlich, ich wollte nur ausdrücken das man zwar "gewisse" Rückschlüsse auf die Gesetzeslage ziehen kann, aber nicht das man davon eine definitive gesetzliche Lage ableiten kann.
War aber zugegeben mistverständlich ausgedrückt.
gruss
shadow
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Uns Menschen ist es zwar gelungen, das Raubtier in uns auszuschalten - nicht jedoch den Esel.
-- Winston Churchill
Uns Menschen ist es zwar gelungen, das Raubtier in uns auszuschalten - nicht jedoch den Esel.
-- Winston Churchill