Hallo.
Klar ist, dass es sich nach der Bearbeitung um ein neues Werk handeln kann, dass dann selbst auch unter diese Regelung fällt. Aber: Ist es erlaubt, aus einem Werk, das unter diesem Schutz steht, *ohne die Erlaubnis dessen Autors* ein neues Werk zu schaffen?
Bei Collagen ist das sogar üblich. Nur wird dort -- und meines Erachtens auch in diesem Fall -- die Messlatte für die Schöpfungshöhe wesentlich höher gelegt als dies beim Erschaffen eines Werkes ohne reproduzierbare Vorlage der Fall wäre.
MfG, at