Sven Rautenberg: Böser Kunde will kostenlose Sonderleistung

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Moin!

... ob sie es einklagen wollen ... rechtsgültige Ansprüche ... Fristen setzen ... mit RA

Au weia, bist du verrückt? Da ist ein potentieller Kunde, der einen Webauftritt in Deutschland plant. Und du willst ihn abschrecken?

Ich denke, du hast den Teil des Originalpostings überlesen, in dem vom unangemessenen und nervigen Verhalten des Kunden berichtet wird.

Insofern: Ja, der Kunde soll abgeschreckt werden. Entweder ohne viel Aufwand so, dass er einfach woanders hin geht, oder dass er, sollte er nicht gehen wollen, dann wenigstens einen entsprechenden Schmerzenspreis zahlt.

- Sven Rautenberg