Sven Rautenberg: Böser Kunde will kostenlose Sonderleistung

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Moin!

Was wollen die einklagen? Wenn erstens nichts schriftliches existiert, das Dich zu dieser Dienstleistung verpflichtet und sie zweitens Deine Rechnung einfach so bezahlt haben? Kein Gericht der Welt würde annehmen, daß Du denen noch eine Arbeit "schuldig" bist; nachdem sie Deiner Forderung zwar erst nach Drohung mit Inkassobüro aber immerhin nachgegeben haben bedeutet das imho ein Anerkennen der bestehenden Vereinbarung zu dem Zeitpunkt, die keine weiteren Arbeiten Deinerseits enthielten.

doch es existiert etwas schriftliches. Auf der Rechnung habe ich diesen Sonderposten wie bereits beschrieben aufgeführt.

Eine Rechnung beschreibt normalerweise den abzurechnenden Auftrag uns die Kosten der einzelnen Positionen. Ist die Rechnung bezahlt, hat sich der Auftrag erledigt.

Interessant wäre halt, wie die Rechnung im Wortlauf formuliert ist.

- Sven Rautenberg