Hi,
Das ist doch Unfug, mit Rechtsmitteln Dienstleistungen im Wert von ??? unter hundert Euro einzufordern?
Ja das ist jetzt die Frage. Wenn ich jetzt meinen eigenen Gegner spielen wollte, also sozusagen advocatus diaboli, könnte man argumentieren:
Ein Kugelschreiber wird verkauft für 1000 Euro, zusätzlich kostenlos eine tägliche Massage von Jessica Simpson. Dann ist die Massage zwar auch kostenlos aber den Kugelschreiber hat man nur deswegen gekauft.
Das klingt zwar jetzt sehr konstruiert, aber dennoch gibt es diese Fälle sehr oft bei Geschenkartikeln von Versandhäusern/Shops und auch extra Geschenke bei Dienstleistungen, eben diese Gratis Beilagen.
Was du in deiner anderen Antwort geschrieben hast, hab ich eigentlich auch vor, erstmal gar nicht zu reagieren, obwohl es mir ja in den Fingern juckt denen die Meinung zu sagen, aber wie schon die Physik sagt Aktion erzeugt Reaktion, usw... und auf unzählige Emaildiskussionen habe ich dann doch keine Lust. Zumindest im Moment nicht.
Mike