你好 Swen,
Naja, ein Virenscan ist ja ein klein wenig was anderes als ein Content-Scan, wie es Google-Mail macht :)
Kleinteilig ging es mir um den Hinweis, dass scannen von Emails in D nicht generell verboten ist.
Nun, präziser: für E-Mails gilt das TKG. Und da steht:
Das unbefugte Abhören von Nachrichten über Telekommunikationswege wird nach § 148 Abs. 1 Satz 1 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unzulässige Sendeanlagen besitzt, herstellt, vertreibt oder einführt (§ 148 Abs. 1 Satz 2). Darunter fallen Sendeanlagen, die geeignet sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt zu übermitteln.
Das und nichts anderes war mit meinem Kommentar gemeint.
再见,
克里斯蒂安
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Wenn du gehst, gehe. Wenn du sitzt, sitze. Und vor allem: schwanke nicht!
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