Christoph Jeschke: Barack ist verwirrt

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Guten Tag,

nein, das ist eine individuelle Festlegung jedes Eigentümers oder der Hausverwaltung - erst recht, wenn die Antennen so dezent angebracht werden, dass sie von außen eben *nicht* zu sehen sind (z.B. am Balkon).

Mieter dürfen Satelittenschüsseln nur dann anbringen, wenn
1. der Vermieter es erlaubt oder
2. der Vermieter keinen eigenen Anschluss stellt (was sehr unüblich ist) oder
3. der Mieter Migrant ist

Es gibt hierzu übrigens inzwischen auch Urteile, dass versteckte / dezente Antennen verboten sind, wenn der Vermieter einen Anschluss stellt.

Dieses Privileg nur "bestimmten Gruppen" (welche meinst du damit?) einzuräumen, wäre ein Verstoß gegen die Freiheit der informationellen Selbstbestimmung.

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Ich liebe es, wenn man irgendwo Schlüsselphrasen ("informationelle Selbstbestimmung") aufschnappt und sie dann bei jeder (un)passenden Gelegenheit hervorblubbert.
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Informationelle Selbstbestimmung gilt nur bei Verwendung der dich betreffenden Daten, nicht die Wahl der Informationsquelle. Selbst wenn es ein Recht auf Satellitenschüsseln gäbe, hätte der Vermieter auch ein Recht auf Gestaltung seines Besitzes - ein Mieter mietet die Außenseiten seiner Wohnung üblicherweise nicht mit, auch nicht das Treppenhaus (ja, lieber Mieter aus dem zweiten Stock, dass gilt auch für deinen Müll, deine dreckigen Schuhe und deinen Kinderwagen, den du in meinem Fluchtweg abgestellt hast).

Diese beiden Sätze ergeben für mich keinen Sinn. Magst du sie entschüsseln[sic!]?

Da, wo es viele Satelittenschüsseln gibt, wohnen viele Migranten.

Gruß
Christoph Jeschke

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Zend Certified Engineer
Certified Urchin Admin