Gargamel: Strato Rücktrittsrecht bei Webspace und Domain

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Stimmt das? Ich dachte es gibt sowas wie ein Widerufsrecht innerhalb ein paar Tage zumindest.

Selbiges erlischt, wenn Du Deine "ausdrückliche Zustimmung" zur vorzeitigen Ausführung der Dienstleistung erteilt hast. Dies bezieht sich auf:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html (Absatz 3, Punkt 2)

Alle Hoster berufen sich darauf, da sie andernfalls die Domain nicht zeitnah registrieren könnten. Das ist also alles sehr verständlich und keinesfalls verwerftlich. Die alles entscheidende Frage lautet nun: was ist eine "ausdrückliche Zustimmung"?

Eine Erwähnung innerhalb der AGB reicht vermutlich nicht (konkludentes Einverständnis). Eine zusätzliche Checkbox für das Einverständnis evtl. schon - hier scheiden sich allerdings die Geister der Gerichte. Dem Amtsgericht Charlottenburg reichte selbst das Häkchen in der Checkbox nicht, da es obligatorisch für den Vertragsabschluss war (Bestellprozess konnte bei Verweigerung des Häkchens nicht beendet werden).

Brauche dringend Rat

Nun, ich habe mir gerade mal den Bestellprozess von Strato angeschaut. Dort gibt es nicht mal eine Checkbox sondern nur einen Link auf die Widerrufsbelehrung. Würde daher mal kühn behaupten, dass zumindest eine halbwegs reelle Chance besteht, aus dem Vertrag rauszukommen (sofern Du nun fristgerecht und rechtsgültig Deinen Widerruf einreichst).

ABER: es würde mit ziemlicher Sicherheit auf eine rechtliche Auseinandersetzung mit Strato hinauslaufen. Ausgang ungewiss. Überlege Dir gut, ob Du Dich darauf wirklich einlassen willst. Falls ja, empfiehlt sich dringend der Weg zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt.

Gruß
Gargamel