Woher weißt du denn, was Strato in dem Fall geltend macht? Da sich Elli nicht zu konkreten Äußerungen Stratos geäußert hat, bleibt uns nur das Spekulieren, und da sehe ich noch keinen Grund, die Individualität und das Ausdrückliche eines selbst angegebenen Domainnamens nicht zu berücksichtigen. Selbst wenn die Individualität nicht zählt, hat das Angeben eines selbst gewählten Namens schon was Ausdrückliches.
Ich spekuliere nicht, ich habe mir den Bestellprozess angeschaut und die AGB gelesen. Daher weiß ich auch, welchen Paragraphen Strato geltend macht. Das Angeben eines selbst gewählten Namens hat im Sinne des Gesetzes überhaupt nichts "Ausdrückliches" - bestenfalls wäre das eine konkludente Zustimmung, die in diesem Fall aber nicht ausreicht.
Ich finde das nicht vergleichbar. Ein DSL-Anschluss ist etwas, das problemlos zurückgebaut und anderweitig verwendet werden kann. Bei einer Domain ergibt sich diese Wiederverwendbarkeit nicht. Oder gibt es schon Rechtssprechung, dass Domains einfach gelöscht werden können, und so der Provider nicht darauf sitzenbleibt und laufende Kosten hat (unabhängig davon, ob er das mit der TLD-Registratur geregelt bekommt)?
Da Schalten eines DSL-Anschlusses verursacht selbstverständlich Kosten, genau wie das Schalten einer Domain. Beides kann "zurückgebaut" werden (eine Domain kann gelöscht, ein Anschluss abgeschaltet werden), jedoch spielt das hier überhaupt keine Rolle. Entscheident ist die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zur Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Bitte sei doch so gut, und mach Dich erst mal schlau. Eine Debatte krampfhaft fortzuführen bringt wenig.
Gruß
Gargamel