Moin!
Ohne jegliche Gewähr: Normalerweise solltest Du bei online abgeschlossenen Verträgen ein Widerufsrecht nach §§ 312b, 355 BGB haben. Frist sind normalerweise zwei Wochen. Nach meiner Meinung kann es auf jeden Fall nicht schaden, wenn Du vorsorglich einen Widerruf gegenüber Strato erklärst.
Diese Frist kann auf Null schrumpfen, wenn der Verkäufer im Kundenauftrag sofort mit Dienstleistungen beginnt, die nicht mehr verlustfrei zurückgefahren werden können. Beispielsweise mit der sofortigen Registrierung einer Domain - dafür fallen schon Gebühren an.
Insofern ist an der Tatsache, dass da nichts widerrufbar ist, nicht zu rütteln.
- Sven Rautenberg