Gargamel: Strato Rücktrittsrecht bei Webspace und Domain

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Diese Frist kann auf Null schrumpfen, wenn der Verkäufer im Kundenauftrag sofort mit Dienstleistungen beginnt, die nicht mehr verlustfrei zurückgefahren werden können. Beispielsweise mit der sofortigen Registrierung einer Domain - dafür fallen schon Gebühren an.

"Im Kundenauftrag" bedingt laut $312d BGB (3, Nr. 2) aber die "ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers".

Dies muss im Bestellprozess auch sehr deutlich abgefragt und erläutert werden. Eine Erläuterung innerhalb der AGB reicht dafür m.E. nicht. Ob dies bei Strato der Fall war, kann ich nicht beurteilen.

Übrigens stellt sich der Sachverhalt schon sehr bald ganz anders dar, denn dann lautet der o.g. Paragraph:

"(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat."

Das bedeutet, dass das Widerrufrecht solange bestehen bleibt, bis der Verbraucher vollständig gezahlt hat. Wir können uns also schon mal auf erhebliche Verzögerungen bei Domain-Registrierungen einstellen (oder halt auf Vorkasse).

Das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" tritt in Kürze in Kraft...

Gruß
Gargamel