Hallo Forum,
hat das schonmal jemand von euch hinter sich gebracht, bzw. sich
mit der Theamtik auseinandergesetzt ?
Ich habe mich 2001 als Web-Programmierer selbständig gemacht.
Da ich damals 1. das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt in Anspruch
genommen hatte, dafür die (wortlaut) Stellungnahme einer
fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung benötigt habe und es die von der IHK gab und ich als Programmierer
nach meinem damaligen Verständnis automatisch als gewerbetriebender eingestuft würde und ich es 3. einfach nicht besser wusste, bin ich jetzt seit dem Gewerbetreibender und ärgere mich über meinen Gewerbesteuerbescheid, der aufgrund irgendeiner Reform für 2008 etwa 3 mal so hoch ausfällt, wie in den Jahren davor, obwohl ich die Hälfte verdient habe ;(
Ich teile mir das Büro und den grössten Teil meiner Projekte mit einem Kumpel, der als freiberuflicher Grafiker die Designs macht.
Nun, ich halte meine Arbeit für nicht viel weniger kreativ, als
die eines Screendesigners und frage mich, ob es wohl geht, als
Webprogrammierer vom Finanzamt (nachträglich) als freiberufler
eingestuft zu werden.
Hat das jemand von euch mal gemnacht /sich mit dem Thema
auseinandergesetzt ?
beste gruesse,
heinetz