Texter mit x: Löschen oder Sperren - was ist Zensur?

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Fürs erste, Du haust hier zu viel (und zu viele) in einen Topf.

Man hört ja immer den Aufschrei: “Löschen statt sperren”! Aber warum ist Sperren angebl. Zensur, Löschen aber nicht!?

Beides ist im Einzelfall Zensur oder nicht und in allen vier sich ergebenden Fällen gerechtfertigt oder nicht.

Dagegen könnte man sich im Grunde genommen genauso wenig wehren.

Nur wenn das Löschen genau so gemacht werden würde, wie das Sperren jetzt gemacht werden soll.

Die Lösch-Listen blieben genauso geheim und nicht nachvollziehbar.

Nach der Löschung gäbe es keinen Grund die betroffenen Seiten geheimzuhalten. Außer vielleicht, wenn die Seiten bzw. deren Inhalt in Suchmaschinen vorhanden sind, deren Einträge aber genauso gelöscht werden könnten/müßten.

"Tauschbörsen, Glücksspiele etc dürfen nciht gesperrt werden? Ok, dann löschen wir sie eben." Wo ist da der Unterschied?

Wie soll man denn eine Tauschbörse löschen? Ansonsten, rechtswidrige bzw. rechtswidrig verbreitete Inhalte können nach wie vor gelöscht werden. Der Unterschied liegt zum einen darin wie es gemacht wird. Ebenso entscheidend ist aber die Natur der Sache.

Mit dem Löschen wird dagegen vorgegangen, daß etwas öffentlich zugänglich ist. Mit dem Sperren wird gegen die individuelle* nichtöffentliche* Durchleitung von Informationen vorgegangen. Daraus ergeben sich unter anderem Aspekte**, den der Gesetzgeber bisher damit gerecht geworden ist, daß Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich sind, siehe §9 TDG. Das soll nicht mal geändert werden, da müßte man sich ja mit den Überlegungen auseinandersetzen, welche zu dieser Gesetzgebung geführt haben, nein, es wird einfach umgangen.

* Auch wenn viele behaupten es wäre nicht so.

** Da möchte ich, wenn es sich vermeiden läßt, jetzt nicht im Detail darauf eingehen. Für den Denkeinstig kann man sich mal folgende Situation vorstellen, zwei unterhalten sich am Telefon, der eine ist der Meinung, was der andere sagt wäre eine Beleidigung. (Die Beweisbarkeit was wer gesagt hat soll dabei keine Rolle spielen.)

Ein Argument der Regierung, bei der Sperrung den Richter außen vor zu lasse war die Tatsache, dass der “Tatbestand eindeutig ist und nicht jedesmal erneut festgestellt werden muss”.

Blödsinn. Bedarf das einer Erläuterung?

Aber wäre dies bei einer Löschung nicht dasselbe? Oder ist bei einer Löschung zwingend(!) und jedesmal(!) ein richterlicher Beschluss nötig?

Wie läuft das mit dem Löschen denn ab? Der Hoster wird informiert, daß sich da und dort dies oder jenes befindet und daß das gegen dies oder jenes Gesetz verstößt. Weiterhin erfolgt die Aufforderung zur Löschung. Nun hat der Hoster Kenntnis und wird haftbar, falls er nicht unverzüglich handelt. Nun schaut sich der Hoster das an und löscht oder löscht nicht. Wenn er löscht, kann der Kunde dagegen vorgehen. Wenn er nicht löscht, kann vom Staat (oder von wem auch immer) gegen den Hoster vorgegangen werden. In beiden Fällen wird man sich einig bzw. läßt es auf sich beruhen oder man geht den Rechtsweg (-> richterlicher Beschluß).