LX: Wie schnell DARF und wie schnell MUSS man fahren?

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Dein Kollege bezieht sich vermutlich mit seiner Rechtsauffassung auf die folgenden Rechtsquellen:

§ 1 II StVO: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

§ 3 II StVO: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Höchstgeschwindigkeit ganz genau eingehalten werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit ist in jedem Fall verbindlich. Die Ausrede, dass sich ohnehin keiner daran halten würde, greift hier nicht.

Welche Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit noch zulässig ist, wird leider vom Gesetzgeber nicht genauer definiert. In der Praxis ist auch der Vorwurf einer Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 I StGB iVm. § 3 II StVO) selten gegeben. Nur wer jedoch grundlos deutlich langsamer fährt, als es erlaubt ist, kann von der Polizei angehalten und ggf. mit Verwarnungsgeld belegt werden.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 6: Es ist einfacher, ein Problem zu verschieben (...), als es zu lösen.