Tach,
wenn keine Mindestgeschwindikeit angegeben ist, darfst du so langsam fahren wie du magst...solange du den Verkehr dabei nicht gefährdest.
nein, solange du den Verkehrsfluß nicht behinderst: "§3 StVO (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.", das ist allerdings bei 95 km/h sicher nicht der Fall.
mfg
Woodfighter