Wenn Du ein angemeldetes Gewerbe hast, kannst Du Dir nach dem Kauf in Deiner USt-Anmeldung die dabei bezahlte Steuer eintragen und somit zurückholen - vorausgesetzt, Du stellst Deine Rechnungen selbst auch mit MwSt aus.
Du mußt bei den Steuern aber zumindest in Vorleistung treten.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 6: Es ist einfacher, ein Problem zu verschieben (...), als es zu lösen.
RFC 1925, Satz 6: Es ist einfacher, ein Problem zu verschieben (...), als es zu lösen.